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Einstellung mit Vorstrafe

Begonnen von CR, 02. März 2015, 11:54:02

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CR

Hallo,

ich habe folgende Fragen zu einer Einstellung mit Vorstrafe.

1) 7 Monate Jugendstrafe zu 3 Jahren Bewährung - dies liegt unter der 12 Monate-Grenze und ist daher kein eindeutiges Ausschlusskriterium - korrekt?
2) Ist Geldfälschung bzw. Betrug ein eindeutiges Ausschlusskriterium?
3) Ist die Annahme korrekt, dass die Bundeswehr einen Auszug aus dem Bundeszentralregister anfordert?
4) Mein Eintrag wird nach 5 Jahren aus dem Bundeszentralregister gelöscht - danach müsste ich keine Straftat mehr angeben - ist das ebenfalls korrekt?

Pofi

Einträge können auch 10 Jahre im Register stehen.

Überlassen Sie die Einschätzung lieber dem Rechtsberater.


Meine pers. Meinung, Betrüger haben beim Bund nichts zu suchen...

Hawkeye

Es ist schon erstaunlich, wie oft hier bzgl. der Angabe von Straftaten, BZR und ähnlichem gefragt wird...
Aus einer Stellenanzeige des Einzelhandels:

"Kommunikation des Spirits und des femininen Lifestyles an die Kundin"

KlausP

Zitat3) Ist die Annahme korrekt, dass die Bundeswehr einen Auszug aus dem Bundeszentralregister anfordert?

Das kommt darauf an für welche LAufbahn Sie sich bewerben wollen. Für die Mannschaftslaufbahn (egal ob FWDL oder SaZ) fordert der Bewerber bei seinem Einwohnermeldeamt ein "Führungszeugnis für Behörden" an, für die höheren Laufbahnen fordert die Bundeswehr eine unbeschränkte Auskunft aus dem BZR an.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

Ja, die Bundeswehr erhält einen unbeschränkten Auszug aus dem BZR (Details siehe Antwort von KlausP)

Bei solch einer Strafhöhe wird der Rechtsberater vermutlich eine zeitliche Einstellungssperre in Dauer der Bewährungszeit verhängen - also 3  Jahre.

Dragon89

Als ich damals im KC Hannover war, hatten wir einen Bewerber in unserer Gruppe der nicht genommen wurde, weil er als 17!!!!Jähriger etwas zu schnell unterwegs war. Und noch das ein oder andere kleine "Ding" gedreht hatte.
Deshalb würde ich ebenfalls sagen, dass eine Person  mit genannten Straftaten (Betrug, Diebstahl etc) wohl nicht so gute Karten hat und meiner persönlichen Empfindungen nach, auch nichts in der Bundeswehr zu suchen hat.

Cally

Bin auch schon mal geblitzt worden, mein Führungszeugnis ist aber sauber... Der Bewerber wird wohl noch mehr auf dem Buckel gehabt haben.

Hawkeye

Zitat von: Cally am 03. März 2015, 09:17:26
Bin auch schon mal geblitzt worden, mein Führungszeugnis ist aber sauber... Der Bewerber wird wohl noch mehr auf dem Buckel gehabt haben.

Geblitzt zu werden und ein Eintrag im BZR sind aber auch wirklich zwei unterschiedliche Paar Schuh.

Aus einer Stellenanzeige des Einzelhandels:

"Kommunikation des Spirits und des femininen Lifestyles an die Kundin"

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