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Selbstständigkeit für Übergangsgebührnisempfänger

Begonnen von Xipto, 14. Januar 2013, 20:35:31

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Xipto

Hallo Leute!

Ich habe eine Idee. Ich bin zur Zeit Student im 5. Semester und ich bekomme Übergangsgebührnisse (90% da Vollzeitmaßnahme). Nun möchte ich studentlike ein Gewerbe eröffnen (Handel) als Kleinunternehmer (Umsätze 1. Jahr 17500, 2. Jahr 50000 um im Rahmen zu bleiben).
Da ich zur zeit noch wie geschrieben Übergangsgebührnisse erhalte würde ich gerne wissen was ich beachten muss. Habe mal gelesen das diese dann auf 75% runtergestuft werden.
Wo muss ich mich melden wegen dieser Gewerbeanmeldung wenn ich sie durchzieh.
Als Beispiel: 1. WBV, 2. Gewerbeamt oder anderes herum.
Gibt es eine Möglichkeit nicht auf die 75% runtergestuft zu werden? Und bekomme ich eine nachzahlung auf auf die 90% zurück wenn ich miese schreibe?
Danke an Euch ich hoffe auf zahlreiche und fundierte Infos
Liebe Grüße
XP

Bestianegra

Hallo,

ich bin der Meinung das Du dich in diesem Fall von der WBV beraten lassen solltest, einfach mal anrufen. Ich sehe es als kompliziert an denn zunächst bist du in einer Vollzeitmaßnahme (= 90%) und andererseits bist Du erwerbstätig ( = 60%!!!). Die 75% sollte es lediglich dann geben
wenn du "nichts" machen solltest.

Da es bei mir jedoch schon länger her ist nehme ich Korrekturen gerne an  8)

Grüße

Xipto

So nun ein kleiner zwischenstand:
Danke für Deinen Beitrag Bestianegra! Hab mich gleich dran gehalten.
Die WBV sagt folgendes:
Wenn der Gewinn über zirka 250-300€/Monat wird, werden die Übergangsgebührnisse um 15% gekürzt somit auf 75%. Bleibt man jedoch unter dieser Grenze passiert gar nichts. Ich nehme mal an, dass diese 250-300€ genau die 15% sind und sobald diese Überschritten werden hat man das gleiche Geld zur Verfügung und deswegen wird dann auch auf 75% runtergekürzt.
Am Ende des Jahres fordert die WBV dann die Unterlagen vom Finanzamt an und sieht dann dadurch Wieviel Gewinn erwirtschaftet wurde. 
Dann gleich zum Gewerbeamt 25€ bezahlt und schwups angemeldet.

AriFuSchr



Für Soldaten, die noch vor dem 26. Juli 2012 zum SaZ ernannt wurden, beträgt die Höhe der Übergangsgebührnisse 75 % der letzten Dienstbezüge. Sofern der Soldat an einer vom Berufsförderungsdienst geförderten Bildungsmaßnahme in Vollzeit teilnimmt, bekommt er für diesen Zeitraum 90 % der letzten Dienstbezüge ausbezahlt. Sollte während des Bezugszeitraumes ein zusätzliches Erwerbseinkommen in Höhe von mehr als 15 % der letzten Dienstbezüge vorliegen, so vermindert sich die Bezugshöhe der Übergangsgebührnisse um 15 %.
Quelle Wikipedia

Mit diesem Text dürftest Du die Kürzung ziemlich exakt berechnen können.
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

Xipto

Das gute alte wikipedia. Ja so wie ich mir das gedacht habe. Bestens, denke das gibt aufschluss über die sache.

Marko Wegemund

#5
Der Thread ist zwar alt aber das Thema aktuell. Für die Selbstständigkeit nach der Bundeswehr während der Übergangsgebührnisse gibt es klare Regelungen, das Problem ist das sich selbst die WBVen und deren Mitarbeiter nicht immer einig sind in Ihren Aussagen. 350 € im Monat ist viel zu pauschal, woran machen die das Fest an eurer Einkommenssteuererklärung oder an der Umsatzsteuervoranmeldung? Wenn ihr zwei Jahre in Folge mehr als 17500€ Umsatz p.a. Hättet seit ihr im dritten Jahr der Übergangsgebührnisse umsatzsteurpflichtig. Die mündlichen Aussagen der WBV sind extrem gefährlich. Als Grundlage wird nämlich euer letztes Gehalt genommen. Pauschal kann man sagen das ihr sobald ihr die SV-Grenze überschreitet (Stand jetzt 451€) im Bereich der Abzüge. Wer Geld verdient kann sich das auch leisten aber warum auf Geld verzichten für das man 12 Jahre gedient hat... Darum mein Tipp: gründet eine Kapitalgesellschaft (GmbH oder UG) macht euch zum Geschäftsführer mit 200€ Gehalt im Monat und meldet euch beim Finabzamt mit Lohnsteuerklasse 6 an. Die 1 bleibt weiter der Hauptarbeitgeber die Bundeswehr. Dann Bunkert ihr das Geld in eurer Firma und macht um Gottes Willen keine Überschussauszahlung für die drei Jahre in der ihr Übergangsgebührnisse bekommt. Auch nicht im 4. Jahr da dieses das 3. Geschäftsjahr betrifft. Wenn ihr vorher Geld aus eurer Firma braucht dann lasst euch von eurer Kapitalgesellschafft (Steuerkonform) ein Darlehen zu marktüblichen Zinsen geben. Der nächste Vorteil ist das ihr in den drei Jahren in denen ihr Geld vom Bund bekommt viel Einkommensteuer zahlt weil dort alle Einkommen gewertet werden. Als UG oder GmbH zahlt ihr nur Körperschaftsteuer (15%) und Gewerbesteuer (Satz eurer Stadt oder Gemeinde) und das ist oft weniger als wenn alles in der EKS zusammenfließt. So einfach wie sich das jetzt anhört ist das aber alles nicht.


Ich war 12 Jahre Soldat studiere BWL hatte fünf Unternehmen und führe zurzeit drei. Mehr zur Existenzgründung im allgemeinen und direkt zur Selbstständigkeit nach der Bundeswehr erfahrt ihr hier.

edit

PS. Einem Berufssoldaten ist es auch nicht verboten als Gesellschafter in eine Kapitalgesellschaft zu investieren ;)

(Geschrieben über mein IPhone , sorry für kleinere Fehler im Text)

Gruß Marko

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