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Wehrübung 2015

Begonnen von SemperFi, 11. März 2015, 19:49:52

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SemperFi

Guten Abend,

im Mai steht meine erste WÜ an. Soweit so gut- mein Arbeitgeber hat mich freigestellt aber als " nichtbezahlten Urlaub ".... Mein Personalsachbearbeiter war der Meinung, das es für unser Unternehmen schwierig sei, das ausstehende Gehalt von der Bundeswehr zu bekomen. Jetzt soll Ich mich selbst darum kümmern. Meine Frage hierzu lautet:

Wann muss Ich mit der Arbeitgeberbescheinigung wo hin???. Macht das noch die Unterhaltssicherungsbehörde oder ist da in der aktiven Truppe ein Sachbearbeiter mein Ansprechpartner?

Sollte Ich die Bescheinigung zu Beginn der WÜ oder zum Ende abgeben und wie lange dauert das in der Regel bis Ich mein ausstehendes Gehalt überwiesen bekomme...

MkG

Kai
Über mich erzählt man sich Mythen am Lagerfeuer..

Timbo89

Hi, du kannst den Schein bis zu 3 Monate nach deiner Wehrübung bei der Unterhaltssicherungsbehörde abgeben. Diese gehört nicht zur Bundeswehr sondern zur Stadt/Gemeinde wo du deinen Hauptwohnsitz hast. Je eher du ihn abgibst desto schneller bekommst du dein Geld. Bei mir dauert es immer so 4 Wochen aber das kommt bestimmt auf die Gemeinde drauf an.
Also am besten jetzt schon abschicken.

Beste Grüße

alter Geist

Du lässt dir mit der Arbeitgeberbescheinigung deinen Lohnausfall für die Zeit der RDL bescheinigen. Das bekommst du von der Unterhaltsich. Behörde deine Stadt oder Region.
Das steht aber auch "alles" in den Unterlagen vom KC, mit Merkblättern für dich und den Arbeitgeber.
Nicht immer, aber immer öfter weiß ich wovon ich rede!

Achja, eine gewisse Grundaroganz tut jedem gut!

SemperFi

Hab mich Durchgeschlagen und bis jetzt ist erstmal alles geklärt...

Danke trotzdem für die Hilfe...

MkG

Über mich erzählt man sich Mythen am Lagerfeuer..

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