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Hauptschulabschluss

Begonnen von KsHD, 15. März 2015, 09:17:09

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KsHD

Hallo,
ich habe eine frage ich bin fast 17 jahre alt und möchte gerne zur Bundeswehr ich habe ein freund dort der mir gesagt hat das ich auch mit einem normalen Hauptschulabschluss zur Bundeswehr kann.
Daher wollte ich fragen ob das wirklich geht und wenn ja was ich dort genau machen kann?
Ich wüsste nur Soldat auf Zeit (SaZ), ich würde gerne am Boden tätig sein etc. (halt wie ein normaler Soldat denke ich)
Also daher meine frage was ich mit einem Hauptschulabschluss bei der Bundeswehr machen kann?
Danke im voraus,
lg Kevin

Roadrunner1987

https://mil.bundeswehr-karriere.de/portal/a/milkarriere/!ut/p/c4/04_SB8K8xLLM9MSSzPy8xBz9CP3I5EyrpHK93Myc7MSioszUolS9zIyiVDgnI7G0oKQ4OaM0JzEJSOWUFhfrF2Q7KgIAR9A4Ww!!/

Schau da mal rein.
Freundlichen Gruß

10. Insp. MTS
5. Insp. MUS
8. Insp. MTS
1. Korvettengeschwader / FGS OLDENBURG
2. Fregattengeschwader / FGS SCHLESWIG-HOLSTEIN

BulleMölders

Zitat von: KsHD am 15. März 2015, 09:17:09
Also daher meine frage was ich mit einem Hauptschulabschluss bei der Bundeswehr machen kann?
Da bleiben nur FWDL oder SaZ in der Mannschatslaufbahn. In beiden fällen stehen Sie nach der Verpflichtungszeit wieder im Zivileben ohne nennenswerte Qualifikation für das Berufsleben. Klar, kann man bei entsprechend langer Verpflichtungszeit über den BfD dann eine Ausbildung machen aber.
Besser vor der Bundeswehr eine Ausbildung machen, damit könnten Sie dann eine höherer Laufbahn (Uffz. o. P) einschlagen. Und nach der Bundeswehr hätten Sie dann eine Basis auf die Sie dann mit Ihren BfD Ansprüchen aufbauen können.

Aber ich vermute mal, dass ist nicht das was Sie hören wollen.

Roadrunner1987

Wenn die Ausbildung bei der Bw läuft ist das nicht die schlechteste Variante. Im BFD kann man dann drauf aufbauen.
Freundlichen Gruß

10. Insp. MTS
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BulleMölders

In der Mannschaftslaufbahn gibt es aber keine Zivil Verwertbare Ausbildung.

KsHD

Zitat von: BulleMölders am 15. März 2015, 09:31:54
Zitat von: KsHD am 15. März 2015, 09:17:09
Also daher meine frage was ich mit einem Hauptschulabschluss bei der Bundeswehr machen kann?
Da bleiben nur FWDL oder SaZ in der Mannschatslaufbahn. In beiden fällen stehen Sie nach der Verpflichtungszeit wieder im Zivileben ohne nennenswerte Qualifikation für das Berufsleben. Klar, kann man bei entsprechend langer Verpflichtungszeit über den BfD dann eine Ausbildung machen aber.
Besser vor der Bundeswehr eine Ausbildung machen, damit könnten Sie dann eine höherer Laufbahn (Uffz. o. P) einschlagen. Und nach der Bundeswehr hätten Sie dann eine Basis auf die Sie dann mit Ihren BfD Ansprüchen aufbauen können.

Aber ich vermute mal, dass ist nicht das was Sie hören wollen.
hi danke erstmal für Ihre Antwort bestimmt dumme frage aber gibt es einen großen unterschied zwischen FWDL oder SaZ?
und könnte ich mich z.b. wenn die Grundausbildung gut läuft dann halt für eins von den beiden sachen entscheiden und dann mich so für ein paar jahre verpflichten lassen und dann wenns mir richtig gefällt verlängern? oder geht das nicht?

Ralf

Es ginge auch die Laufbahn der Unteroffiziere o.P. mit einer ZAW Maßnahme. Da musst du dich aber erstmal im Eignungsfeststellungsverfahren gegen Mitbewerber mit Beruf durchsetzen.
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Roadrunner1987

Ob du SaZ ODER FWDLer sein willst musst du schon vor Dienstantritt wissen denn je nach dem wird man verpflichtet.

Unterschied zwischen beiden ist offensichtlich:
Der SaZ kann in eine andere Laufbahn wechseln, erhält Gehalt nach Besoldungstabelle und hat BFD Anspruch.

Der FWDler wird nicht vereidigt und erhalten Leistungen ausschließlich nach dem Wehrsoldgesetz (WSG) und dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG). Die maximale Dienstzeit beträgt 23 Monate.
Freundlichen Gruß

10. Insp. MTS
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Flexscan

#8
so ein Blödsinn.
Auch FWDL werden vereidigt und entsprechend dem Dienstgrad besoldet.
MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
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KlausP

Zitat von: Flexscan am 15. März 2015, 11:27:25
so ein Blödsinn.
Auch FWDL werden vereidigt und entsprechend dem Dienstgrad besoldet.

FWDL werden nicht vereidigt, sie legen ein Feierliches Gelöbnis ab. Und ja, sie erhalten Wehrsold nach dem Wehrsoldgesetz entsprechend ihrem erreichten Dienstgrad und Wehrdienstzuschlag.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Flexscan

FWDL geloben und werden ja dementsprechend "vereidigt". Ok nehme meine Aussage zurück  ;)
MkG Flex
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BulleMölders

Und auch hier mal wieder der Hinweis, man wird nicht verpflichtet sondern tut das hörst selbst.

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