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Miete

Begonnen von Marcell, 01. Februar 2005, 21:19:13

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bayern bazi

Zitat von: EvO am 08. Februar 2005, 12:16:56
würde mich freuen wenn jemand mir USG erklären würde danke im vorraus.



USG = UnterhaltsSicherungGesetz

die dazu zuständige stelle sitzt bei deinem LAndratsamt bzw bei der Stadtverwaltung (nur bei Kreisfreien Städten)

bei fragen, kurzer anruf in der Behörde, die können dir die auskunft mit der miete am besten klären, denn in der USG sind einige sachen im ermessen der bearbeiter

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren