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Auslandsdienstposten - Ehefrau Beruf

Begonnen von Pastore, 31. März 2015, 20:22:23

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Pastore

Hallo in das BW-Forum
Vielleicht kann mir jemanden helfen.
Meine Ehefrau arbeitet in Deutschland als Lehrerin (A12 Besoldung).
Ich selbst bin Berufssoldat.
Wir haben uns vor kurzem über das Thema Auslandsdienstposten (USA) unterhalten.
Was passiert, wenn wir beide (+Kind) für drei Jahre ins Ausland gehen würden - vorausgesetzt es gibt natürlich einen Dienstposten ;)
Dürfte sie dort als Lehrerin arbeiten? z.B. an einer deutschen Schule, wie es z.B. eine in Holloman gibt.
Wird sie wie in Deutschland auch gem. ihrer Besoldungsgruppe bezahlt?
Und hätten wir dann irgendwelche Abzüge zu befürchten?


LwPersFw

Grundsätzlich können die Angehörigen von Soldaten in den USA einer Tätigkeit nachgehen.
Grundlage bilden aber bestimmte Kriterien, die von den USA vorgegeben werden.

Zur Frage der Möglichkeit der Tätigkeit als Lehrer an einer Auslandsschule der Bundeswehr,
lesen Sie bitte die Bereichsvorschrift C1-2250/0-9502 (zu finden in "Regelungen-Online").

Vom Grundsatz gilt:

"201.
Der Unterricht an den ASBw wird grundsätzlich durch Entsandtlehrkräfte erteilt, die aus dem
Schuldienst eines Bundeslandes für begrenzte Zeit in den Geschäftsbereich des Bundesministers der
Verteidigung abgeordnet werden.

202.
Die Beschäftigung von Ortslehrkräften ist auf folgende Fälle beschränkt:

• die Erteilung von Unterrichtsstunden gemäß Stundentafel, die nicht durch Entsandtlehrkräfte
abgedeckt werden können,

• den längerfristigen Ausfall einer Lehrkraft.

Kurzfristiger Ausfall von Lehrkräften ist über von den Entsandtlehrkräften geleisteten
Vertretungsunterricht aufzufangen.

Bei längerem Ausfall einer Lehrkraft kann die Verpflichtung von Ortslehrkräften erwogen werden."

Da Ihre Ehefrau somit nur als Ortskraft in Frage kommen könnte...sehe ich keine Möglichkeit
einer dauerhaften Vollzeitbeschäftigung für die Zeit der Tour of Duty an einer ASBw.

Einziger "Glücksfall" wäre ... Ihre Frau bewirbt sich in Deutschland für eine Stelle als
Entsandtlehrkraft... nur das wäre schon sehr großes Glück...das Sie und Ihre Frau
für den selben Zeitraum...am selben Standort...ausgewählt werden...

Realistischer ist einfach...

- Sie werden für 3 Jahre ins Ausland versetzt
- Ihre Frau lässt sich für diesen Zeitraum beurlauben

Finanziell bedeutet dies auf die USA bezogen...

monatlich:

- Sie erhalten weiterhin Ihre Inlandsbezüge
- Dazu erhalten Sie den gehalts- / länder-/ standortbezogenen steuerfreien Auslandszuschlag
  (Beispiel: USA, Region Houston, Inlandsgrundgehalt ca. 3100 €, >> Zuschlag ca. 1660 €)
- Dieser Zuschalg erhöht sich noch für Ihre mitumziehende Ehefrau und für jedes Kind
- Dazu erhalten Sie einen steuerfreien Mietzuschuss
- ggf. noch einen Kaufkraftausgleich

einmalig u.a.:

- Die Bw bezahlt den Umzug (Reisekosten, Transportkosten, und vieles mehr...)
- Sie bekommen (je nach Gehaltsgruppe, Familienstand) eine Ausstattungspauschale - steuerpflichtig 
   ( z.B. A8, verheiratet : ca. 6500 € + für jedes Kind das mit umzieht : ca. 699 € )
- auf Grund anderer Stromspannung : ca. 650 €
- auf Grund anderer Fernsehnorm : ca. 499 €
- Pauschbetrag für sonstige Ausgaben : A2-B11 , verheiratet : ca. 2100 € + für jedes umziehende Kind ca. 699 €

Sonderleistugen:

- Für jedes Jahr des Aufenthaltes bezahlt die Bw einen Hin-/Rückflug nach Deutschland (sog. Heimaturlaub)
- Die Bw bezahlt die Wohnungsbesichtigungsreisen bein Hin- und Rückversetzung
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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