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90/5 BS; Frage an SAN Fachleute

Begonnen von Dackellackierer, 11. Februar 2014, 21:44:31

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F_K

War er den schon mal sprungtauglich und ausgebildet?
Dienstliche Notwendigkeit und Dienstposten?

LwPersFw

Hallo FK

Er schreibt ja:


"Ich bin Feldwebel i. TrpDst bei der Heeresaufklärung"
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

ulli76

Die Sprungtauglichkeit wird so ziemlich das geringste Problem in dem Zusammenhang sein- kein Truppenarzt wird dir eine Tauglichkeit für das KSK-Auswahlverfahren, für den EK und ein paar andere Fragestellungen geben, solange du eine III46 hast.
Und offenbar wurde die ja nicht einfach so vergeben, sondern nach entsprechender Begutachtung fachärztlich empfohlen.

Dein Herz funktioniert eben nicht einwandfrei, sonst hättest du keine Extrasystolen.

Wenn andere Nationen das anders sehen, musst du dich dann halt bei denen bewerben.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

F_K

ZitatWar er den schon mal sprungtauglich und ausgebildet?
Dienstliche Notwendigkeit und Dienstposten?

Diese Frage ist nicht beantwortet.

Umso höher das Alter, bei fehlender Sprungausbildung und dienstlicher Notwendigkeit wird keine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.

fugger64

@Begrifflichkeiten: Danke, mein Smartphone sieht das teilweise anders mit der intelligenten Autoergänzung.

@LwPersFw
Danke für die ausführliche Antwort und den kleinen Lichtblick.
Ich werde es über diesen Weg versuchen und versuchen eine Notwendigkeit herauszuholen.
Eine Dienstliche Notwendigkeit ist de facto dann gegeben, wenn jemand mit Eichenlaub auf den Schultern meint, dass ich etwas tun soll?! So hab ich das jetzt verstanden.
Eine weitere Option sehe ich bei den Luft-Lande-Aufklärern. Ich möchte mich einfach weiterentwickeln und Herausforderungen angehen.

Ich war nie sprungtauglich, die Notwendigkeit des Postens ist nur gegeben, wenn das Kdo denn Potentielle Bewerber haben möchte...

@ulli
Die drei steht dort, weil ich eine bestimmte Anzahl an Extrasystolen während des Leistungs-EKG´s aufweise, so die allgemeine Arzt-Ausage. Er "muss" die Zahl geben. (Kann ich nachvollziehen, denn er hat Angst, dass etwas passiert, dann kommt raus, dass ich gar nicht hätte tauglich geschrieben werden dürfen etc...Angst eben)
Fachlich streiten die aber drüber, zudem hab ich mich mit dem Thema etwas auseinandergesetzt.

Der eine Arzt wollte mir noch eine II, 46 geben, der andere pochte auf die III, 46. Ein anderer will gar einen Doppelschlag gesehen haben. Der eine meint, ich solle noch 2-3 Jahre warten, es kann sein, dass die "rauswachsen". Normal vereinzelt Extrasystolen, bei Belastung mehr, dann wieder weniger. Eine akkurate Diagnose wurde bis jetzt soweit nie getroffen oder mir zumindestens noch nie mitgeteilt, sprich eine Klassifikation nach LOWN. Das man VES aber unterscheiden kann, macht mich das stutzig. Eine SVES ist übrigens Fehlerziffer II46.
Bis jetzt haben sie sich eigentlich nur auf die Anzahl der Extrasystolen pro Zeit beschränkt. Natürlich wird der Arzt selbst auf mehr achten, als auf ein paar Schläge z.B. , wie die Ausprägung der Systole und Dyastole auf dem EKG, Zeitlicher Abstand, andere Anomalien, Ultraschall, Klappenschluss, etc. - nur wurden mir diese auch nach beständigem Nachfragen nicht vom entscheidenden Arzt mitgeteilt. Ich hol mir den Auszug aus ger G-Akte - dann hab ich Gewissheit. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die nicht nach LOWN klassifiziert haben!

Für mich heißt das, weiter dranbleiben. Nur ist es bekanntlich schwieriger eine Diagnose eines Arztes zu ändern, als eine Ausnahme zu erwirken. Deshalb die Nachfrage, ob es einen anderen Weg gäbe.

Natürlich kann ich das Wenden und Drehen wie ich will, Leistung und Willen zeigen - wenn auf dem Papier eine III steht, geht es nicht.
Finde es nur etwas Schade, dass es nicht mehr Leute wie LwPersFw hier gibt, sondern nur Pessimisten und ISSO-Schreihälse hier.
Das Beispiel der Wehrdienstbeschädigung Stichtag hat gezeigt, dass man durchaus viel erreichen kann, wenn man sich dafür einsetzt und bestehendes anfechtet. Meine Diagnose wäre ja nachvollziehbar, wenn mir wirkliche Leistungsdefizite oder Risiken nachweisbar wären. Wenn ich aber höre, dass es eigentlich nix ausmacht, aber eben so in den Vorschrift steh, stimmt mich das ....nachdenklich. Ich hab ein Ziel, wär schade, wenn ich nicht die Chance bekomm aufgrund fehlender Leistungen zu scheitern, sondern aufgrund einer Zahl in einem Papierbogen.
Wie heißt es in Interstellar so schön: "You're telling me it takes two numbers to measure your own ass but only one to measure my son's future?"

Möchte mich nur rechtzeitig umorientieren. Richtig - anderes Land.

Danke.