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Prämien für Kampfmittelbeseitiger/abwehr Fw

Begonnen von Doppelkorn, 21. Mai 2015, 12:44:15

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Doppelkorn

Mahlzeit Kameraden,

ich wollte auf dem Wege erfragen, ob und wo ich Informationen über den genauen Inhalt der aktuellen Attraktivitätsoffensive erhalten kann, desweiteren wo ich Informationen für Prämien für den besagten Fachdienst erhalten könnte.
Gab dazu lebhafte Diskussionen in einem Hörsaal, allerdings keine konreten Infos. Wenn jemand weiterhelfen könnte, wäre dies sehr nett.

LG

Ralf

#1
Dein PersFw oder Spieß. Der Festsetzungserlass ist unter Regelungen online zu finden.
Allerdings gibts diese Prämien auch nicht einfach so, sondern ist i.d.R. mit einem Laufbahnwechsel, Erst- oder Weiterverpflichtung o.ä. verbunden.

Aber die Tätigkeit ist nicht prämienberechtigt nach §43b.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

LwPersFw

Um Ralf noch zu ergänzen...

Für Kameraden, die in einer solchen Verwendung bereits tätig sind... werden sich die Zulagen verbessern



Bisher gibt es gemäß der Erschwerniszulagenverordnung diese Vergütungen:

§ 10 Zulage für das Räumen und Vernichten von Munition sowie für das Erproben besonders gefährlicher Munition

Die Zulage beträgt 3,83 Euro für jeden Tag, an dem eine Tätigkeit nach Satz 1 ausgeübt wird.
Bei einem Einsatz von mehr als sechs Stunden täglich erhöht sich die Zulage für jede weitere
volle Stunde um 0,77 Euro, höchstens jedoch bis zu 7,68 Euro.

Absatz 3 : Die Zulage wird nicht neben der Minentaucherzulage nach § 23e Absatz 2 gewährt.

§ 11 Zulage für Sprengstoffentschärfer und Sprengstoffermittler

Beamte und Soldaten mit gültigem Nachweis über eine erfolgreich abgeschlossene
Ausbildung zum Sprengstoffentschärfer, deren ständige Aufgabe das Prüfen,
Entschärfen und Beseitigen unkonventioneller Spreng- und Brandvorrichtungen ist,
erhalten eine Zulage.

Die Zulage beträgt 25,56 Euro für jeden Einsatz (...)

Absatz 1 Satz 5 : Die Zulage darf den Betrag von 383,40 Euro im Monat nicht übersteigen.

Besondere Schwierigkeiten bei dem Unschädlichmachen oder Delaborieren von Spreng-
und Brandvorrichtungen oder ähnlichen Gegenständen, die explosionsgefährliche Stoffe
enthalten, können mit einer Erhöhung der Zulage auf bis zu 255,65 Euro für jeden Einsatz
abgegolten werden.

Beamte und Soldaten mit gültigem Nachweis über eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung
zum Sprengstoffermittler, die im Rahmen ihrer Tätigkeit als Sprengstoffermittler mit
explosionsgefährlichen Stoffen umgehen, erhalten eine Zulage von 15,34 Euro je Einsatz.

Der Umgang umfasst insbesondere Sicherstellung, Asservierung und Transport.

Absatz 3 Satz 3 : Die Zulage darf den Betrag von 230,10 Euro im Monat nicht übersteigen.

Absatz 4 : Die Zulagen nach den Absätzen 1 und 2 dürfen den Gesamtbetrag von 818,07 Euro im Monat nicht übersteigen.

Absatz 5 : Die Zulagen nach den Absätzen 1 und 2 werden nicht neben der Minentaucherzulage nach § 23e Absatz 2 gewährt.


Mit dem BwAttraktStG sind folgende Anpassungen geplant:

zu § 10

In Satz 3 wird die Angabe ,,3,83 Euro" durch die Angabe ,,4,67 Euro" ersetzt.

In Satz 4 wird die Angabe ,,0,77 Euro" durch die Angabe ,,0,94 Euro" und die Angabe ,,7,68 Euro" durch die Angabe ,,9,40 Euro" ersetzt.

In Absatz 3 wird die Angabe ,,Absatz 2" gestrichen.

zu § 11

In Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe ,,25,56 Euro" durch die Angabe ,,35,78 Euro" ersetzt.

In Absatz 1 Satz 5 : wird aufgehoben

In Absatz 2 wird die Angabe ,,255,65 Euro" durch die Angabe ,,357,80 Euro" ersetzt.

In Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe ,,15,34 Euro" durch die Angabe ,,21,48 Euro" ersetzt.

In Absatz 3 Satz 3 : wird aufgehoben

Absatz 4 wird aufgehoben.

Absatz 5 wird Absatz 4 und die Angabe ,,Absatz 2" wird gestrichen.




aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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