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Justizvollzugbeamter nach Laufzeitende

Begonnen von jvzbeamter, 22. Juni 2015, 12:25:23

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mailman

Auf der Seite selbst steht nix auf anderen Seiten steht was von nicht älter als 40.

Beim Zoll muss man auch beachten, das die sich an der PDV300 orientieren, also kann es sein das man da nicht tauglich ist. Das ist beim AVD in einigen Ländern nicht so.

jvzbeamter

ok. PDV300 ist ja laut google die Ärztliche Beurteilung für die Polizeitauglichkeit - da ich t1 gemustert wurde, gut sehe und höre, denke/hoffe ich, dass das in 12 Jahren immer noch der Fall ist. Über 40 bin ich bis dahin auch noch nicht.

Was ist AVD, google spuckt da den Kaiserlichen AutomobilClub aus ;D

mailman

Zitatda ich t1 gemustert wurde, gut sehe und höre, denke/hoffe ich, dass das in 12 Jahren immer noch der Fall ist.

Das muss (leider) nix heißen, da die PDV300 doch sehr genau ist in vielen Dingen, im Gegenzug zur Bw.

ZitatWas ist AVD

Allgemeiner Vollzugsdienst.

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