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Zurückstellung

Begonnen von DaPaxa, 16. Januar 2006, 16:09:34

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DaPaxa

Hallo zusammen,
ich habe am Donnerstag meinen Einberufungsbescheid zum Grundwehrdiesnt bekommen. Ich bin Vollzeitberufstätig und gehe noch Abends zur Schule (Techniker Schule).
Ich habe bereits Widerspruch eingelegt und eine aktuelle Schulbescheinigung beigefügt. Hab ich überhaupt noch eine Chance zurückgestellt zu werden? Ich habe gehört das zuerst eine vorläufige Einberufung kommen soll, die ich aber nie erhelten habe.
Wie lange dauert es in etwa bis ich Den Endscheid über meinen Widerspruch bekomme. In meinem zuständigem Kreiswehrersatzamt kann mir so keienr recht weiter helfen. Hoffe das es jemand hier kann.
Schon mal im Vorraus Danke.

SH

Ich habe ein ähnluches Problem und zwei Fragen.

Ich bin beruftätig und studieren nebenbei abends (ende 1. Semster).

1. Kann ich deswegen zurückgestellt werden?
2. Sollte ich wegen des Studiums zurückgestellt werden, MUSS ich dann danach hin oder kann es wegen Altersgrenzen etc. sich zwischehzeitlich auflösen?

Gruß,
Siggi

schlammtreiber

1. "Kann" ja, aber ein Anspruch besteht erst wenn ein Drittel des augenblicklichen Ausbildungsabschnittes absolviert ist (was bei einem Semester nicht der Fall sein dürfte)

2. Zurückstellungen schieben die Altersgrenze-Regelung auf, natürlich könnte (!) sich die Sache trotzdem zwischendruch "auflösen", z.B. durch Abschaffung/Aussetzung der Wehrpflicht
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DaPaxa

Hi,
So wie es scheint kann mir hier keiner genau weiterhelfen. Gibt es denn vielleicht erfahrungswerte? Sitze nämlich auf heißen Kohlen, da ich endlich Gewissheit haben will.
Ich bedanke mich schon mal im Vorfeld

peppie

Einfach mal im KWEA anrufen und mit denen klären :D Wird dir schon keiner den Kopf abreißen. :P
Zitat
Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat schon verloren!