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Dauer Widerruf Kriegsdienstverweigerung

Begonnen von Staccato, 25. Juni 2015, 09:56:31

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Staccato

Zitat von: MaikG am 25. Juni 2015, 15:04:16
Zitat von: Staccato am 25. Juni 2015, 14:45:58
Was ich dargelegt habe und wie wahr es war tut hier auch nichts zur Sache, darum wird sich jemand kümmern der dafür zuständig ist und mich ggf. nicht weiter lassen oder meine Änderung der Gewissensgründe und mein Interesse an der Bundeswehr als gut ansehen.

Naja, demjenigen sollten Sie dann aber schon nen besseres Märchen auftischen.
Für die Anerkennung mussten Sie glaubhaft darlegen, dass Ihnen ein irreperabler Seelischer Schaden entsteht und Ihre Persönlichkeit daran zerbrechen würde, wenn Sie als Soldat einen Menschen töten müssen.
Allein das mit der Story von oben glaubhaft zu begründen muss schon ziemlich kreativ gewesen sein, dem Prüfer zu erklären, wie sich das Gewissen in der Hinsicht geändert hat muß noch um einiges ausgefallener sein. Und das dann ohne roten Kopf :D

Ja, so glaubhaft das ein einziges Schreiben gereicht hat

MaikG

Zitat von: Staccato am 25. Juni 2015, 15:00:54
Immer wieder herrlich wie man aus einer einfachen Frage heraus in Teile zerlegt und angeklagt wird, obwohl diese Gewissensfrage so ziemlich jeder in seinem KDV benutzt da es einem auch immer so nahgelegt wird. Es sollte sich lieber dafür gefreut werden, dass die Verblendung von damals nun aufgehoben ist und man den wahren Wert der Bundeswehr wertschätzt. Aber so sind Foren.
Ja selbstverständlich wird das "angeklagt", vor allem von denen, die sich nicht mit dieser Ausrede gedrückt haben. Ich weiß ja nicht von wem Ihnen das Nahe gelegt wurde die Begründung zu benutzen, aber es war nunmal der einzige legitime Grund (töten, seelischen Schaden usw.) mit dem man den Kriegsdienst verweigern konnte. Wenn dieser Grund bei Ihnen nicht vorlag, hätten Sie ganz gleich, wie schwerwiegend Sie Ihre anderen Gründe empfunden haben, einfach den Wehrdienst leisten müssen und nicht unter Vorspiegelung falscher Tatsachen einen KDV Antrag stellen sollen.

MaikG

Zitat von: Staccato am 25. Juni 2015, 15:05:46
Zitat von: MaikG am 25. Juni 2015, 15:04:16
Zitat von: Staccato am 25. Juni 2015, 14:45:58
Was ich dargelegt habe und wie wahr es war tut hier auch nichts zur Sache, darum wird sich jemand kümmern der dafür zuständig ist und mich ggf. nicht weiter lassen oder meine Änderung der Gewissensgründe und mein Interesse an der Bundeswehr als gut ansehen.

Naja, demjenigen sollten Sie dann aber schon nen besseres Märchen auftischen.
Für die Anerkennung mussten Sie glaubhaft darlegen, dass Ihnen ein irreperabler Seelischer Schaden entsteht und Ihre Persönlichkeit daran zerbrechen würde, wenn Sie als Soldat einen Menschen töten müssen.
Allein das mit der Story von oben glaubhaft zu begründen muss schon ziemlich kreativ gewesen sein, dem Prüfer zu erklären, wie sich das Gewissen in der Hinsicht geändert hat muß noch um einiges ausgefallener sein. Und das dann ohne roten Kopf :D

Ja, so glaubhaft das ein einziges Schreiben gereicht hat

Es wurd Ihnen doch schon erklärt, dass es sich dabei um einen einseitigen Widerruf handelt. Darlegen müssen Sie es (hoffentlich) dem Prüfoffz bei der Eignungsfeststellung.. Das hat aber nichts mit dem Widerruf zu tun

wolverine

Könnten wir es mit dem Thema KDV dann bewenden lassen. Oder muss ich Dinge tun, die ich dann letzten Endes noch beichten müsste?!
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Staccato

So, nun bitte genug der Vermutungen wie ich was warum erlogen haben soll oder nicht. Wir werden sehen was ich tun muss. Fakt ist, ich habe nun kein Problem mehr mit dem Dienst an der Waffe und wenn das nicht anerkannt wird, dann eben nicht. Aber ich werde mir keine "Geschichten ausdenken" nur um angenommen zu werden, denn dafür wäre mir mein Studium dann irgendwann auch zu schade. Damals war damals und heute ist heute. Einige Menschen brauchen eben ein paar Jahre und Ansichten ändern sich. Vor allem wenn man 17 war, oder wollen Sie mir sagen, dass sie mir 17 das gleiche wie jetzt gedacht haben?

Staccato

P.S. Die Bestätigung ist soeben eingetroffen und hat somit nicht mal eine Woche gebraucht. Das mal so zur Info  ;)

StOPfr

Zitat von: Staccato am 25. Juni 2015, 15:05:04
Nun, dann werde ich den Segen erbeten müssen :)

Zum Abschluss der KDV-Diskussion soll es daran nicht fehlen (+), auch damit wolverine entlastet ist.
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Tommie

Zitat von: Staccato am 25. Juni 2015, 16:26:25P.S. Die Bestätigung ist soeben eingetroffen und hat somit nicht mal eine Woche gebraucht. Das mal so zur Info  ;)

OK, dann versendet man diese Bestätigung jetzt schneller, so dass Sie sich bewerben können! Aber rechnen Sie nicht damit, dass vor Ablauf eines Monats nach Antragstellung Ihre Unterlagen beim Karrierecenter eintreffen! Aber das ist sowieso relativ egal, weil es in der weiteren Bearbeitung eben erst dann weiter geht, wenn diese Unterlagen vorliegen ...

Immgrisch86

Spannend dürfte die Diskussion dann beim Psychologen des Karriere Centers werden. Den dieser wird sich auf alle Fälle dieser Situation annehmen und die Gründe des Widerrufenen KDVs hinterfragen. Denn meiner Persönlichen Meinung nach war das Betrug und vorteuschen falscher Tatsachen :).

BulleMölders

Aus den Erfahrungsberichten (auch hier aus dem Forum) würde ich jetzt mal vermuten, das es vielleicht angesprochen wird aber im Endeffekt wenig zur Entscheidung über Eignung oder Nichteignung beitragen.

phan90

Liebe Forumsuser,

auch ich trage mich mit dem Gedanken meine KDV zu widerrufen. Da die Gründe hierfür an dieser Stelle gerade diskutiert wurden, möchte ich das auch kurz begründen. Damals konnte ich mir aus Gewissensgründen nicht vorstellen, Dienst an der Waffe zu leisten (ja, das war tatsächlich so und keine Musterbegründung mit fadenscheinigen Gründen). Mittlerweile habe ich viele Berufssoldaten in meinem Freundeskreis und bekomme dadurch mehr mit, was für eine tolle und wichtige Arbeit diese leisten. Deshalb hat sich meine Einstellung nachhaltig geändert.
Nun gibt es den Wehrdienst bekanntlich nicht mehr, aber da ich in meinem Studium bald eventuell eine längere Wartezeit habe, wollte ich diese dazu nutzen, den Freiwilligendienst zu leisten. Diese Wartezeit, die ich gerne mit einer sinnvollen Tätigkeit zu überbrücken gedenke, ist allerdings noch keinesfalls sicher, deswegen stellt sich mir aktuell eine Frage: Sollte ich meine KDV nun widerrufen und ich wider erwarten keine Wartezeit im Studium haben, könnten dann trotzdem Verpflichtungen seitens der Bundeswehr auf mich zukommen, obwohl es eigentlich keine Einberufung mehr gibt?

Beste Grüße.

Ralf

Nachteile erwachsen dir aufgrund der (derzeit!) vorherrschenden Rechtslage nicht.
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Immgrisch86

Aber wie die Kameraden schon oben erwähnten, solltest du dir wirklich gut überlegen wie du das dem Psychologen im KC erklärst. Weil es wirkt schnell so als hätte man damals nicht gewollt und jetzt wo man vielleicht nichts anderes findet beist man in den Sauren Apfel und geht zur Bundeswehr bzw. weil man ja ganz passabel dort nun vedienen kann.

mailman

Beim FWD siehte es auch eher mau mit "passabel" verdienen aus.

Und da werden in der Regel nicht so hohe Anforderungen gestellt.

phan90

Um gute Verdienstmöglichkeiten geht es mir auch eher weniger. Will einfach etwas Sinnvolles Leisten.

Danke für eure Antworten!

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