Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Ablauf Wehrbeschwerdeverfahren

Begonnen von webnwalk, 22. Juli 2015, 17:17:23

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

LwPersFw

Zitat von: justice005 am 22. Juli 2015, 19:41:40
Truppendienstlich kann man sich nur gegen eine konkrete Person beschweren.

Zur Richtigstellung...dies ist nicht korrekt:

Aus einer Arbeitsanweisung für die Truppe durch BMVg R II 2 zur Umsetzung/Anwendung der WBO:

"Truppendienstliche Beschwerde

Die truppendienstliche Beschwerde richtet sich gegen jede unmittelbare dienstliche Beeinträchtigung
> durch Vorgesetzte
oder
> Dienststellen der Bundeswehr.

Beschwerdegegenstand sind Befehle oder sonstige Maßnahmen im besonderen militärischen Über-/
Unterstellungsverhältnis sowie ihre Unterlassung oder Duldung, unabhängig davon, ob der Befehl
oder die Maßnahme schon ausgeführt worden ist oder nicht. Mit der truppendienstlichen Beschwerde
sind auch alle den Beschwerdeführer beeinträchtigen tatsächlichen Handlungen anfechtbar.
Gerügt werden können Rechtswidrigkeit und/oder Zweckwidrigkeit."

"Zu den beschwerdefähigen Maßnahmen truppendienstlichen Charakters zählen insbesondere
- Versetzungen
- Kommandierungen
- Dienstpostenwechsel
- Zulassung bzw. Rückführung zu/aus bestimmten Laufbahnen oder Ausbildungsgängen
- Lehrgangs- und Prüfungsergebnisse
- Beurteilungen
- beteiligungsrechtliche Sachverhalte
- das Ergebnis einer durchgeführten Sicherheitsüberprüfung
etc.
Die Beschwerde in truppendienstlichen Angelegenheiten kann sich auch gegen die Verletzung
der Fürsorgepflicht des Vorgesetzten gem. § 10 Abs 3 SG sowie gegen die Ablehnung von
Anträgen auf beispielsweise weiteren Gebieten richten:
- Erholungsurlaub
- Sonderurlaub
- Betreuungsurlaub
- Teilzeitbeschäftigung
etc."




Und als Beispiel:

Soldat beschwert sich gegen eine Versetzung die durch das BAPersBw als truppendienstliche Maßnahme verfügt wurde.

Über diese Beschwerde entscheidet BMVg R II 2.

Legt der Beschwerde gegen diesen Bescheid des BMVg weitere Rechtsmittel ein...

...geht es als nächsten Rechtszug vor das BVerwG -Wehrdienstsenat-.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau