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Disziplinarverfahren ist jemand schon dagegen vorgegangen?

Begonnen von whynot??, 24. Juli 2015, 12:09:45

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whynot??

So lange hab ich mit mir gerungen hier überhaupt zu schreiben aber eventuell bekomme ich hier ein paar Tipps und Erfahrungen.
Ich werde nicht viel zum eigentlichen Fall schreiben da ich ehrlich gesagt Sorgen habe dass es der falsche liest und mein Freund damit noch mehr Ärger bekommt.
Nur soviel er ist Offizier bei der Bundeswehr und sein Chef hat jetzt seinen Fall an den Disziplinaranwalt weitergegeben. Die Vorwürfe die gemacht werden treffen nicht zu.
Der Chef lässt jedoch nicht mit sich reden. Mein Freund ist am Boden zerstört hat er sich doch nie etwas zu Schulden kommen lassen ganz im Gegenteil wurde sogar für seine Leistungen ausgezeichnet.
Alle sagen ihm nun dass er in dieser Sachen nur verlieren kann. Klar schaltet er jetzt einen Anwalt ein aber trotzdem wüsste ich gerne ob es hier jemanden gibt der einen ähnlichen Fall kennt. Wenn ja ist der jenige halbwegs glimpflich aus der Sache raus gekommen? Was wurde gemacht? Anwalt? Gibt es noch weitere Möglichkeiten?
Habe gerade echt den Glauben an die Menschheit verloren! Da wird ein Soldat beschuldigt der für seinen Beruf lebt und ihn gerne macht und scheinbar steht fest dass ihm das seine Karriere kaputt macht. Gibt es wirklich solche Willkür in der Bundeswehr?
Traurig da braucht man sich nicht wundern dass sie vor die Hunde geht.

von einer sehr enttäuschten Angehörigen

Kurty

Ohne weitergehende Infos kann hier niemand eine seriöse Antwort geben, nur so viel:

Sollte es zu einem Prozess kommen und Ihr Freund sich wirklich nichts hat zu schulden kommen lassen, wird er freigesprochen und die Sache ist erledigt. Das nennt sich nicht Willkür, sondern Rechtsstaatlichkeit...  ::)

Flexscan

ohne Hintergründe zu kennen wird hier niemand was sagen können.

Es  empfiehlt sich bei solchen Sachen immer, einen Anwalt hinzuzuziehen, in dem Punkt wohl mit Schwerpunkt Wehrrrecht.
Ob schuldig oder nicht wird dann das zuständige Gericht entscheiden.

Viele sind sich Ihrer Taten gar nicht bewusst.
Erst dann, wenn sie rechtskräftig verurteilt werden. Selbst dann auch noch nicht...
MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
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Helft mit, dass es so bleibt.

wolverine

Zitat von: whynot?? am 24. Juli 2015, 12:09:45
trotzdem wüsste ich gerne ob es hier jemanden gibt der einen ähnlichen Fall kennt. Wenn ja ist der jenige halbwegs glimpflich aus der Sache raus gekommen? Was wurde gemacht? Anwalt?
Wenn man jetzt noch wüsste, zu was der Fall ähnlich sein soll?! ::)
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Wüstensand

Zitat von: Kurty am 24. Juli 2015, 12:18:40
Ohne weitergehende Infos kann hier niemand eine seriöse Antwort geben, nur so viel:

Sollte es zu einem Prozess kommen und Ihr Freund sich wirklich nichts hat zu schulden kommen lassen, wird er freigesprochen und die Sache ist erledigt. Das nennt sich nicht Willkür, sondern Rechtsstaatlichkeit...  ::)

Zwischen Recht und Gerechtigkeit liegen auch in Deutschland manchmal Welten. Selbst schon bei einer Verhandlung miterlebt, bei der ich als Zeuge geladen war.

ulli76

Bisher ist es ja nur so, dass der Chef von einem Dienstvergehen ausgeht, bei dem er davon ausgeht, dass es so schwerwiegend ist, dass es nicht alleine abarbeiten kann.
Jetzt wird halt ermittelt und der Wehrdisziplinaranwalt wird dann schauen, ob sich die Vorwürfe erhärten oder nicht. Und dann wird man weitersehen. Alleine die Abgabe ist ja in keinster Weise eine Verurteilung und damit ist auch nicht die Karriere am Ende.

Wir wissen ja weder worum es geht, noch ob der Chef die Vorwürfe frei erfunden hat, oder ob der Chef davon ausgehen muss, dass was dran sein könnte.


•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

LwPersFw

Rechtsfälle sind immer Einzelfälle ... selbst bei vermeintlich gleichen Ausgangslagen ... kann es zu verschiedenen Ergebnissen kommen ...

Nicht umsonst gibt es ja das Sprichwort "Auf See und vor Gericht ist man in Gottes Hand" ...

Wie alle hier schon sagten ... ohne konkrete Angaben ... zumindest WAS man ihm vorwürft ... ist keine Aussage zum Fall möglich.


Aber zum Verständnis für Sie ... woran der betreffende Chef gebunden ist:

Sie schreiben ja z.B.

Zitat von: whynot?? am 24. Juli 2015, 12:09:45
Nur soviel er ist Offizier bei der Bundeswehr und sein Chef hat jetzt seinen Fall an den Disziplinaranwalt weitergegeben.

Soldaten haben neben Rechten auch Pflichten.

Gegen diese Pflichten kann man vorsätzlich, aber auch fahrlässig, bzw. grob fahrlässig verstoßen.

Und dies kann jedem passieren ... vom Gefreiten bis zum General ... und kommt auch über die ganze Bandbreite vor ...
denn wir alle sind nur Menschen ... und Menschen machen nun einmal auch Fehler ...

Ist der Pflichtverstoß dem zust. Chef bekannt geworden, hat er keine andere Wahl als die Ermittlungen aufzunehmen.

Dies fordert das hier zur Anwendung kommende Disziplinarrecht - unterlässt er dies, kann er sich ggf. selbst in Schwierigkeiten bringen!

Also keinen Groll auf den Chef das er die Ermittlungen aufgenommen hat ...
... er musste es wenn Pflichtverletzungen (bewusst oder unbewusst) vorliegen.

Hinzu kommt eine weitere Besonderheit im Disziplinarverfahren...

Je nachdem welchen Rechtskreis die vermutlich begangene Tat betrifft, liegt es nicht mehr im Ermessen des Chefs,
ob er das Verfahren allein führt.

Es gibt Übersichten, die im klar vorgeben, wer zuständig ist und ob er den Vorgang an diese Stelle ggf. sogar abgeben muss !

Und das nicht nur innerhalb der Bw , sondern ggf. an die zivile Staatsanwaltschaft.

Wie gesagt, dabei spielt es erst mal keine Rolle was die späteren Ermittlungen ergeben - Schuld oder Unschuld...

Krasses Beispiel :

Bei einer Schießübung spielt ein Soldat verbotener Weise mit seiner Pistole herum ... ein Schuss löst sich ... ein anderer Soldat liegt tot auf dem Boden...

Hier besteht sofort der Verdacht auf fahrlässige Tötung ... und muss an die zivile Staatsanwaltschaft abgegeben werden


Also, da wir nicht wissen WAS ihm vorgeworfen wird, kann es ja auch hier sein, dass der Chef den Vorgang abgeben musste !

Dann ist klar, warum der Chef - aus Ihrer Sicht - "nicht mit sich reden lässt".

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

justice005

Ich schließe mich allen anderen an. Ohne zumindest ganz grob zu wissen, was der Vorwurf ist, kann niemand auch nur ansatzweise etwas sagen. Vor allem ist es wirklich erstaunlich, zu fragen, ob es einen ähnlichen Fall gibt, wenn man nicht weiß, zu was der Fall eigentlich ähnlich sein soll.

Daher nur ganz allgemein:

Es besteht der VERDACHT eines Dienstvergehens. Und zwar der Verdacht eines so schweren Dienstvergehens, dass die Disziplinarbefugnis des Chefs nicht ausreicht, sondern - wenn der Verdacht bestätigt wird - eine gerichtliche Disziplinarmaßnahme geboten ist.

Dieser Verdacht hat sich der Chef ganz sicher nicht ausgedacht! Irgendwo muss der Verdacht ja herkommen. Und ich finde es unverschämt, wenn man gleich den Rechtsstaat angreift, von Willkür faselt und irgendwelche Verschwörungstheorien zum Besten gibt. Wehrdisziplinaranwälte sind Volljuristen, deren Aufgabe es ist, Dienstvergehen nach den rechtsstaatlichen Grundsätzen aufzuklären. Niemand (!) der circa 150 Wehrdisziplinaranwälte der Bundeswehr hat Lust darauf, aus Spaß irgendeinen Unschuldigen zu verfolgen!

Und ob ihr Freund schuldig oder unschuldig ist, wird sich am Ende der Ermittlungen oder gar am Ende eines Verfahrens herausstellen. Genau dafür sind die Ermittlungen ja da, um herauszufinden, was wirklich passiert ist. Hier ist wieder das typische Verhaltensmuster erkennbar, dass gefordert wird, man dürfe gar nicht erst anfangen zu ermitteln, weil ja der Beschuldigte zuruft, er wäre unschuldig! So einfach kann es nicht sein, und das sollte auch einleuchten.

Meine eigenen Erfahrungen sind übrigens die, dass Schuldige sich auch sehr gerne eine eigene Wahrheit zurecht legen, an die sie selbst glauben und auch ihr Umfeld da mit einbeziehen. Woher wollen Sie denn wirklich seriös bewerten, was passiert ist? Waren Sie dabei? Wissen Sie, was überhaupt Dienstvergehen sind und was nicht?

Es mag zwar zuviel verlangt sein, aber Sie sollten objektiv die Tatvorwürfe betrachten und sich überlegen, ob - wenn es denn wahr sein sollte - die Tat als Fehlverhalten gewertet werden kann. Und dann sollten Sie darauf vertrauen, dass auch die Wehrdisziplinaranwälte nur ihre Arbeit machen. Lässt sich ein Fehlverhalten nicht nachweisen oder liegt tatsächlich kein Fehlverhalten vor, dann werden die Ermittlungen auch wieder eingestellt. Denn welches Interesse sollte ein WDA haben, einen Unschuldigen zu verfolgen und sich dann eine Klatsche vor Gericht einzuholen???

Wie gesagt, zum konkreten Sachverhalt kann man nichts sagen, wenn man nicht mal ansatzweise den Tatvorwurf kennt.




justice005

Nachtrag:

Wenn ihr Freund Offizier ist, dann hat er selbst mal ausgiebig Wehrrecht gelernt und kennt auch die Wehrdisziplinarordnung. Er hat dann sogar eine Klausur über die Wehrdisziplinarordnung geschrieben und diese auch bestanden. Denn ansonsten wäre er kein Offizier. Er müsste also sehr gut wissen, was ein Dienstvergehen ist und was nicht und er müsste auch selbst wissen, wie rechtsstaatliche Ermittlungen bei der Bundeswehr ablaufen.

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