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Laufbahnwechsel PUO

Begonnen von m36b, 14. August 2015, 09:31:12

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m36b

Hallo,

ich habe ein ganz merkwürdiges Problem, an dem ich selber Schuld bin.

Ich bin Obermaat und will Bootsmann werden, habe jetzt die Unterlagen bekommen die ich für den Wechsel benötige.

Jetzt lese ich doch tatsächlich, dass ich Gesellenbrief... UND Berufsschulabschlusszeugnis brauch.
Das Erste habe ich natürlich und das Zweite aber nicht! Hatte ich aber auch nicht während der Bewerbung zum Unteroffizier.

Das heißt: Ich habe die theoretische und praktische Gesellenprüfung bestanden aber nicht die Schulprüfung, weil ich nie die Schule besucht habe.
War doof, weiß ich jetzt auch.

Kann mir jemand helfen ob ich jetzt noch die Laufbahn wechseln kann... Oder besser noch, liegt bei meiner Einstellung sogar ein Fehler vor.
Weil man selbst für den Unteroffizier ohne Portepee beides vorzeigen muss.

LG

MiraC

Das Berufsschulzeugnis will de BW gerne haben, es geht aber auch ohne!

Ich habe einen "anerkannten" Berufsabschluß - also komplett KEINE Prüfungen, keine B-Schule, den erkennt die BW auch an.

Einfach Gesellenbrief (der ist doch echt, oder?) beglaubigen lassen, schreiben warum das Berufsschulzeugnis nicht da ist und gut ist.

Es gibt meines Wissens nach auch keine Prüfung an der Schule. Wenn Du alte Berufsschulzeugnisse hast kannst Du sie mitschicken, nötig ist das meiner Meinung nach nicht.
Stehen auf dem "theoretischen" Gesellenbrief nicht die Schulnoten?

slider

Zitat von: m36b am 14. August 2015, 09:31:12
Das heißt: Ich habe die theoretische und praktische Gesellenprüfung bestanden aber nicht die Schulprüfung, weil ich nie die Schule besucht habe.
War doof, weiß ich jetzt auch.

Das geht? Ich dachte die Berufsschule ist integraler Bestandteil der Berufsausbildung in Deutschland.

StOPfr

Nur eine Vermutung: Kann es sein, dass die Berufsausbildung nach Ende der Schulpflicht begonnen wurde? 
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Meines Wissens gibt es in Verbindung mit einer Berufsausbildung eine Berufsschulpflicht in Deutschland.

mailman

Man muß unterscheiden zwischen berufsschuleberechtigt und berufsschulpflichtig.

In Bayern ist man z.B nach dem Abitur,  mittlerer Reife oder nach einem bestimmten Alter nicht mehr berufsschulpflichtig.

Wer mit Hauptschule und Quali nach der Schule keine Ausbildung findet, muss in der Regel ein BGJ oder eine Jungarbeiterklasse besuchen. (für 12 Monate)

Wenn man also eine Ausbildung beginnt und nicht berufsschulpflichtig ist, ist man logischerweise berechtigt und müßte die Schule nicht besuchen.
Vermutlich wird man dann auch kein Berufsschulzeugnis kriegen.

Das ganze wird aber realtiv selten gemacht.

DonFluppo

Sobald der auszubildende das 21 Lebensjahr vollendet hat muss er die Berufsschule nach zustimmung durch den Ausbildenden nicht mehr besuchen. Er muss allerdings schon vor der Ausbildung das 21 jahr vollendet haben sonst bleibt er die gesannte Ausbildungsdauer Berufsschulpflichtig. Somit wird er kein Berufsschul Zeugnis bekommen
44er Fregattenfahrer

mailman

ZitatSobald der auszubildende das 21 Lebensjahr vollendet hat mus

Nö, nicht immer. Es reicht auch wenn man Abitur hat, oder schon eine abgeschlossene Berufssausbildung.

DonFluppo

Aber auch das bedarf der Zustimmung des Ausbildenden. Es bringt mir ja nichts das der Azubi nicht das Ausbildungsziel erreicht. Damit verstoße ich ja gleichzeitig gegen eine der Hauptpflichten des Ausbilders. Dies war jetzt aber rein bezogen auf die Berufsausbildung.
44er Fregattenfahrer