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Wohnmobil auf dem Kasernengelände

Begonnen von nickz, 08. August 2015, 15:57:26

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nickz

Hallo,
ich hatte da mal einen Gedankenblitz.
Da ich in der Ausbildung bin und dementsprechend enorm viele Anreisen in ganz Deutschland vor mir habe stellt sich mir die Frage:
Ist es möglich sich ein Wohnmobil zu kaufen, es auf das Kasernengelände zu stellen und dort zu nächtigen? Ich werde keine Wohnung besitzen und bin unter 25.
Vielen Dank für die Hilfe.
Ich denke das wäre sehr von Vorteil da ich sonst keinen Wohnsitz außer die Kaserne hätte.
MFG

MartinW94

Wenn sie unter 25 sind bekommen sie im Normalfall eine Unterkunft vom Dienstherren gestellt da sie ja zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet sind.

nickz

Also ist mit Kasernenpflicht das Nächtigen auf der Stube und nicht das Nächtigen auf dem Kasernengelände gemeint?

dunstig

Und die Geschichte mit dem Wohnmobil kommt auch sehr auf die örtlichen Gegebenheiten an. Das wird Ihnen hier keiner sagen können.

Aber für ein gutes Wohnmobil kann man mehrere Jahre Miete zahlen und ansonsten muss die Bundeswehr dir auch eine Unterkunft stellen. Warum also ein Wohnmobil anschaffen?

Auch wenn du zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet bist, interessiert es niemanden, wo genau du deine Nächte verbringst.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Flexscan

die Kaserne ist kein Campingplatz!
Ideen haben manche  ;D

Im Regelfall wird für unter 25 eine Unterkunft zur Verfügung gestellt. Sind am Standort nicht genügend Stuben vorhanden, wird für Ersatz gesorgt, Hotel, Pension oder Wohnung.
MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
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nickz

Ja ich hatte mir das nur so gedacht:
Nach Dienstschluss wird noch Sport gemacht. Dann begebe ich mich in mein Highend-Wohnmobil und koch mir was richtig leckeres, bevor ich mich vor den großen Flatscreen setze und mein Leben genieße. Dann am Wochenende fahr ich irgendwohin und hab mein Zuhause immer bei mir, sodass ich einfach überall schlafen kann. Ich werde einfach mal den ein oder Anderen fragen der was zu Sagen hat. Vielen Dank ;D

dunstig

Selbst wenn du es in der Kaserne abstellen darfst, bezweifle ich, dass es dann so einfach mit Strom und Abwasser klappt. Und naja, wenn man ein vernünftiges will, muss man auch den hohen Anschaffungspreis beachten, Sprit, Versicherung, Steuern, Stellgebühren, usw. Wie gesagt, dafür kann man ziemlich lange in einer richtigen Wohnung wohnen und in Hotels Urlaub machen.

Darüber hinaus gibt es auch in den meisten Liegenschaften der Bundeswehr richtige Küchen, die man nutzen kann und Fernseher usw. kann man sich auch auf die Bude stellen. Daher sehe ich nicht einen Vorteil oder Mehrwert in einer solchen Anschaffung.

Aber mach du mal.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

burner71

Nicht das Deine Kameraden das mit einem "Lovemobil" verwechseln, und Du des nächtens ungebetenen "Besuch" bekommst...

;D ;D ;D
Bei ein paar Leuten hier im Forum macht mir der Gedanke Angst, das Sie mit Menschenführung beauftragt sind...
Und im übrigen läßt der Tonfall in diesem Forum auch immer mehr zu wünschen über...

wolverine

Zitat von: Flexscan am 08. August 2015, 16:06:12
Im Regelfall wird für unter 25 eine Unterkunft zur Verfügung gestellt. Sind am Standort nicht genügend Stuben vorhanden, wird für Ersatz gesorgt, Hotel, Pension oder Wohnung.
Das ist so definitiv nicht mehr richtig. Wenn keine Unterkunft gestellt werden kann, entfällt die Verpflichtung zum wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft und man muss sich schlicht selbst etwas suchen.
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InstUffzSEAKlima

In der Tat besteht in vielen Kasernengeländen, gegen Entgelt und entsprechender vertraglicher Grundlage, nur saisonal genutzte Wohnfahrzeuge auf zugewiesenen Stellflächen in Abstellhallen usw. zu parkieren. Eine Nutzung im Sinne des Bewohnens ist allein dadurch ausgeschlossen, dass ein Aufenthalt in diesen Bereichen außerhalb der Dienst-/Arbeitszeiten nicht getsattet ist - örtliche Regelungen u.U. auch abweichend.
Selbst wenn jemand nur für sehr kurze Zeit (wenige Tage) auf Lehrgang oder eine BfD-Maßnahme in einer Kaserne verweilt und absolut keine Unterküfte bereitstehen (Not- und Kurzzeitstuben gibt es aber praktisch überall), hat der Dienstherr ggf. die Möglichkeit, auf örtliche externe ziviele Beherbergungsbetriebe (Pensionen, Hotels,...) zuzugreifen bzw. die Kosten abzurechnen, sofern von Amts wegen her eine Bereitstellung der Unterkunft zu erfolgen hat.

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