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Kann ich noch kündigen ?

Begonnen von shoxie, 14. August 2015, 11:47:35

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KlausP

Zitat... Ich hatte von einem Kameraden gehört, dass durch die SaZ 2 Ernennung die widerrufliche Verpflichtungserklärung erlischt, also das diese nicht mehr gültig ist und das man nicht mehr innerhalb der 6 Monaten kündigen kann.  ...

Dem ist nicht so. Fragen Sie ihn doch mal, wo das steht. Ich tippe darauf, dass er es auch nur von einem gehört hat, der einen kennt, dessen Onkel vor 20 Jahren mal zur Bundeswehr wollte - wenn Sie wissen, was ich meine.  ;)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

Deine Probezeit ist weiter 6 Monate. Die Dienstzeitfestsetzung kommt ja automatisch und zwar so rechtzeitig, dass sie vor Ende der 6 Monate da ist.
Du kannst also immer noch kündigen.
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KlausP

Ich stelle mir aber immer noch die Frage, warum die "SaZ-Ernennung" erst so spät erfolgt ist.
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shoxie

Zitat von: Ralf am 15. August 2015, 17:52:16
Deine Probezeit ist weiter 6 Monate. Die Dienstzeitfestsetzung kommt ja automatisch und zwar so rechtzeitig, dass sie vor Ende der 6 Monate da ist.
Du kannst also immer noch kündigen.

Da muss ich mich nochmals Entschuldigen. Zum SaZ wurde ich bereits in der Grundausbildung ernannt, denn ohne SaZ Ernennung darf man nicht vereidigt werden. Ich wurde lediglich auf 2 Jahre hochgesetzt.

KlausP

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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

shoxie

Kann es auch nicht sein, dass man auf den Rest seiner Probezeit verzichtet, wenn man auf SaZ 2 hochgestuft wird ?

wolverine

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KlausP

Zitat von: shoxie am 15. August 2015, 18:41:57
Zitat von: Ralf am 15. August 2015, 17:52:16
Deine Probezeit ist weiter 6 Monate. Die Dienstzeitfestsetzung kommt ja automatisch und zwar so rechtzeitig, dass sie vor Ende der 6 Monate da ist.
Du kannst also immer noch kündigen.

Da muss ich mich nochmals Entschuldigen. Zum SaZ wurde ich bereits in der Grundausbildung ernannt, denn ohne SaZ Ernennung darf man nicht vereidigt werden. Ich wurde lediglich auf 2 Jahre hochgesetzt.

Das soll aber eigentlich erst kurz vor Ablauf der 6-Monats-Frist erfolgen.
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

shoxie


LwPersFw

Grundsätzlich gilt was Klaus geschrieben hat.
Die neue Dienstzeitfestsetzung hätte erst zum
Ende der 6 Monate erfolgen sollen...

Da Sie aber bisher nicht geäußert haben,
das Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch
machen möchten...werde ich hier keinen
rechtlichen Diskurs beginnen...würde nur zu
Missverständnissen führen... ;-)
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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