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Ärztliche Mitteilung/Musterung - zurückschicken ?

Begonnen von vonnincl, 20. August 2015, 20:10:58

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vonnincl

Hallo Zusammen,

ich wurde im Juni'15 vorläufig T2 gemustert.

Habe alle ärztlichen Unterlagen fristgerecht nachgereicht und Ende Juli endlich den Bescheid über meine endgültige T2 Musterung erhalten.

Gefreut habe ich mich natürlich wie Bolle :)

Vor knapp einer Stunde habe ich alle Unterlagen noch einmal durchgesehen und habe einen Zettel mit der Aufschrift "Ärztliche Mitteilung für Pesonalakte" "A Begutachtungsanordnung / Dienstliche Erklärung" gefunden.

Auf diesem Zettel sind 2 Felder für Unterschriften des "Begutachteten".

Diesen Zettel habe ich leider weder ausgefüllt noch zurückgeschickt, da auf dem Eröffnungsschreiben keinerlei Hinweis stand und ich in dem Moment nicht so weit gedacht habe.

Muss ich dieses Schriftstück überhaupt zurücksenden oder war das nur eine Info für mich ?

Ich werde morgen direkt in München anrufen, dennoch würde ich mich über Antworten freuen, damit ich heute Nacht ruhig schlafen kann ;)

Vielen, lieben Dank !

TaskForceHN

Sagt mir gar nichts der Schrieb.

Ich hab auch noch Laborbefunde schicken müssen und hab dann meine vorläufige Einplanung in die feste Einplanung bekommen und vom Arzt den Zettel mit der Tauglichkeit.

Alle anderen Unterlagen waren nur zum gegenzeichnen für die Personalakte bzw. Stammeinheit.

Am besten mal Anrufen und Nachfragen.

KlausP

ZitatAlle anderen Unterlagen waren nur zum gegenzeichnen für die Personalakte bzw. Stammeinheit.

Ja, und genau die muss man mMn zurückschicken, wenn "Soldat" oder "Bewerber" draufsteht, dann nicht.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Tommie

"Der Schrieb" heißt wahrscheinlich "Ärztliche Mitteilung für die Personalakte" (aka "BA 90/5!), trägt unten links die Nummer "Bw-3454/V-10.12" und sollte in einer Ausfertigung unterschrieben und zurück gesandt werden, wenn meine obigen Angaben zutreffen!

Außerdem steht unten rechts ein Verteiler, bei dem angekreuzt sein sollte, wem die jeweilige Kopie zuzuleiten ist! Wenn da nicht explizit der Untersuchte angegeben ist, würde ich beide Ausfertigungen unterschreiben und zurück schicken!

vonnincl

Hmm habe leider auch noch keine feste Einplanung bekommen - nur eine erneute vorläufige, da ich die Verwendung wechselte (war allerdings noch bevor ich meinen endgültigen Tauglichkeitsgrad bekommen hatte).


vonnincl

Zitat von: Tommie am 20. August 2015, 20:49:19
"Der Schrieb" heißt wahrscheinlich "Ärztliche Mitteilung für die Personalakte" (aka "BA 90/5!), trägt unten links die Nummer "Bw-3454/V-10.12" und sollte in einer Ausfertigung unterschrieben und zurück gesandt werden, wenn meine obigen Angaben zutreffen!


Danke für die Antwort !

Wie oben geschrieben, steht "Ärztliche Mitteilung für Personalakte".
Unten links steht weder die o.g. Nummer noch ist ein Kästchen im Verteiler angekreuzt - auch habe ich nur eine Ausfertigung erhalten.

vonnincl

Ich werde die eine Ausfertigung nun unterschreiben und zurücksenden.

Zudem werde ich morgen einmal in München anrufen und mein Missverständnis erklären - in der Hoffnung, dass der Einstellung nichts im Wege steht und mein vorläufig eingeplanter Dienstposten nickt mittlerweile vergeben ist.

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