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Allgemeine Frage zwecks Straftaten

Begonnen von Faalp, 19. August 2015, 15:16:23

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Faalp

Zitat von: wolverine am 19. August 2015, 16:12:38
Zitat von: Faalp am 19. August 2015, 15:55:09
Die Strafe wurde auf Basis des §223 (Geldstrafe) gesetzt,
Äh, Nein

Sehr gut, dass du das weißt!  ;D

Zitat von: Elvis22 am 19. August 2015, 16:14:51
ZitatMich hat die Tendenz von euch interessiert, da hier von jeder Position jemand vertreten ist.

Ich dachte es ging um Faktisches und theoretisch Mögliches...
Wenn du Meinungen und Tendenzen hören willst: Das wird nichts. Es gibt genug Bewerber die ohne so einen Scheiss auskommen und das ist dann am Ende auch ganz gut so...

Deine Meinung kann ich verstehen und akzeptiere sie nur würde ich an deiner Stelle ein wenig toleranter werden, nur weil man einmal großen Mist gebaut hat, heißt das noch lange nicht das man ein schlechter Mensch oder Soldat ist. Jedoch, was im Endeffekt dabei rauskommt wird man sehen.

Zitat von: F_K am 19. August 2015, 16:16:29
Zitathabe ein abgeschlossenes Bachelor Studium (ohne BaSc oder BA).

Was soll das sein? Nicht (erfolgreich) beendet?

ZitatWie genau das berechnet wurde und warum, keine Ahnung.

Die StA "erklärt" ihren Antrag eigentlich im Detail, der (eigene) Anwalt "entgegnet" bzw. stellt auch einen Antrag, der Richter erläutert sein Urteil (Urteilsbegründung).

Danach sollte ein studierter Mensch schon etwas "Ahnung" von seinem Urteil haben.

Ein Bachelor ohne BaSc oder BA ist einfach ein Bachelor ohne Bachelor-Arbeit geschrieben zu haben.


Also, dass du mein Urteil so im Detail wissen wolltest wusste ich nicht.
Hier in Stichworten:
Angeklagter zeigt Reue
Angeklagter ist Ersttäter
Angeklagter hat Familie
Angeklagter beginnt Studium
Angeklage weißt a-typisches Verhalten vom Angeklagten auf


Zitat von: Dyon am 19. August 2015, 16:18:45
"habe ein abgeschlossenes Bachelor Studium (ohne BaSc oder BA)"

Was soll das denn sein?  :D

Ein Bachelor ohne BaSc oder BA ist einfach ein Bachelor ohne Bachelor-Arbeit geschrieben zu haben.


Zitat von: wolverine am 19. August 2015, 16:35:37
Zitat von: F_K am 19. August 2015, 16:16:29
Die StA "erklärt" ihren Antrag eigentlich im Detail, der (eigene) Anwalt "entgegnet" bzw. stellt auch einen Antrag, der Richter erläutert sein Urteil (Urteilsbegründung).
Ist nicht so schwer

§ 224 Gefährliche Körperverletzung

(1) Wer die Körperverletzung
1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Vier Monate (120 TS) hat er bekommen.

Danke!

Zitat von: Cally am 19. August 2015, 16:58:20
Zitat von: Faalp am 19. August 2015, 15:42:05
[...] habe ein abgeschlossenes Bachelor Studium (ohne BaSc oder BA) [...]

Also biste LL.B oder was willste uns damit nun sagen?  ;D

Wie oben schon zweimal beschrieben.  ::)

F_K

Bachelorabschluss in DE gemacht?

Dort gehört die Arbeit zum Studium, ohne Arbeit kein abgeschlossenes Studium .... Ergo ein abgebrochenes Studium.

Aber Du schaffts ja alles, was Du vor hast - weiterhin viel Erfolg.

Getulio

Zitat von: Faalp am 19. August 2015, 17:58:41
Deine Meinung kann ich verstehen und akzeptiere sie nur würde ich an deiner Stelle ein wenig toleranter werden, nur weil man einmal großen Mist gebaut hat, heißt das noch lange nicht das man ein schlechter Mensch oder Soldat ist. Jedoch, was im Endeffekt dabei rauskommt wird man sehen.

Eine Nichteinstellung würde ja auch nicht erfolgen, weil man sagt, du bist ein schlechter Mensch, sondern wegen der eben nach Recht und Gesetz verhängten Vorstrafe.

So hart ist das Leben eben bisweilen, dass bereits ein einmaliges Verfehlen irreparable Konsequenzen für den Fortgang des eigenen Lebens hat. Es gibt sogar Menschen, bei denen das ohne irgendein eigenes Verschulden passiert. Z.B. Menschen, die von besoffenen Schlägern so verdroschen werden, dass aus gesundheitlichen Gründen Essig mit Bundeswehr ist.

Mir ist schon klar, dass es bei euch sicherlich nicht zu Unrecht als minderschwerer Fall gewertet wurde. Aber das ändert nichts daran, dass man mit den mitunter harten Konsequenzen des eigenen Tuns leben muss.

Faalp

Zitat von: F_K am 19. August 2015, 19:02:37
Bachelorabschluss in DE gemacht?

Dort gehört die Arbeit zum Studium, ohne Arbeit kein abgeschlossenes Studium .... Ergo ein abgebrochenes Studium.

Aber Du schaffts ja alles, was Du vor hast - weiterhin viel Erfolg.

Danke! War heute früh beim KC und der nette Herr meinte, dass ich gute Chancen habe! Scheinbar ist hier doch mehr Halbwissen vorhanden als ich anfangs dachte. Schade!
Des weiteren meinte er, dass ich es aufjedenfall versuchen soll und das meine Chancen ganz gut stehen.


Zitat von: Getulio am 19. August 2015, 20:55:57


Zitat von: Faalp am 19. August 2015, 17:58:41
Deine Meinung kann ich verstehen und akzeptiere sie nur würde ich an deiner Stelle ein wenig toleranter werden, nur weil man einmal großen Mist gebaut hat, heißt das noch lange nicht das man ein schlechter Mensch oder Soldat ist. Jedoch, was im Endeffekt dabei rauskommt wird man sehen.

Eine Nichteinstellung würde ja auch nicht erfolgen, weil man sagt, du bist ein schlechter Mensch, sondern wegen der eben nach Recht und Gesetz verhängten Vorstrafe.

So hart ist das Leben eben bisweilen, dass bereits ein einmaliges Verfehlen irreparable Konsequenzen für den Fortgang des eigenen Lebens hat. Es gibt sogar Menschen, bei denen das ohne irgendein eigenes Verschulden passiert. Z.B. Menschen, die von besoffenen Schlägern so verdroschen werden, dass aus gesundheitlichen Gründen Essig mit Bundeswehr ist.

Mir ist schon klar, dass es bei euch sicherlich nicht zu Unrecht als minderschwerer Fall gewertet wurde. Aber das ändert nichts daran, dass man mit den mitunter harten Konsequenzen des eigenen Tuns leben muss.

Ja, zum Glück hat der liebe Taxifahrer keine bleibenden Schäden davon getragen. Da bin ich auch sehr beruhigt!
Der nette Berater meine heute früh zu mir, dass es genug Soldaten (auch Offiziere! und höher!) gibt, welche Straftaten im Führungszeugnis haben und trotzdem genommen wurden. Es kommt immer auf den Einzelfall drauf an, aber er meinte das ich zu ca. 70% genommen werde.


Also, das sind doch gute Neuigkeiten für mich! Ich hoffe ihr könnt euch für mich freuen und es wird Neuigkeiten geben sobald die Bewerbung draußen ist und ich eine Rückmeldung bekomme.
Bis dahin, frohes schaffen!

Elvis22

ZitatWar heute früh beim KC und der nette Herr meinte, dass ich gute Chancen habe! Scheinbar ist hier doch mehr Halbwissen vorhanden als ich anfangs dachte. Schade!
SEHR gewagte These... Aber warten wir es einfach ab. Würde meine Erwartungen trotz des hiesigen Halbwissens aber nicht zu hoch schrauben. Viel Erfolg.

ZitatDer nette Berater meine heute früh zu mir, dass es genug Soldaten (auch Offiziere! und höher!) gibt, welche Straftaten im Führungszeugnis haben und trotzdem genommen wurden. Es kommt immer auf den Einzelfall drauf an, aber er meinte das ich zu ca. 70% genommen werde.
Richtig... Es kommt auf den Einzelfall an. Bleibt für dich nur zu hoffen, dass die Glaskugel des Beraters keinen Wackler hatte...

(auch Offiziere! und höher!)
Was soll das sein? Verteidigungsminister? Bundeskanzler?

F_K

@ Faalp:

Meine Nachfrage bezüglich Deines Studienerfolges hast Du nicht beantwortet.

However: Der Berater im KC entscheidet nicht über die Bewerbung, er berät nur - d. h. er ist von Berufs wegen Optimist.

Natürlich hat insgesamt ein Abiturient bei der Bewerbung als FA keine so schlechten Chancen, da eine einzelne Bewerbung aber ein singuläres Ereignis hat, ist die Angabe einer Wahrscheinlichkeit wirklich "sinnfrei".

Wie schon gesagt: Viel Erfolg.

KlausP

Wenn Ihnen das "Halbwissen" von Leuten, die jahrelang im Personalgeschäft der Bundeswehr tätig waren oder als Volljuristen ihr Brot verdienen nicht ausreicht, gibt es einen bestimmten Button im Profil. Hier hat niemand behauptet, dass Sie mit Ihrer Vorstrafe keinerlei Chancen haben, das wäre erst bei einer Freiheitsstrafe von über einem Jahr devFall. Es wurde Ihnen lediglich aufgezeigt, dass es vermutlich Probleme im Bewerbungsverfahren geben wird - nicht mehr und nicht weniger. Wenn Sie das nicht verstanden haben, sollten Sie an Ihren kommunikativen Fähigkeiten arbeiten. Und ich bin jetzt hier raus mit meinem Halbwissen und Sie auf meiner persönlichen "schwarzen Liste". Viel Erfolg - und möge die Bundeswehr auch weiterhin ohne Sie auskommen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Immgrisch86

Interessant wird es vor allem dann auch beim Gespräch mit dem Psychologen den dieser wird sicherlich dazu ein paar Fragen haben. Weil sie haben auf einen am Boden liegenden Mann eingetreten, während er von Ihrem Freund noch geschlagen wurde. Natürlich ist das Vergangenheit, aber es könnte aufzeigen das Sie ein Problem mit Konfliktbewältigung haben und das Sie dann zu Gewalt greifen.

Mein Berater war auch sehr Optimistisch und meinte ja alles kein Problem und ich musste dann fast 1 1/2 Jahre um eine Einstellung kämpfen. Ich würde das nicht alzu sicher nehmen denn die Vorstrafe könnte Ihnen das Genick brechen.

wolverine

Und der Zustand der Volltrunkenheit wird da sicher auch noch bewertet. Aber was soll es; wir stellen keinen ein. Das wird dann das Verfahren ergeben.
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Helft mit, dass es so bleiben kann

StOPfr

Zitat von: Immgrisch86 am 20. August 2015, 12:46:46
...Ich würde das nicht alzu sicher nehmen denn die Vorstrafe könnte Ihnen das Genick brechen.

Tendenziell richtig, allerdings ohne diese harte Wendung am Schluss. 

Ansonsten hat wolverine es nochmals auf den Punkt gebracht. Mehr gibt es dazu eigentlich nicht zu schreiben. 
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Immgrisch86

Okay entschuldige bitte die harte Wortwahl :) es war doch etwas übers Ziel hinaus geschossen.

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