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Weiterverpflichtung SaZ 25 Mannschaften abgelehnt ?

Begonnen von Martin1511, 20. August 2015, 19:08:48

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Martin1511

Guten Tag zusammen ,

Kurz zu meiner Person ich bin seit 2012 bei der Bundeswehr Luftwaffe  , Mannschafter SaZ 8 , LTG 62 Wunstorf.

Ich habe jetzt einen Antrag auf SaZ 25 Mannschaften gestellt. Gestern kam dann der bescheid das der Antrag abgelehnt wurde , was mich schon traurig gemacht hat, da mir die Arbeit sehr viel Spaß macht und der Standort doch Zukunft bietet. Die Bewerbung war eigentlich sehr Aussagekräftig und ich hatte auch eine Empfehlung vom Chef bekommen welche sehr Positiv war. Trotzdem wurde der Antrag abgelehnt , ich verstehe nur nicht wircklich wieso ?

In dem bescheid steht folgendes :

Ihrem Antrag kann nicht entsprochen werden.

Begründung:

Mit Bezug 3. Wurde mitgeteilt , dass ihre weiterverpflichtung aus übergeordneten, personalstrukturellen Gründen ( fehlende Ergänzungsumgänge sowie Priorisierung durch Verbände und Kommandobehörden LW) nicht genehmigt werden kann . Es bleibt ihnen jedoch freigestellt , im nächsten Monat einen neuerlichen Antrag zu stellen .

So ganz versteh ich dieses Gewusel nicht und auch der Perser konnte mir nicht viel dazu sagen . Auf alle Fälle versuche ich es im nächsten Monat nochmal und hoffe das es vielleicht doch noch klappt.

Meine Frage : kann mir jemand genaueres zu diesem Bescheid sagen ? Welche Möglichkeiten habe ich noch , dass es vielleicht doch noch klappt ?


Vielen Dank im voraus !

Mit freundlichen Grüßen


Martin

ulli76

Steht doch drin- zur Zeit gibt es in dieser Verwendung keinen Bedarf für SaZ 25, das kann sich aber ändern, deswegen kannst du dich nächsten Monat wieder bewerben wenn du willst.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

F_K

Wie wäre es denn, erstmal einen 12er Antrag zu stellen?

wolverine

In dem zitierten Erlass steht doch bestimmt drin, wie priorisieren wird. Also wo und in welchen Verwendungen Mangel herrscht. Man könnte sich auch auf solche eine Stelle bewerben, sofern man dafür tauglich ist. Evtl. ist das natürlich mit einem Standortwechsel verbunden.
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Martin1511

Im dem Erlass steht leider nicht um welche Dienstposten es sich bei den 25er Stellen handelt . Wundert mich nur , da in meiner Teileinheit ein Defizit an Personal herrscht und keine neuen nachkommen.

Ich bedanke mich erstmal bei euch , dann bleibt ja doch noch etwas Hoffnung .


LG

Martin

F_K

Das Defizit muss es halt auch noch in 22 Jahren (!) geben - und das kannst Du wohl kaum beurteilen ...

KlausP

Zitat... Wundert mich nur , da in meiner Teileinheit ein Defizit an Personal herrscht und keine neuen nachkommen.  ...

Wenn niemand die Stellen für SaZ 25 öffnet, kann man darauf auch keine einsetzen. Wenn da niemand nachkommt, sollte vielleicht mal jemand seine Hausaufgaben machen und die Stellen ausschreiben.  Wenn keine Stellen ausgeschrieben sind können die KC auch keine besetzen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

Im Personalstrukturmodell sind die idealtypsichen Verpflichtungszeiten abgebildet. Für SaZ 25 ist da auch ein Prozentsatz vorgesehen. Dieser ist aufgrund seiner im Verhältnis zu anderen Zeiten recht geringen Größen für Mangelverwendungen oder einsatznahen Verwendungen vorbehalten.
Da gehört deine Verwendung wohl nicht dazu.

Von 8 auf 25 zu gehen ist auch nicht unbedingt das, was man sich idealtypisch vorstellt. Da wird sich auch nächsten Monat nicht viel dran ändern. Hier wird -zum Schutz des Soldaten- eine vernünftige Festsetzung erwartet, z.B. auf 12 Jahre, 18 und dann 25. Denn im Leben ändert sich nunmal oftmals einiges und du wärst nicht der erste, der auf einmal mit Zähneknirschen beim Chef steht und um Dienstzeitverkürzung bittet.
Spar dir das im nächsten Monat und stell erst einmal auf SaZ12.
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LwPersFw

Um Ralf noch zu ergänzen...

Das "Problem" für Sie sind die im Bescheid genannten "übergeordneten, personalstrukturellen Gründen".

Diese beruhen auf dem von Ralf genannten Personalstrukturmodell ( auch PSM 185 i.d.j.g.F. ).

Grob gesagt gibt das PSM 185 vor, wie viele Soldaten die Bw in den jeweiligen Laufbahnen, Dienstgradgruppen, etc. max. haben darf.

Für mehr wird im Bundeshaushalt kein Geld bereit gestellt.

Mit den Übergang vom vorherigen PSM zum PSM 185 war eine Reduzierung der Umfänge verbunden.

Ein Punkt dabei war, dass im Bereich der Mannschaften die Soll-Vorgaben für das Heer deutlich erhöht wurden...

ABER für die Luftwaffe deutlich abgesenkt wurden - um ca. 1000 !


Deshalb hat die Luftwaffe das Problem, auf Grund der aktuell vorhandenen SaZ und der Erstverpflichtungen,
die ja nicht ganz eingestellt werden können, die Soll-Vorgaben Mannschaften schnellstmöglich zu erreichen.

Da vorhandene Soldaten nicht vorzeitig entlassen werden können, aber auch zumindest eine "gebremste"
Regeneration über Erstverpflichtungen weiter betrieben werden muss...

...ist für die zuständigen Planer die letzte mögliche "Stellschraube" die mit großer Zurückhaltung betriebene
Weiterverpflichtung im Bereich der Luftwaffe...

Im Jahr 2014 ... bis in das Frühjahr 2015 hinein bedeutete dies u.a. folgende zentrale Vorgabe:

- WV von SaZ 8 im 1. bis 5. Dienstjahr auf SaZ 12(+) derzeit nicht möglich
- WV von SaZ 8 ab 6. Dienstjahr auf SaZ 12(+) nur in begründeten Ausnahmefällen

Sie als SaZ 9 wären dieser Gruppe zuzuordnen...

Und wie Sie sehen ... da Sie im 3./4. Dienstjahr sind ... ist schon der SaZ 12 nicht möglich...

Ich kenne nicht die letzten aktuellen Zahlen...

Aber Ihr Bescheid lässt mich vermuten, dass diese Vorgabe noch gilt...


Aber auch wenn sich die Lage wieder bessern sollte...

...gibt es - wie Ralf schon anführte - prozentuale Aufteilungen in den Verpflichtungsreichweiten der Mannschaften.

In 2014 waren dies: ca. 20% SaZ 4, ca. 65% SaZ 8 und ca. 15% SaZ 8+

Und in den 15 % SaZ 8+ ist dann nur ein sehr kleiner Anteil SaZ 25 gem. dem PSM 185 vorgesehen... 9 im gesamten OrgBer Luftwaffe




aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

chefderang

Das klingt ja so das selbst ich mit meiner 4 er stelle schlechte chancen auf 8 oder 12 hab zu verlängern?

Ralf

Wird du sehen, wenn du einen Antrag stellst. So in der Pauschalität kann man das halt eben nicht sagen.
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LwPersFw

Genau wie Ralf es sagt ist es...
Hier im Forum können wir keine einzelfallbezogenen
Aussagen treffen...

Meine o.g. Ausführungen sollten nur die allgemeine
Situation verdeutlichen...

Wer es genauer wissen möchte...
...geht bitte zu seinem PersFw und
lässt sich die Vorgaben zu den
stärkesteuernden Maßnahmen erläutern.

Diese werden jährlich veröffentlicht
und geben den Rahmen vor, in welchen
Umfängen Erstverpflichtungen,
Laufbahnwechsel und Weiterverpflichtungen
vorgesehen sind.

Daran kann man dann grob seine Chancen abschätzen.

Konkrete Klarheit bringt dann aber nur die
Antragstellung...
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen