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Anforderung Bundeszentralregister / muss ich mir Sorgen machen ?

Begonnen von airliveman, 01. September 2015, 15:01:18

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airliveman

Mahlzeit.

Heute habe ich es fast geschafft, ich könnte als Unteroffizier im allgemeinen Fachdienst anfangen, morgen kommt nur noch der Sporttest und denn der einplaner.

Nunja, ich sollte vorhin unterschreiben das die BW eine Auskunft über mich aus dem Bundeszentralregister erhält.

Jetzt verhält sich das Ganze so, ich wurde 2011 einer Straftat beschuldigt, das ganze wurde aber gelöscht und eingestellt weil es keine Beweise gab ( Habe auch nichts gemacht ... ).

Im Gespräch haben sie mich gefragt wann das ungefähr war und ich habe gesagt das war in der siebenten oder achten Klasse . Tatsächlich war ich glaub ich in der 9' Klasse glaube ich, das ist ja nicht das Problem.

Jedenfalls ist meine Frage stehen dort Sachen drinne (im erweiterten Bundeszentralregister ), denn es wurde ja "gelöscht",  und außerdem hatte ich mich bei der Polizei dieses Jahr auch beworben und musste auch eine Auskunft anfordern und da stand nichts drin aber es war nicht die "erweiterte Auskunft".

Wisst ihr was darüber ? Ich denke ich sollte dort keine Probleme mit kriegen.
Sorry wegen der Rechtschreibung ich hab schnell mit dem Handy in der Kaserne getippt :D

Danke :)

dunstig

Wenn Sie nicht verurteilt wurden, sollte es in der Regel auch keine Probleme geben. Wissen Sie, nach welchem § das Strafverfahren eingestellt wurde?
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

airliveman


F_K

Zitat§ 3 Inhalt des Registers

In das Register werden eingetragen
1.
strafgerichtliche Verurteilungen (§§ 4 bis 8),
2.
3.
Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten (§ 10),
4.
Vermerke über Schuldunfähigkeit (§ 11),
5.
gerichtliche Feststellungen nach § 17 Abs. 2, § 18,
6.
nachträgliche Entscheidungen und Tatsachen, die sich auf eine der in den Nummern 1 bis 4 genannten Eintragungen beziehen (§§ 12 bis 16, § 17 Abs. 1).

Noch Fragen? (Der Grund der Einstellung ist da völlig wumpe ..)

airliveman


F_K

Lob und Anerkennung - Sie können einfache Texte lesen und verstehen (hoffentlich).   ::)

.. nächste Stufe - die dazu passenden Texte selber finden ...

dunstig

ZitatNoch Fragen? (Der Grund der Einstellung ist da völlig wumpe ..)
Besten Dank für die Ergänzung. Die Frage nach der Einstellung war eher aus persönlichem Interesse. ;)
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

airliveman

Ich habe jetzt eh gelesen das dort nur VERURTEILUNGEN reinkommen, ich bin ja nichtmal verurteilt worden. Wurde ja bei der Staatsanwaltschaft schon eingestellt, also brauch ich mit null Sorgen machen :)


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dunstig

"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

airliveman

Naja, denn brauch ich mir ja garkeine Sorgen machen ?

Danke :)


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