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wann als OA anfangen?

Begonnen von matfe, 02. August 2003, 17:38:17

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matfe

am 1.oktober fang ich mit grundwehrdienst an, hab mich für zusätzliche 7 monate incl. auslandeinsatz verpflichtet, also insgesamt 16monate

meine frage:


kann ich JEDERZEIT sagen, dass ich gerne anschliesend an die 17 monate als OA (offiziersanwärter) anfangen will?

oder geht das dann gar nemme?



ich will nich nur wegen so einer einzelnen frage extra zu meinem wehrdienstberater..

TheAdmin

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someone

und du darfst nicht älter sein als 24 jahre wenn die Lehrgänge beginnen.
Bei mir ist es so, ich bin 24 - da die Lehrgänge aber erst wieder im August nächstes Jahr beginnen - bin ich trotzdem zu alt. Da gehts dann nur noch über den ROA.  :-\
you get plenty of time to think about this later, believe me

F_K

Hallo Matfe,

OA (Offizieranwärter) ist eine Laufbahn für Zeitsoldaten.

Da Zeitsoldaten WESENTLICH mehr Bezüge erhalten (als FWDLer) ist es natürlich BESSER, möglichst früh Zeitsoldat zu sein.

Wenn man also WEISS, das man als Zeitsoldat OA machen möchte, dann sollte man das am besten schon von Anfang an tun.
Bietet folgende Vorteile:
- Mehr Geld
- kein Zeitverzug (lehrgänge)
- dienstherr kann besser planen

Castor

#4
Verpflichten schadet nie. Man hat als Mann die Wahl, auf Widerruf eingestellt zu werden. Dann bist Du SAZ, bekommst allerdings erstmal nur die Bezüge eines Grundwehrdienstleistenden. Nach max. 6 Monaten solltest Du Dich dann entschieden haben. Wenn Du weitermachst, bekommst Du nach derzeitigem Stand ca. 21 € pro Tag nachgezahlt, wenn nicht, bist Du nach 9 Monaten raus.
Ist sicherlich besser, als sofort ohne Widerrufsmöglichkeit zu unterschreiben (auch wenn das mehr Geld gibt).
Eine Einstellung als OA mit Studium ist möglich, wenn Du am Einstellungstag (1.7.) noch nicht 25 bist.
Bewerbungsfrist ist spätestens 4 Monate davor. Eine Bewerbung aus der Truppe heraus ist natürlich möglich.
Weitere Information gibt Dir die sehr kompetente Bundeswehrhotline 0180 / 29 29 29 00 oder der Wehrdienstberater im KWEA.
Nachtrag: Von wegen anschließend: Dein Grundwehrdienst wird natürlich für die Dienstzeit angerechnet.

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