Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Standortechsel

Begonnen von robbe24, 08. Februar 2006, 20:01:59

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

wie Kann ich den Standort wechseln

standortwechsel
0 (0%)
0 (0%)
0 (0%)
0 (0%)
0 (0%)
0 (0%)
0 (0%)
0 (0%)

Stimmen insgesamt: 0

robbe24

Hallo !! Ich habe meine AGA in Zweibrücken(ab 04.10.05 hinter mich  gebracht. Nun sitze ich in Lebach fest.Was und wie kann ich es anstellen Heimatnah versetzt zu werden. Bin nahe bei Düsseldorf zH. >:(

Huey

Zunächst mal ist das etwas, das du dir vorher hättest überlegen sollen-oder wolltest du etwa unbedingt zu den Fallschirmjägern und stellst jetzt fest, das man dort als Wehrpflichtiger das 5. rad am Wagen ist?

Einen formlosen Antrag auf heimatnahe Versetzung stellen und dem kpFw übergeben....mach dir aber nicht zu viel Hoffnung, da es evtl. länger dauern kann, bis man eine freie Stelle findet...

robbe24

Nein! BW. ist OK mich kotzt nur die lange Bahnfahrt an(ca.6 std.inkl.Stopp am Bhf.)

Huey

Willkommen im Berufsleben-so ist das heutzutage nunmal, Mobilität ist eben alles.

Und die lange Zugfahrt ist kein Versetzungsgrund-einem Gesuch mit de r Begründung wird vermutlich nicht entsprochen.

Allerdings hast du natürlich das Recht, einen Versetzungsantrag zu stellen. Ob dieser genehmigt wird, hängt vor allem davon ab, ob es in deinem heimatnahen Bereich auch eine Verwendung und Planstelle für einen Wehrpflichtigen mit deinen Qualifikationen gibt-nicht jeder Wehrpflichtige kann überall eingesetzt werden...

Hier macht nur der Versuch klug..

robbe24

habe mich für insgesamt 23 mon. verpflichtet inkl. Auslandeinsatz.

Richhardt

FWDL 23 und dann jetzt meckern über eine ach so lange Zugfahrt!

Sagt mal Kameraden:Gehts noch?!Ansonsten ist aber alles noch in Ordnung bei Euch oder? >:(

peppie

Zitat von: robbe24 am 09. Februar 2006, 20:47:05
habe mich für insgesamt 23 mon. verpflichtet inkl. Auslandeinsatz.

Ob und wann man in einen Auslandseinsatz geht entscheidet sich erst gegen Ende der 9 Monate GWD. So hat es zumindest der Einplaner vom KWEA gesagt. Er hatte jedoch direkt gesagt, dass man sich auch freiwillig melden kann und dann mit einer anderen Einheit ins Ausland geht, wenn die eigene Einheit nicht für einen Auslandseinsatz vorgesehen ist.

Alle Angaben ohne Gewähr. :)
Zitat
Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat schon verloren!

Leviyah

also bei 23 Monaten würde ich mir nun auch nicht den Arsch aufreissen.Bist da doch eh bald wieder weg! Bin SaZ 8 in Zweibrücken und werde deswegen wohl extra in die Nähe ziehen,Kassel - Zweibrücken jedes WE is schweineteuer und macht auch keinen Sinn.Aber hey, 23 Monate packt man doch? Nimm dir nen Gameboy mit auf die Zugfahrt, ist ein Zeitfresser ;) Außerdem kriegst du als Wehrdienstleistender das doch auch bezahlt. Könnte dich eher verstehen wenn das nicht der Fall wäre
Be fast or be Food

Richhardt

Man ist als SaZ sogar verpflichtet,seinen Erstwohnsitz an den Standort seines Stammtruppenteils zu verlegen.

Hat das Euer Spiess nicht mitgeteilt?

Das steht aber auch auf den Unterlagen vom einstellenden Zentrum für Nachwuchsgewinnung.

Also nichts mit Erstwohnsitz bei Muttern oder Freundin XY,sondern Kaserne,Einheit,Stube Nr. in OrtXY,wenn man am Dienstort keine eigene Wohnung hat.

peppie

Zitat von: Richhardt am 10. Februar 2006, 16:40:18
Man ist als SaZ sogar verpflichtet,seinen Erstwohnsitz an den Standort seines Stammtruppenteils zu verlegen.

Heisst ja nicht, dass man nicht eine eigene Wohnung in der Stadt seiner Wahl haben kann, wo man an fienstfreien Wochenenden sein Glück finden kann, solange man nicht eine Horrormiete für die Unterkunft in der Kaserne hinblättern muss.  ;D
Zitat
Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat schon verloren!