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Übergangsbeihilfe - was bedeutet steuerpflichtig in € :)

Begonnen von Seroga87, 31. August 2010, 20:11:35

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Seroga87

Hi an alle,

ich bin z.Zt. SaZ4 (Mannschafter) und werde in einem Monat ausscheiden. Ich habe ein bescheid wegen meiner Übergangsbeihilfe bekommen. Nun sind diese ja steuerpflichtig. Das wusste ich schon vorher aber mich würde es jetzt interessieren was ich den netto rausbekomme. Ich habe die steuerklasse 1. Im Bescheid steht das ich etwa 7400 € brutto kriege.

Danke im Voraus

miguhamburg1

Googeln Sie mal nach "Lohnsteuertabellen" und schauen dort nach...

Jay-C

Hallo,

der Thread ist zwar etwas älter, aber im Prinzip habe ich die selbe Frage.

Konkret geht es um folgendes: Meine Freundin und ich wurden am 30.09.2015 nach acht Jahren Dienstzeit entlassen. Brutto haben wir beide die selbe Übergangsbeihilfe bekommen, die aber trotz identischer Steuermerkmalen unterschiedlich besteuert wird. Wie kommts?
Die Lohnsteuerrechner und -tabellen geben übrigens noch einmal einen anderen (höheren) Betrag an. Ein Anruf beim BVA ergab erst mal noch nichts. Spaßeshalber habe ich auch mal den DZE-Rechner von www.dienstzeitende.de bemüht. Dadurch ergibt sich leider nur ein weiterer Unterschiedsbetrag.

Gibt es in unserem Fall noch einen Steuerfreibetrag, obwohl wir beide nach dem 01.01.2006 eingezogen worden? Wenn ja, wo wird das geregelt? Und selbst wenn, liegt ja so oder so bei einem von uns ein Fehler vor...


dv_uffz

Ein Steuerfreibetrag wird wohl nicht mehr greifen...

Möglicher Ansatz ist, dass einer von euch beiden Trennungsgeldempfänger ist.
Da das Trennungsgeld ab dem 3. Monat lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn wird, führt dies vermutlich zu einer höheren Einstufung in die Lohnsteuertabelle...


Jay-C

Ist leider nicht der Fall. Es gibt auch sonst keine mir einfallenden Unterschiede zwischen uns, die hier einen Einfluss haben dürften. Außer eben getrennte bearbeitende Außenstellen. Dann hätte aber immer noch mindestens eine dieser Stellen einen Fehler gemacht.

Andi

Einer zahlt 8%, der andere 9% Kirchensteuer?
Ansonsten die erste Abrechnung abwarten und vergleichen.
the rest is silence...

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Jay-C

Ebenfalls nicht der Fall. Wie ich bereits sagte, ist bei uns im Prinzip alles gleich: Dienstzeit, Dienstgrad, Erfahrungsstufe, sämtliche Steuermerkmale, einfach alles. Dementsprechend gab es auch bei der Versteuerung älterer Abrechnungen keine Unterschiede.

Die betroffene Abrechnung haben wir schon. Auf diese beziehe ich mich ja. Im Bescheid werden keinerlei Hinweise zu Steuern genannt...

Noch ein Hinweis: Auf unseren Abrechnungen werden die Übergangsgebührnisse gleich verrechnet, wie es auch sein soll. Bei der Übergangsbeihilfe zahlt sie jedoch 80€ mehr Steuern als ich. Das macht in keinster Weise Sinn.

dv_uffz

Wer von euch hat denn in diesem Jahr die meisten Dienste gekloppt ? ;)

Auch dadurch kann die Steuerprogression leicht ansteigen...

Ansonsten fällt mir nichts mehr ein

Jay-C

Da wir uns beide seit Mitte letzten Jahres Vollzeit in einer Förderungsmaßnahme des BFD befinden erübrigt sich auch das.

Ich gehe nach wie vor davon aus, dass es sich hierbei um einen Fehler handeln muss.

Um das ganze vielleicht abzuwandeln: Diese "höheren" Beträge werden ja ganz eindeutig anders versteuert als z.B. die üblichen Bezüge.
Ich habe alle meine Bezügeabrechnungen mittels Steuerrechner des Finanzministeriums kontrolliert. Die einzigen beiden Fälle, bei denen ich dort in acht Jahren andere Zahlen bekomme sind zufällig die Übergangsbeihilfe im fünfstelligen Berech sowie die Weiterverpflichtungsprämie von 6.000€.
Weiß denn wirklich niemand, was es dort noch zu beachten gibt? :(

wolverine

Das wird man nur erkennen, wenn man Ihren individuellen Fall konkret durchrechnet. Gerade wenn es ein Fehler sein sollte, wie soll man den denn abstrakt und ohne Unterlagen erkennen?
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Jay-C

@wolverine: Mir ging es um allgemeine Regelungen, nicht ausschließlich um unsere beiden Fälle ;)

Tatsächlich habe ich jedoch gerade eben nach stundenlanger Recherche genau diese gefunden:
Für außerordentliche Einkünfte gibt es eine Steuerbegünstigung, die sogenannte "Fünftelregelung", die im § 34 EStG beschrieben wird. Die Übergangsbeihilfe fällt dort drunter.

Mit dieser Info und ein wenig Rechnerei kam ich tatsächlich auch auf den mir abgezogenen Steuerbetrag. Die hoffentlich so leicht verständliche Formel lautet:
5 * ((Einkommenssteuer von (Bruttoeinkommen + außerordentliche Einkünfte / 5)) - Einkommenssteuer des Bruttoeinkommens)

Bezüglich der Differenz meiner Abrechnung und der meiner Freundin steht nun also fest, dass das BVA bei ihr Mist gebaut hat. Das klären wir nun natürlich aber selbst mit den Bearbeitern.

Bleibt noch zu hoffen, dass dieser Beitrag wenigstens bei der Klärung zukünftiger Fälle helfen kann :)


Jay-C

Zitat von: chefderang am 06. November 2015, 16:14:36
http://www.dienstzeitende.de/dze-online-rechner.html?besoldungsgruppe=4&besoldungsstufe=2&stellenzulage=&dzesazstatus=4&familienstand=1&kinder=0&steuerklasse=1&dienstzeitbeginn=2&submit=Bez%C3%BCge+berechnen#erge

Hier ist ihre Antwort auf ihre Frage

Hallo,

erstens ist das keine Antwort auf meine Frage. Zweitens habe ich doch bereits erwähnt, dass ich diese "seriöse" Seite schon genutzt habe.

Meine Frage habe ich mir wie in meinem letzten Beitrag ersichtlich bereits selbst beantwortet. Wie man den korrekten Betrag ermittelt habe ich ebenfalls beschrieben. Dieser DZE-Rechner schoss in meinem Fall knapp 600€ am Ziel vorbei. Daher kann man ihn auch getrost vergessen!