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Autounfall mit Radfahrer

Begonnen von HgPatrick, 27. November 2015, 14:51:52

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HgPatrick

Hallo kamaraden.
Hatte heute morgen einen Unfall an der Ampel mit einer Radfahrerin. Es geht ihr gut und sie würde uns Krankenhaus gefahren um auf Nummer sicher zu gehen.
Polizei und rtw waren auch vor Ort.
Sachverhalt wurde aufgenommen und ich werde
Post bekommen. Kein Blechschaden und die Frau hat auch nichts nur sicherheitshalber ins Krankenhaus.
Meine Frage muss ich das meinem Zugführer/kpchef melden?
Liebe Grüße

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

HgPatrick

Auch nicht wenn ich Post von der Polizei bekomme
Und nochmal vernommen werden muss oder so?
Ich weis ja nicht was jetzt genau auf mich zukommt.
Meine Lehrgangsplanubg wird dadurch auch nicht beeinträchtigt oder?
Liebe Grüße

HgPatrick



HgPatrick

Ich bedanke mich aufjedenfall für eure schnellen Antworten,
Aber sofern es zur Anzeige gegen mich wird muss ich es melden oder?
Weil noch ist es wohl auch unklar hat der eine Polizist gesagt.
Er meinte wahrscheinlich ist es mit einer Geldstrafe erledigt und da verfahren wird eingestellt.
Liebe Grüße

KlausP

Sie müssen gar nichts melden, es sei denn, Sie sind als MKF eingesetzt und Ihnen wird die Fahrerlaubnis entzogen. Übnrigens müssen Sie auch bei der Polizei außer zu Ihren Personalien keinerlei Angaben machen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

HgPatrick

Ich bin nicht als mkf eingesetzt.
Und da ich nicht weis es mich jetzt erwartet bin ich mir
Halt Unsicher.
Aber so wie ich das verstehe muss ich da nix melden
Und nix befürchten ?
Selbst wenn da noch irgendwas kommt und ich es dann nicht gemeldet habe?
Sorry das ich das so hinterfrage ich bin mir nur sehr unsicher
Danke für euer Verständnis

Elvis22

Du hast doch jetzt mehr fach eine Antwort bekommen.... Also wo liegt dein Problem?
Wenn du gerne hören möchtest, dass du es melden musst, musst du es nur sagen, lässt sich sicher einrichten...

Und wenn es deinem Seelenheil dient es zu melden, steht dir diese Möglichkeit selbstverständlich auch offen - "nicht müssen" heißt ja nicht "nicht dürfen"...

Andi

Wäre aber durchaus noch zu prüfen, ob es ein Wegeunfall auf dem Weg zum Dienst war und dementsprechend etwaige Ansprüche bestehen - das setzt aber dann auch irgendwie eine Meldung voraus. ;)

Gruß Andi
the rest is silence...

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HgPatrick

Ich weis da zu schätzen das sie mir so schnell mit Rat und tat
Zur Seite stehen. Aber ich bin halt einfach unsicher weil ich nicht genau weis was da kommt und ab wann man sowas melden muss. Aber da sie sagen ich muss es nicht melden weis ich Bescheid und werde es dann auch nicht machen. Und es war auch kein wegeunfall weil ich nicht auf den Weg nach Hause war oder zur kaserne.
Ich bedanke mich bei den schnellen Ratgebern.
Mkg

Jens79

Vielleicht dann nochmal zum Abschluss, damit das auch wirklich klar ist:

Zitat von: KlausP am 27. November 2015, 15:27:53
Sie müssen gar nichts melden, es sei denn, Sie sind als MKF eingesetzt und Ihnen wird die Fahrerlaubnis entzogen. Übnrigens müssen Sie auch bei der Polizei außer zu Ihren Personalien keinerlei Angaben machen.
 

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