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Bundeswehr nach Dienst in Rojava

Begonnen von Shinga92, 03. Dezember 2015, 10:41:00

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Shinga92


Guten Tag zusammen!

Ich möchte zwei Dinge, von denen ich leider nicht weiß ob sie sich gegenseitig ausschließen:

a) Die kurdischen Milizen in Nordsyrien aktiv im Kampf gegen den IS unterstützen (einen guten Artikel dazu findet ihr hier: http://www.faz.net/aktuell/politik/kampf-gegen-den-is-christians-krieg-13934692.html) (Juli 2016 - Juli 2017)

b) Danach die Offizierlaufbahn einschlagen (habe Erfahrung aus dem Wehrdienst) (ab Juli 2017)

Wisst Ihr, ob es Regeln oder Erfahrungen gibt, denen zufolge die Bundeswehr mich nicht einstellen wird, wenn ich schon in einer anderen Streitkraft gedient habe? Die Kurdenmilizen sind ja Verbündete und erhalten Gerät und Ausbildung von der Bundeswehr.

Bitte lasst uns nicht darüber diskutieren, ob mein Einsatz etwas ausrichten kann etc. (gerne per PM). Es geht mir hier wirklich nur darum, zu erfahren, ob ich mir damit meine gesamte geplante berufliche Zukunft bei der Bundeswehr verbaue und wäre über Aufklärung sehr dankbar.

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!

Mit den besten Grüßen,
Shinga

F_K

Zitat§ 28 StAG

Wer neben der deutschen noch eine weitere Staatsangehörigkeit besitzt und ohne vorherige Zustimmung des Bundesministeriums der Verteidigung oder einer von ihm bezeichneten Stelle oder ohne aufgrund eines zwischenstaatlichen Vertrages dazu berechtigt zu sein, freiwillig in die Streitkräfte oder bewaffneten Verbände dieses Staates eintritt, verliert dadurch seine deutsche Staatsangehörigkeit.


ZitatWehrpflichtgesetz (WPflG)
§ 8 Wehrdienst außerhalb der Bundeswehr; Anrechnung von Wehrdienst und anderen Diensten außerhalb der Bundeswehr
(1) Wehrpflichtige dürfen sich nur mit Zustimmung des Bundesministeriums der Verteidigung zu einem Wehrdienst außerhalb der Bundeswehr verpflichten. Dies gilt nicht bei Wehrdienst, der auf Grund gesetzlicher Vorschrift des Aufenthaltsstaates zu leisten ist.

Doofe Idee - und Ja, ohne Genehmigung (die wohl kaum erteilt wird), entfällt dann wohl Teil B Deines Plans.

schlammtreiber

ZitatDie Kurdenmilizen sind ja Verbündete und erhalten Gerät und Ausbildung von der Bundeswehr.

Nein, Vorsicht, unterscheiden!

Die irakischen Peshmerga, die der kurdischen Autonomieregierung in Erbil unterstehen, sind unsere Verbündeten, die wir mit Waffen und Ausbildung unterstützen.
Die syrischen Kurdenmilizen gehören meist zur YPG, dem syrischen Ableger der türkisch-kurdischen PKK, welche von der EU (und Deutschland) als Terrororganisation betrachtet wird. Daher keine Verbündeten, keine Waffen, keine Ausbildung.

Und nein, das ist nicht alles das gleiche, weil es alles Kurden sind. Insbesondere die PKK und die nordirakischen Peshmerga haben sich in der Vergangenheit sogar aktiv gegenseitig bekämpft, erste wurden von Saddam gegen die Türkei unterstützt und letztere von der Türkei gegen Saddam und die PKK.
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Shinga92

Vielen Dank für die Informationen. Bisher wurden Rückkehrer, die für die YPG gekämpft haben, nicht belangt. Laut Artikel ist das eine "rechtliche Grauzone". Dabei scheint das WPflG ja eindeutig auszusagen, dass es illegal ist. Kann jemand verstehen/ erklären, wie das kommt? Danke!

F_K

Vollzugsdefizit in Deutschland.

However: Du wirst mit so einer Vorgeschichte kein Offizier / OA werden (da funktioniert der Vollzug noch manchmal).

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