Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Luftwaffe als Mannschafter

Begonnen von Reinidy, 20. Dezember 2015, 21:43:34

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Reinidy

Hallo liebe Com,

Ich melde mich mal wieder zurück... da ich zum Neujahr ein Beratungstermin habe, möchte ich mich vorbereiten.
Ich bin Wiedereinsteller, Ohne Abschluss , Ohne Berufsausbildung und ich würde gerne zur Luftwaffe.
Welche möglichkeiten bleiben mir offen hat da jemand erfahrung welche verwendungen für mich zutreffen könnten ?


Freue mich auf jede Antwort

Lg

Euer Reinidy.


Schönen 4.Advent wünsche ich

dunstig

Denkst du nicht, dass es schlauer wäre, zunächst einen Schulabschluss und eine Berufsausbildung nachzuholen? Denn selbst wenn es mit der Mannschaftslaufbahn klappen sollte, bist du danach nur vier Jahre älter und für den Arbeitsmarkt genauso unqualifiziert wie zur Zeit.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Tommie

Sie haben weder Schulabschluss noch Berufsausbildung, daher können Sie lediglich in die Mannschaftslaufbahn gehen und dort Tätigkeiten auf Hilfsarbeiter-Niveau verrichten! Nach vier, maximal jedoch acht Jahren wird auch das vorbei sein! Was immer noch bleibt, ist die Tatsache, dass Sie keinen Abschluss haben! Hier wird die Bundeswehr aus Gründen der Fürsorge wohl die "Ablehnungskarte" ziehen und Sie damit ermutigen, zunächst einmal Ihren ... ein wenig zu bewegen und einen Schul- oder gar Berufsabschluss zu machen!

P.S.: Die Tatsache, dass Sie ausgerechnet zur Luftwaffe wollen, zeugt auch nicht gerade von besonderer intrinsischer Motivation ;D !

Reinidy

Wäre es nicht möglich während der dienstzeit den Abschluss nachzuholen ?


LG

dunstig

Du hast es Vollzeit in der Schule nicht geschafft und willst das, nachdem du von 7:00-16:30 Uhr gearbeitet hast, auf einmal schaffen?

Und während der ersten Zeit in der Grundausbildung wird dafür nichtmals nach Dienst wirklich Zeit sein.

Und in der Dienstzeit ist Dienst, denn zum Arbeiten wird man ja eingestellt. So etwas wie ein Schulabschluss ist da in der Regel reines Privatvergnügen.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

KlausP

Zitat von: Reinidy am 20. Dezember 2015, 22:36:43
Wäre es nicht möglich während der dienstzeit den Abschluss nachzuholen ?


LG

In der Abendschule, nach Dienst. Aber da bin ich skeptisch, wenn ich Ihren bisherigen Lebenslauf so betrachte. Zu Thema Ausbildung habe ich ja in Ihrem anderen Thread schon geschrieben.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Reinidy

Zitat von: KlausP am 20. Dezember 2015, 22:43:01
Zitat von: Reinidy am 20. Dezember 2015, 22:36:43
Wäre es nicht möglich während der dienstzeit den Abschluss nachzuholen ?


LG

In der Abendschule, nach Dienst. Aber da bin ich skeptisch, wenn ich Ihren bisherigen Lebenslauf so betrachte. Zu Thema Ausbildung habe ich ja in Ihrem anderen Thread schon geschrieben.


Weswegen sind sie Skeptisch ?


Ich hatte mal gelesen / gehört dass es eine möglichkeit gibt von 18-21Uhr nach der Dienstzeit sprich in der Dienstunterbrechung die Abendschule zu besuchen und es sogar vom BFD gefördert wird.

dunstig

Das hier hast du schon gelesen?

Zitat von: dunstig am 20. Dezember 2015, 22:41:20
Du hast es Vollzeit in der Schule nicht geschafft und willst das, nachdem du von 7:00-16:30 Uhr gearbeitet hast, auf einmal schaffen?

Und während der ersten Zeit in der Grundausbildung wird dafür nichtmals nach Dienst wirklich Zeit sein.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Reinidy

Zitat von: dunstig am 20. Dezember 2015, 22:52:20
Das hier hast du schon gelesen?

Zitat von: dunstig am 20. Dezember 2015, 22:41:20
Du hast es Vollzeit in der Schule nicht geschafft und willst das, nachdem du von 7:00-16:30 Uhr gearbeitet hast, auf einmal schaffen?

Und während der ersten Zeit in der Grundausbildung wird dafür nichtmals nach Dienst wirklich Zeit sein.


selbstverständlich möchte ich es schaffen ! ich hatte damals gewisse probleme weswegen ich die schule versäumt habe.

Die AGA hab ich schon durch wie beschrieben bin ich wiedereinsteller.

KlausP

ZitatIch hatte mal gelesen / gehört dass es eine möglichkeit gibt von 18-21Uhr nach der Dienstzeit sprich in der Dienstunterbrechung die Abendschule zu besuchen und es sogar vom BFD gefördert wird.

Viel haben Sie aus Ihrer Dienstzeit als FWDL scheinbar nicht mitgenommen. Nach Dienstschluß (eine "Dienstunterbrechung" gibt es nicht, entweder es ist Dienst lt. Dienstplan angesetzt oder der Soldat hat Freizeit) können Sie tun und lassen was Sie wollen, auch einen Schulabschluss in der Volkshochschule nachholen. Ob der BFD die Maßnahme fördert oder nicht kann Ihnen nur der zuständige Berater beantworten. Dann beteiligt sich der BFD aber max. finanziell daran, den "popligen Rest" müssen Sie schon selber wuppen. Und Ihre Vorgesetzten müssen darauf auch keine Rücksicht nehmen, wenn es um Nachtausbildung, Übungen, Einsätze oder Wache geht.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Jens79

Reinidy....

Du kannst es schaffen. Glaub ganz fest an dich und pack es an. Die Bundeswehr wird stolz auf dich sein.
 

Ralf

ZitatWelche möglichkeiten bleiben mir offen hat da jemand erfahrung welche verwendungen für mich zutreffen könnten ?
Um mal zur Ausgangsfrage zurückzukommen: jede Verwendung ist möglich. Innerhalb der Msch-Lfb gibt es da keine Abstufungen hinsichtlich der Bildungsvoraussetzungen.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau