Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Befreiung vom wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft: Auswirkungen auf Sold

Begonnen von Warwick, 10. Januar 2016, 18:21:25

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Warwick

Guten Abend,
ich bin drauf und dran, aus der Gemeinschaftsunterkunft auszuziehen, um mit meiner Freundin zusammenzuziehen.
Meine Überlegung jetzt ist, ob ich meine Stube behalten soll, da dies sicher einige Annehmlichkeiten bietet oder sie abgeben soll. Die Frage daher: Wenn ich mich als mit 21 Jahren vom Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft befreien lasse: Wie sind die Auswirkungen auf mein Gehalt? Wenn es sich nur um 20-30 Euro handelt (Gerücht von Kameraden) macht es freilich wenig Sinn.

Zur Situation:
21 Jahre
Besoldungsgruppe A7 (Uffz m. P.)
Einzelstube

Aus Kameradschaftlicher Perspektive ist es egal, da noch viele andere Stuben leerstehen und ich daher niemandem den Wohnraum 'wegnehme'.

Über Antworten und Berichte über eigene Erfahrungen freue ich mich sehr. :)

KlausP

Der Betrag für die Unterkunftspauschale steht doch auf der Bezügeabrechnung. Der fällt dann natürlich weg.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Warwick

Hallo, so sehe ich das auch.

Es wird mir ein "Geldwerter Vorteil GU - Verpflichtung" in Höhe von 189,55 Euro auf mein Brutto angerechnet, durch den ich insgesamt ca. 26 Euro mehr Steuern zahle. Dieser Geldwerte Vorteil würde beim Auszug definitiv wegfallen, weshalb ich dann zumindest 26 Euro mehr bekommen würde.

ALLERDINGS zahle ich einen "AnrechnBetr. §39(2) BBesG" von 112,10 Euro. Dieser wird laut Gesetzestext (den ich nicht ganz verstehe) von ledigen Soldaten, welche zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflicht sind, gezahlt. Heißt dies, dass ich diesen Betrag nicht mehr zahlen müsste, wenn ich mich vom wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft befreien lasse?

In der Schlussfolgerung würde meine (Milchmädchen-)Rechnung dann bedeuten: Befreiung aus der Gemeinschaftsunterkunft = 26 Euro + 112,10 Euro mehr jeden Monat.  ???



An die Kameraden/Kameradinnen unter 25, die außerhalb wohnen und keine Stube mehr haben: Zahlt ihr diesen Betrag?

weilisso

Nein du sparst den kompletten Geldwerten Vorteil GU. Vater Staat versteuert doch nicht die an ihn abzutretenden Abgaben, das was auf der Bruttoseite steht umfasst lediglich die Bezüge, der Geldwerte Vorteil GU zählt somit als Abgabe die dir vom Bruttogehalt abgezogen wird und wird somit nicht versteuert.

Mit dem Wegfall des Geldwerten Vorteils GU zahlst du quasi "mehr" Steuern da du ja mehr netto vom brutto hast, weil circa 190 Euro an Abgaben wegfallen.

Also ausziehen und Stube behalten ist meiner Meinung nach quatsch, es gibt in jeder Kaserne sogenannte Heimschläferstuben in denen nur Spinde stehen, dort kann man alles was man nicht im täglichen Dienst benötigt aufbewahren und hat es zur Not schnell am Mann.

Wie weit ist die Wohnung von der Dienststelle entfernt?

Jay-C

Zitat von: TrickoRTreat am 11. Januar 2016, 00:02:52
Nein du sparst den kompletten Geldwerten Vorteil GU. Vater Staat versteuert doch nicht die an ihn abzutretenden Abgaben, das was auf der Bruttoseite steht umfasst lediglich die Bezüge, der Geldwerte Vorteil GU zählt somit als Abgabe die dir vom Bruttogehalt abgezogen wird und wird somit nicht versteuert.

Mit dem Wegfall des Geldwerten Vorteils GU zahlst du quasi "mehr" Steuern da du ja mehr netto vom brutto hast, weil circa 190 Euro an Abgaben wegfallen.

Was erzählst du hier für Käse?! Die Rechnung (Brutto) war bislang richtig.
Der Geldwerte Vorteil wird ausschließlich zur Steuerberechnung zum Bruttogehalt addiert. Logischerweise spart man also durch den Wegfall die dadurch entstandenen Steuern!

Cally

Zitat von: TrickoRTreat am 11. Januar 2016, 00:02:52
Nein du sparst den kompletten Geldwerten Vorteil GU. Vater Staat versteuert doch nicht die an ihn abzutretenden Abgaben, das was auf der Bruttoseite steht umfasst lediglich die Bezüge, der Geldwerte Vorteil GU zählt somit als Abgabe die dir vom Bruttogehalt abgezogen wird und wird somit nicht versteuert.

Mit dem Wegfall des Geldwerten Vorteils GU zahlst du quasi "mehr" Steuern da du ja mehr netto vom brutto hast, weil circa 190 Euro an Abgaben wegfallen.

[...]

Was?!  ;D

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen


Warwick

Hallo, LwPersFw,
danke für die Verlinkung des nützlichen Artikels. :)

Meine Erkenntnis nach zweimaligem Lesen der Beiträge hinter dem Link sowie dem Verbrauch einer Tasse Kaffee und einer Zigarette:

Wenn ich erfolgreich vom wohnen in der GU befreit bin (neue Wohnung liegt im 30km Radius), fällt nicht nur der geldwerte Vorteil Weg (26 Euro mehr Netto vom Brutto) sondern auch der AnrechnBetr. §39(2) BBesG in Höhe von 112,10 Euro weg.

Somit bekomme ich dann faktisch etwa 138 Euro mehr Geld ausgezahlt. Ist dies korrekt oder muss ich an meiner Zurechnungsfähigkeit zweifeln? ???

Cally


Warwick

ja, da hast du selbstverständlich recht. Es geht mir hierbei bloß um die Abwägung: Wenn ich nur 26 Euro pro Monat für die Stube "zahle", würde ich sie natürlich nicht abgeben, denn was sind schon 26 Euro für den Komfort, eine Unterkunft zu haben, in der man auch mal schlafen kann, zum Beispiel als Wachverstärkung oder nach nem geselligen Abend im Standort ;)

Da die Stube mich aber offenbar 138 Euro "kostet", werde ich sie wohl abgeben. Sie für das Geld zu behalten und künftig zusätzlich Miete für die neue Wohnung zu zahlen ist sicher nicht sinnvoll.

Wenn ich mal aus welchen Gründen auch immer zurück in die Kaserne will/muss, bekomme ich trotz GU-Befreiung definitiv wieder eine Stube gestellt, solange ich unter 25 bin, korrekt? ???

Cally

Das musst du für dich selbst abwägen. Du hast auf der einen Seite den Komfort einer eigenen Stube, auf der anderen Seite den geldwerten Vorteil und den Anrechnungsbetrag bzw. die Miete. Bei letzterem darf man auch nicht vernachlässigen, dass du am Ende des Jahres bei deiner Einkommenssteuererklärung einen zweiten Wohnsitz geltend machen kannst und somit nicht effektiv den vollen Mietbetrag zahlst. Da ich aber kein Steuerberater bin, weiß ich nicht ob meine Aussage so generell gibt oder ob es unter Umständen Einschränkungen gibt, weil so wie ich es verstanden habe Kaserne und dein erster Wohnsitz ja im selben Ort liegen.

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau