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SaZ oder BaL?

Begonnen von frangant, 16. Januar 2016, 13:05:37

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frangant

Hallo

heute habe ich (leider) eine Zussage einer Bundesbehörde für den mittleren Dienst bekommen.
War Nachrücker und bin eben nachgerückt aufgrund vieler Ausfälle..

Nun hab ich noch eine Einplanung für die Bw zuhause liegen, die in ca. 10 Tagen nch Hannover zurückmuss.

Nun bin ich um unklaren was evtl besser ist, klar muss ich diese Entscheidung letzendlich selbst treffen, aber ein paar Meinungen wären nicht schlecht

Fakten Bw:
Wiedereinsteller 34, 13 Jahre Fw Laufbahn als SU (FA)
Somit Einstiegsgehalt A6 Stufe 3 oder 4 (müßte ich genauer rechnen), dann nach ca. 12 Monaten A7 mit Stufe 3 oder 4
Mit 47 bin ich wieder zivilist auf einem Arbeitsmarkt den keiner kennt...

Fakten Behörde
Einstieg mit A6 Anwärter (knapp 900€ netto)
Danach erstmal A6 Stufe 1
Es wird eine ganze Zeit daueren bis A7 sofern ich das überhaupt schaffe..
Theoretisch wäre A9 mit Zulage möglich, oder der Aufstieg in den gehobenen Dienst..
Private Krankenversicherung
Sicherer Arbeitsplatz
Arbeit evtl. einntönig

Finanziell wäre die Beamtenlaufbahn erst mal knapp 2 Jahre natürlich ein Rückschritt und auch als Beamter auf Probe hätte ich mehr Einbußen zum zivilen Job und zur Bw.
Bw wäre wieder mein Traum, und ich habe eigentlich nicht mit der Beamtenlaufbahn gerechnet.

Aber Traum hin oder her, es ist die Frage ob man heutzutage nicht einfach realistisch denken muss.
Obwohl Bundesbehörde ist die Chance sehr groß, das ich knapp 20km von daheim eingesetzt werden kann und vermutlich nciht mehr versetzt werde, was man durchau als + sehen kann.

Bw wäre natürlich toll wenn ich BS werden könnte, oder wenn SaZ 25 draus wird, oder auch wenn ich Offz Fachdienst werden kann, oder wenn ich danach mit E oder Z Schein Beamter werden kann.

Leider sind mir bei der Bw zu viele "wenns".
Wäre ich 25 oder 26 wäre es keine Frage dann würde ich sofort wieder zum Bund. Aber so? Ein Beamtenstatus ist durch nichts zu ersetzen auch wenn ich vermutlich mit 60 immer noch in A6 rumkrebse..

Niederbayer

Ich denke, bis Ausscheidealter Ende 30/Anfang 40 kann man noch guten Gewissens zur Bundeswehr. Kommt schon nicht selten vor, dass sich Leute in diesem Alter beruflich neu orientieren. Flexibilität ist ohnehin gefragt und heutzutage ist es nicht unbedingt mehr so, dass man sein ganzes Berufsleben im gleichen Tätigkeitsumfeld bleibt.
Wäre man bei Ausscheiden aber Mitte/Ende 40, würde ich die Beamtenlaufbahn vorziehen.

Meine persönliche Sicht.

justice005

Ich sehe das ähnlich. Mit 47 aus der Bundeswehr raus und dann einen Job finden, der eine vernünftige Rente irgendwann sichert? Das ist es extrem (!) waghalsig. Man sollte ja auch nicht vergessen, dass man als Beamter auf Lebenszeit mal mit einer Pension rechnen kann, die deutlich besser ist als die Rentenerwartung.

Bei dieser Wahl würde ich definitiv den Beamtenjob vorziehen!


fragant

Danke für die Antworten.

Ich sehe, alle denken ähnlich...

Hab mich noch mal informiert, das Geld was der "Bund" für die 13 Jahre dann in die RV einzahlt, ist ja auch extrem wenig, ungefähr so, als ob ich 13 Jahre arbeitslos gewesen wäre...
Zudem scheint es bei so langer Verpflichtung auch Probleme mit der GKV zu geben.

Da ich eine Prämie bekommen würde, ist es wohl eine Mangelverwendung. Das heißt aber vermutlich nciht, das man dort leichter BS werden kann?


Aber so wie es aussieht werde ich den Traum wohl zugungsten des Beamten begraben müssen. Wird halt schwierig 2 Jahre von 900€ zu leben. Und bis zur Pension in A7? Naja, wird schon gehen..

Niederbayer

Wie kommst du eigentlich darauf, dass du im m.D. bei A7 hängen bleibst?

justice005

ZitatWie kommst du eigentlich darauf, dass du im m.D. bei A7 hängen bleibst?

Berechtigte Frage.

So wie man in der Feldwebellaufbahn den Dienstgrad Oberstabsfeldwebel erreichen kann, kann man in der entsprechenden Beamtenlaufbahn genauso A9Z erreichen. Allerdings ist das kein Selbstläufer. Seien Sie fleißig, bekommen Sie gute Beurteilungen, seien Sie flexibel und bewerben Sie sich bei den entsprechenden Gelegenheiten auf entsprechende Dienstposten. Dann kann man entsprechend aufsteigen.




fragant

So wurd es mir eben erzählt, vllt. hab ich das falsch verstanden.

Ich denke das mit der Bundeswehr war dann doch nicht so durchdacht, wie ich anfangs glaubte.. Besser ich merke es jetzt als nach 6 Jahren im Dienst.
Zurzeit weiß ich schon jetzt nicht, was ich nach den 13 Jahren machen soll, ich habe einen technischen Beruf erlernt, und da geht die Entwicklung rasend weiter..
Ne Weiterbildung über den Bfd? Klar, aber dann wäre ich fast schon 50.

Ich wäre auch nie ins KC gefahren, wenn ich die Zussage als Beamter vorher gehabt hätte..

Ich hoffe nur ich kann das ganze jetzt noch absagen, unterschrieben habe ich nichts bzw. noch nicht die Verpfichtungserkärung

StOPfr

Zitat von: fragant am 17. Januar 2016, 21:53:33
Ich hoffe nur ich kann das ganze jetzt noch absagen...

Ja natürlich und möglichst zeitnah, damit der Platz für einen anderen Bewerber frei wird. Ohne Unterschrift hast du dich noch zu nichts verpflichtet, -außer zur Fairness  ;).
Viel Glück!
Bundeswehrforum.de - Seit 17 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann!

KlausP

Selbst wenn Sie die Verplichtungserlklärung schon unterschrieben hätten könnten Sie bis zum Dienstantritt jederzeit absagen oder innerhalb der ersten 6 Monate von Ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

justice005

Zitatoder innerhalb der ersten 6 Monate von Ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machen.

Ja, wobei der Fragesteller aber Wiedereinsteller ist. Da hat er jedenfalls nicht zwingend das Rücktrittsrecht. Letztendlich soll er rechtzeitig absagen, damit ein anderer Bewerber nachrücken kann.

Und die Entscheidung für die Beamtenlaufbahn ist ganz sicher auch die richtige Entscheidung.

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