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Bewerbungszeugnis

Begonnen von Berry, 19. Januar 2016, 13:34:22

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Berry

Guten Tag,

Ich bin momentan angehender Abiturient auf einem beruflichem Gymnasium. Seit geraumer Zeit strebe ich die Offizierslaufbahn an. Das Problem besteht aber in meinen Noten.. Ich habe vom lokalen Berater Unterlagen mitbekommen, welche ich ausfüllen soll. Nun zu meiner Frage: Bei der Notenübersicht sollen die Noten ab der 10. Klasse dokumentiert werden, doch ich habe keinen Realschulabschluss sondern nur ein Fachabitur im Bereich Wirtschaft&Verwaltung. Soll ich die 10. Klasse auslassen , da ich nur ein Abgangszeugnis von meiner alten Schule habe ( ist wirklich sehr schlecht , hat aber andere Gründe). Nach dem Wechsel auf das berufliche Gym. wurden meine Noten solide. Nun habe ich 2,7-8 was auch net die "Welt" ist aber ich bin immer da und strenge mich an. Soll ich das 10er Zeugnis einfach mitnehmen oder einfach die Noten eintragen , auch wenn ich keinen Realabschluss erhalten habe.

Mit freundlichen Grüßen Berry

Ralf

Trag es dort ein und nimm es mit. Es ist ja dein derzeit höchster (und einziger) Abschluss.
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Helft mit, dass es so bleibt.

Berry

Mein höchster Abschluss ist das Fachabitur also die Fachhochschulreife. Doch ich bin nach der 10. Klasse vom Gymnasium auf ein berufliches gewechselt. Die Voraussetzungen war die Qualifikation für die Oberstufe. Die hatte ich ja bereits mit der 9... Doch das 10. ist ein ABGANGSzeugnis und somit kein Abschluss. Ich denke ich werde die Noten eintrage. Rausreden werde ich mich nicht und irgendwelche Lügen auftischen ganz bestimmt nicht. Fakt ist , dass ich in der 10. Klasse Probleme hatte , die dazu führten , dass ich nicht mehr zum Unterricht gekommen bin. Naja ich habe ja daraus gelernt.

Unverbesserlich

Nimm beglaubigte Kopien mit und lass das Feld erstmal frei. Ich kenne aber es so, dass alle Noten dort eingetragen werden müssen, auch wenn es ein Abgangszeugnis ist. Es ist und bleibt ein Zeugnis welches deinen Schulischen Werdegang zeigt. Sonst könnte man ja auch fragen was du in der Zeit gemacht hast und spätestens da muss es her...zwecks lückenloser Nachweis im Bewerbungsbogen


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