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Ich möchte mich erneut Bewerben

Begonnen von paul_g, 21. Januar 2016, 10:59:57

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paul_g

Guten Tag,
ich möchte euch einmal meine Situation Schildern:
Ich werde im März 25 Jahre alt, ich habe mein Fachabitur erfolgreich absolviert und
anschließend eine Ausbildung zum Automobilkaufmann erfolgreich abgeschlossen.
Es war schon lange ein Wunsch von mir zur Bundeswehr zu gehen, aus diesem Grund
habe ich mich während meiner Ausbildung schon einmal Beworben, allerdings habe ich
eine Sperre von der Rechtsabteilung der Bundeswehr erhalten weil ich damals eine Jugendstrafe (Körperverletzung)
begannen habe. Die Sperre geht bis zum 01.04.2016.
Aus diesem Grund möchte ich mich nun wieder Bewerben, ich habe auch einen Termin beim Wehrdienstberater
anfang Februar. Ich bin ansonsten Körperlich fit und hatte nie irgendwelche Erkrankungen oder Operationen.
Könnt ihr mir sagen wie meine Chancen stehen dieses mal keine Absage zu bekommen
oder ob jemand von euch damit erfahrungen gemacht hat oder einen ähnlichen Fall gehört hat?
Ich danke im vorraus.

Ralf

Zumindest wird es nunmehr nicht auf eine weitere Sperrfrist heraus laufen, wenn nichts dazugekommen ist. Ob du dann bei der Eignungsfeststellung erfolgreich bist, liegt ja zum Großteil an dir.
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Helft mit, dass es so bleibt.

paul_g

Nein was neues ist nicht dazu gekommen!
Vielen dank für die schnelle Antwort.

CostaM.

1. Ist der Wortlaut im Anschreiben nicht folgender:

Sie können sich nach ablauf der Sperrfrist erneut bewerben

Das wäre dann wohl der 01.04.2016, wenn Sie im Februar beim Berater sind und die Unterlagen absenden blinkt eine rote Lampe und die Bewerbung geht zurück...

Die Chancen stehen genau so hoch wie bei jedem anderen Bewerber, allerdings sollten Sie sich auf ein Nachhaken des Psychologen einstellen.

2. Haben Sie damals "vergessen" Ihre Verurteilung anzugeben und wurden deshalb gesperrt?

3. Sie sprechen von einer "Jugendsüde" sind aber 25 Jahre alt? Gelten diese dann nicht nach ablauf von 5 Jahren als getilgt und müssen nicht mehr angegeben werden?

schlammtreiber

Zitat von: CostaM. am 21. Januar 2016, 11:43:56
3. Sie sprechen von einer "Jugendsüde" sind aber 25 Jahre alt? Gelten diese dann nicht nach ablauf von 5 Jahren als getilgt und müssen nicht mehr angegeben werden?

Alles bis 40 ist Jugendsünde, von 40-60 midlife crisis und danach entschuldbare Altersdemenz.
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paul_g

Das ist richtig das dort steht nach Ablauf ich habe den Termin mit dem Berater um mit ihm darüber zu sprechen,
wenn es so sein sollte wie Sie es beschreiben dann Bewerbe ich mich selbstverständlich nach dieser Frist.

Nein, ich habe die Verurteilung angegeben, sogar extra mit dem Aktenzeichen, daraufhin kam die Sperre!

Um es Ihnen näher zu Schildern, ich war zum Tatzeitpunkt 20 Jahre alt, wurde ein Jahr später nach Jugendstrafrecht verurteilt,
die Bewerbung an die Bundeswehr ging ein Jahr nach der Verurteilung.
Am 01.04.2016 wäre die Tat somit fast 5 Jahre her!

CostaM.


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