Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Beförderung trotz GA Wiederholung?

Begonnen von Scout95, 22. Januar 2016, 14:24:32

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Scout95

Hallo zusammen.

Ich bin aktuell seit Mitte Dezember wegen Bruch des Mittelfußknochens KzH geschrieben, damit war für mich die Grundausbildung vorbei die eigentlich Ende diesen Monats vollendet gewesen wäre.
Wiederholung der GA ab dem 1.2. ist bereits abgeklärt und hab auch meine Daten wann/wo ich mich melden muss.

Jetzt habe ich aber gestern von meinen Kameraden die Nachricht bekommen, dass ich auch mit vorgelesen worden seie bei den Beförderungen zum Gefreiten die für alle erfolgreichen Teilnehmer der GA ab dem 1.2. ansteht.
Ich hatte es allerdings so verstanden gehabt, dass eine Beförderung erst mit abgeschlossener GA erfolgt.
Kann mir da vielleicht wer weiterhelfen?

KlausP

Die Beförderung zum Gefreiten kann nach Ablauf von 3 Monaten Dienstzeit erfolgen, der Disziplinarvorgesetzten muss diese Beförderung aber nicht vornehmen. Will er aus irgend einem Grund den Soldaten nicht zum Gefreiten befördern muss er diesem das in einem Personalgespräch mitteilen, dem Soldaten ist Gelegenheit zu geben, sich dazu zu äußern. Das Personalgespräch und die Stellungnahme des Soldaten sind schriftlich festzuhalten und zur Akte des Soldaten zu nehmen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen


jochenschweisser

Am Rande: Ab dem 3. Dienstmonat können sie AFs sammeln, was in einer zu wiederholenden GA interessant sein könnte.
Nicht direkt zum Thema, aber Info für den TE.

BlacKyMV

Zitat von: jochenschweisser am 23. Januar 2016, 10:35:08
Am Rande: Ab dem 3. Dienstmonat können sie AFs sammeln, was in einer zu wiederholenden GA interessant sein könnte.
Nicht direkt zum Thema, aber Info für den TE.

Seit dem die Arbeitsverordnung für Soldaten in Kraft ist, gibt es keine AF mehr.

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau