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Fragen zur Einplanung - allg. Fragen bezüglich Dienst

Begonnen von NicoWietstock, 24. Januar 2016, 21:08:10

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NicoWietstock

Guten Abend,

meine Name ist Nico Wietstock, bin 24 Jahre alt und gelernter Elektroniker.

Ich überlege mich beim Bund zu bewerben, war auch schon beim Karriereberater.

Ich kann als StUffz bzw. Obermaat im Fachdienst eingesetzt werden. Mein Erstwunsch ist die Marine.

Wenn ich es nun schaffe zum Einplanner zu kommen, und er mir sagt, das eine Verwendung als Elektroniker bei der Marine machbar ist, ist das dann auch zu 100% sicher? Oder kann es sein das ich zb bei nicht Verwendung ins Heer oder Luftwaffe gesteckt werde. Kann man wünsche äussern zu welchem Hafen/Werft man möchte?
Oder wird man da reingesteckt wo Bedarf ist?


Meine andere Frage bezieht sich auf die Verpflichtungszeit. Wann greifen die 8 Jahre als StUffz / Obermaat ? Mir wurde gesagt, das ich ja erst 3 Monate AGA habe, dann 1 Monat Unteroffiziersausbildung, 1 Monat Ausbildung anden technischen Geräten und 4 Monate Probezeit. Und das war ch jederzeit die Möglichkeit hätte zu sagen, das es mir nicht so gefällt wie vorgestellt und ich die Bundeswehr verlassen kann?

Vielen Dank für die Hilfe.

Ryuuma

Hallo.

Du bewirbst dich primär für eine TSK (In diesem Fall Marine).
Wenn du nur dahin möchtest und für eine Andere nicht zustimmst, so musst du auch nirgendwo Anders hin.
Solltest natürlich dafür keinen Ausschluss bekommen. (Beim ärztlicher Dienst)

Wohin (Standort) genau du allerdings innerhalb deiner TSK und Verwendung kommst wird dir vorgeschrieben und du hast kein direktes Mitspracherecht.

Wenn du beim Einplaner angenommen wirst, so gibt es verschiedene Aussagen.
z.B Sofortzusage (100% angenommen, solange es keine Auflagen gibt)
allerdings darf sich an der Gesundheit des Bewerbers bis zum DA nichts erheblich ändern.
Gibt aber auch Angenommen mit Auflagen, Warteliste oder Abgelehnt.

Das "Widerrufrecht" kann die ersten 6 Monate der Dienstzeit in Anspruch genommen werden.
In dieser Zeit kannst du jeden Tag, wenn du möchtest, die Bundeswehr verlassen.

Die Verpflichtungszeit "greift" von Anfang an, ab Dienstantritt.
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SCPO

Wenn Du nicht komplett einen schlechten Eindruck beim KC hinterlässt, ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie dich bei der Marine nehmen. Elektronik ist eine Mangelverwendungsreihe. Sehr wahrscheinlich kommst Du an Bord. Mögliche Standorte wären Wilhelmshaven, Kiel und Rostock, Eckernförde. Die Grundausbildung und Lehrgänge wirst Du primär in Kramerhof (Parow) bei Stralsund haben.

NicoWietstock

Vielen Dank für die schnelle Antwort, hat mir aufjedenfall weitergeholfen.

Als Elektroniker werde ich dann in der Verwendungsreihe 43,46 oder Teile der 50er Reihe Anwendung finden oder?

Wie läuft das eigentlich mit einer Weiterbildung zb. Meister oder Techniker?
Kann ich quasi 2 Jahre arbeiten (Erfahrung sammeln) und dann sagen, ich will jetzt gerne meinen Meister / Techniker machen oder muss ich mich dann weiterverpflichten, ist das an bestimmte Bedingungen geknüpft?

NicoWietstock

Eine Frage noch, ist dieser Ablauf von der Verwendungsreihe 43 für mich so relevant? Oder gilt das für eine Erstausbildung im Bereich der Elektronik?



Vielen Dank

SCPO

Das ist aber der Ablauf für die Verwendungsreihe 11 - Seemänischer Dienst, was Du gepostet hast.

SCPO

#6
Hier der Link zur Ausbildung der 46er:

Verwendungsreihe 46 - Marineelektronik




Edit: Link gerichtet! Ich hasse die URL der Bundeswehrseiten, wie kann man solch idiotische Strings generieren?


NicoWietstock

Ups, ja du hast recht, im Tab geirrt.

Nichts desto trotz, geht es mir ja nur um die Abfolge.
Ich werde das auch nochmal mit meinem Karriereberater genauer besprechen.

Ralf

Die ersten 4 Monate machst du eine Eignungsübung, in dieser Zeit kannst du jeden Tag kündigen. Dien Gesamtverpflichtungszeit beträgt 8 Jahre. Innerhalb dieser Zeit kannst du auch einen Antrag stellen, in die Fw/Btsm-Laufbahn zu wechseln. Bei Eignung und freien Dienstposten ist das auch möglich.
Du kannst dir insofern deinen Dienstposten aussuchen, als dass man dir anahnd deiner Wünsche und dem was du machen darfst, Dienstposten anbietet. Ob du die dann annimmst, liegt letztendlich an.
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