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In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Tätigkeitsabzeichen als Mannschafter

Begonnen von Buggyman, 17. Juni 2021, 07:29:34

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Buggyman

Hallo Liebe Kameradinnen/Kameraden,

Ich bin derzeit im Stabsdienst eingesetzt und wollte wissen welche Vorraussetzung man braucht um als Mannschaftssoldat das dazugehörige Tätigkeitsabzeichen ausgehändigt zu bekommen.

MkG

Andyxmas

Regelung Online schauen:

C2-2630/0-0-2810

Schon bekommst aktuelle Infos darüber.

Falls kein Intranet zur Verfügung > Der KpFw oder PersFw oder S1 sollten sowas auch wissen ;)


KlausP

Und wenn alle Stricke reißen gibt es Thema schon mehrfach im Forum. Dazu dann einfach die aktuellen Themen aus 2021 lesen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

JensMP79

Zitat von: Andyxmas am 17. Juni 2021, 07:42:26
Regelung Online schauen:

C2-2630/0-0-2810

Schon bekommst aktuelle Infos darüber.

Falls kein Intranet zur Verfügung > Der KpFw oder PersFw oder S1 sollten sowas auch wissen ;)

Dann hoffen wir mal das der Kamerad Heeresuniform trägt. Ansonsten mal in die A1-2630/0-9804 schauen.


Ralf

Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

F_K

... die "richtige" Frage wäre "ist die Vorschrift offen UND veröffentlicht?"

Denn ohne "offen und veröffentlicht" gilt immer noch die dienstliche Verschwiegenheit.

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