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Darf Teilzeit anstatt Elternzeit Abgelehnt werden

Begonnen von sellind, 25. April 2017, 13:11:10

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F_K

Damit lässt sich natürlich jeder Auftrag erfüllen, wenn man die persönlichen Befindlichkeiten als einziges Kriterium nimmt.

Jeder macht was er noch machen kann / will, und zwar heimatnah, beliebige Stunden in der Woche und ohne Ahnung von der Tätigkeit da fachfremd eingesetzt.

Geht das auch als Resi?

Papierberg

Es geht jedenfalls eine Menge. Im hier diskutierten Fall muss man sich dazu nicht einmal übermäßig Gedanken über eine kreative Interpretation von Vorschriften oder Ausnahmeregelungen machen, da die Spielräume im Grunde vorhanden sind.
Ich habe volles Verständnis dafür, dass die zuständigen Stellen den Vorgang neben dem persönlichen Aspekt mit Blick auf die sog. "Selbstbindung der Verwaltung" (zukünftige Gleichbehandlung von im Wesentlichen gleich gelagerten Fällen) gut abwägen. Es kommt aber auch irgendwann der Punkt, wo keine Entscheidung schlimmer ist als eine fehlerhafte oder einen ablehnende.

F_K


Papierberg


Erklär-Bär

Zitat von: Kokiba am 27. April 2017, 17:02:18
Würde da ein Antrag auf Elternzeit mit der Bitte um Erlaubnis bei einem anderen Arbeitgeber in Teilzeit zu arbeiten? ..
Innerhalb der Elternzeit ist es möglich Teilzeit bei einem anderen Arbeitgeber in Teilzeit (max. 30 Std./Woche) zu arbeiten, wenn der eigene Arbeitgeber einem nicht die Möglichkeit einräumen kann im eigenen "Betrieb" die Arbeitsstunden zu reduzieren.

Ja, das ist möglich, die Soldatenelternzeitverordnung räumt diese Möglichkeit explizit ein, uner anderem wohl auch deswegen, weil (aus welchen unverständlichen Gründen auch immer) während der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung im Dienstverhältnis als Soldat nicht möglich ist (kurios, denn Teilzeit als Soldat ist ansonsten generell möglich, und sowohl Beamte als auch Arbeitnehmer arbeiten zu hunderttausenden in ihrem Betrieb Teilzeit während der Elternzeit).
Aus meiner Sicht schiesst sich die Bw mit dieser Regelung, für die kein sachlicher Grund ersichtlich erscheint, ins eigene Knie, denn so sagen viele eben "dann arbeite ich eben woanders Teilzeit 30h/Woche" und die Bw verliert aufgebaute Kompetenz für bis zu 3 Jahre, anstatt den Mann wenigstens noch in Teilzeit nutzen zu können.
Also: Alternativen Job suchen, Antrag auf Elternzeit stellen, und los gehts. Habe ich auch so gemacht, für volle 3 Jahre. Mein Personalführer hat damals ein ganz schön dummes Gesicht gemacht, denn er musste ohnehin schon den Mangel verwalten. Aber wenn's denn so gewollt ist ...

Zitat von: BulleMölders am 28. April 2017, 07:43:56
Ich sehe nur kaum eine Verwendung in der Verwendungsreihe an Land, die mit Telearbeit zu erledigen wäre.
Ich habe den ganzen Thread durchgelesen und frage mich, wer jemals von Telearbeit gesprochen hat? Es ging doch immer nur um Teilzeitbeschäftigung?

Zitat von: Papierberg am 28. April 2017, 16:38:59
Ich drücke es mit Blick auf persönliche Erfahrungen mal so aus: Wenn der Vorgang die richtigen Ebenen und Personen erreicht, ist es völlig egal, welche Aufgabe zuvor in welcher Verwendungsreihe in welcher Form in welchem Organisationsbereich wahrgenommen wurde. Es wird definitiv eine Lösung im Sinne des Antragstellers geben und zwar heimatnah, problemgerecht und ohne primären Fokus auf dienstliche Belange. Es ist alles nur eine Frage der persönlichen Entschlossenheit und des aufzubringenden Nachdrucks.
Das trifft es auch meiner Erfahrung nach auf den Punkt. Wenn die Fürsprecher mächtig genug sind geht alles. Ist es aber ein Soldat, für den sich niemand ein Bein ausreissen mag, hat der eben Pech gehabt. Soviel zur Gleichheit vor dem Gesetz.

StOPfr

Hier wurde die Telearbeit in die Diskussion eingeführt:

Zitat von: Papierberg am 26. April 2017, 21:31:53
Eine Verwendung an Land unter Nutzung von Telearbeit könnte ggf. noch helfen, die Reduzierung der Arbeitszeit zumindest auf geringstmöglichem Niveau zu halten. Deren Antragsbearbeitung ist wieder mal ein Klassiker für den nächsten Wehrbeauftragtenbericht....
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