Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Versicherung

Begonnen von UlfKT, 15. März 2016, 16:43:28

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

UlfKT

Kann ich eine Lebensversicherung abschließen bevor ich zur Bundeswehr gehe? Und wenn ja, greift diese im Fall das ich sterbe? ???

ulli76

Warum nicht? Und in welchem Fall die Versicherung zahlt, steht in den Versicherungsbedingungen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Getulio

...wobei ich mir, wenn ich mit der Einschätzung, dass Sie ein unverheirateter, derzeit kinderloser (noch) Schüler sind, richtig liege, die Frage nach dem Sinn stelle.

Papierberg

Lebensversicherungen haben regelmäßig in ihren Versicherungsbedingungen eine sog. "Kriegsklausel", die besagt, dass Leistungen des Versicherers ausgeschlossen sind, wenn der Leistungsfall auf Kriegshandlungen, bürgerkriegsähnliche Zustände etc beruht. Das bedeutet, dass eine Versicherung regelmäßig dann nicht leistet, wenn ein Bundeswehrangehöriger bei einer besonderen Auslandsverwendung zu Schaden kommt. In diesen Fällen tritt der Bund auf Grundlage des Soldatenversorgungsgesetzes aber ggf. im Rahmen einer Fürsorgeleistung erstzweise in angemessenem Umfang ein.
Versicherungsfälle von Soldaten, die außerhalb von Ereignissen einer Kriegsklausel anfallen, werden nach den Versicherungsbedingungen der jeweiligen Anbieters für Bundeswehrangehörige genauso reguliert wie bei jedem anderen Versicherten auch.

ulli76

Ist aber für einen FWDL nicht wirklich relevant. Außerdem gibt es vor einem Einsatz noch einen Unterricht dazu. Die Bundeswehr springt z.B. unter bestimmten Bedingungen ein.
wenn man keine Familie absichern muss, lohnt eine Lebensversicherung allerdings meist nicht.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Papierberg

Vermutlich möchte der TE nicht bis zum Beginn des 1. Einsatzes auf eine Antwort warten...wenn er den überhaupt FWDLer wird und bleibt  :P

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau