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Frage zum Sold

Begonnen von Sharas, 05. April 2016, 12:35:34

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Sharas

Hallo meine Lieben :)

Ich habe meine Unterlagen zur Eignungsübung für 4 Monate erhalten und darf nun endlich zum 02.05. durchstarten :)

Ich habe mir die zugeschickten Unterlagen natürlich genaustens angeschaut und durchgelesen und dabei ist mit ein bestimmter Absatz in Auge gestochen und wirft mir ein wenig Fragen auf...und zwar die angegebene Dotierung  nach TVöD.

Dort steht geschrieben, dass die angestrebete Stelle, bzw der Dienstposten mit A7 - A9mA (FW-OStFW)
dotiert ist. Was ich da jetzt nicht so 100% nachvollziehen kann, ist die (so habe ich es zumindest im Internet gelesen),
dass ich mit einer Verpflichtungsdauer wohl maximal bis zum Hauptfeldwebel kommen kann... und der bekommt laut meinen
Erkenntnissen ja nicht die A9, sondern "nur" die A8z.

Liegt das am Dienstposten selber ( es sind zwei Meisterlehrgänge eingeplant ) oder ist das nur eine pro forma Angabe, dass man, wenn man z.B. Berufssoldat wäre ( mit laufbahnbedingte Chance auf Beförderung zum OStFW),
dieses Gehalt maximal erhalten könnte? Hat jemand eine Idee?
"Männer können einfach nicht richtig zuhören"


"Sind wir gar nicht"

Ralf

Besoldet wirst du immer nach dem Dienstgrad, unabhängig davon, wie die Stelle dotiert ist.
Dort ist die Dotierungsspanne angegeben, also Min und Max. das ist unabhängig davon, welchen DstGrd man selbst innehat.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Sharas

Danke für die Information, Ralf :)

Ich kam da mit Eingenrecherchen irgendwie nicht weiter :D

Hätte ja auch sein können, dass man mit einem "Doppelmeister" anders eingestuft oder
irgendeine Klausel in der SLV (oder anderswo) gegriffen hätte,
welche einen Aufstieg zum OStFW in den 15 Jahren ermöglichen könnte.
Das widersprach aber allem was ich darüber gelesen hatte :D
"Männer können einfach nicht richtig zuhören"


"Sind wir gar nicht"

Ralf

Also du könntest das schon erreichen. OStFw können auch SaZ werden. Allerdings wirst du da mit 15 Jahren nicht hinbekommen, sondern es würde wohl eher Richtung max. Verpflichtungszeit gehen. Bis vor nicht all zu langer Zeit war der OStFw nur Berufssoldaten vorbehalten, das hat man geöffnet. In der Praxis gibt es noch keinen.
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