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BFD Anspruch mit Vordienstzeit

Begonnen von Como, 05. April 2016, 14:16:46

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Como

Hallo,

ich war bereits als FWDL 15 Monate bei der BW. Nun habe ich mich auf mehrere SAZ8 Mannschafter-Stellen beworben.

Da die Vordienstzeit angerechnet wird, sind es anstatt 8 nur rund 6.5 Jahre die ich leisten würde.

Inwiefern wird der BFD Anspruch gekürzt, da man ja auch als FWDL x € / Tag bekommt, wenn man Ausscheidet?

HerrZog

Nö, wenn Sie wieder eingestellt werden sind das dann insgesamt 10 Jahre, für die sie sich verpflichten.
Vom BFD-Anspruch sollte da garnichts gekürzt werden
Dienstjahr: 10

KlausP

Zitat von: HerrZog am 05. April 2016, 14:54:22
Nö, wenn Sie wieder eingestellt werden sind das dann insgesamt 10 Jahre, für die sie sich verpflichten.
Vom BFD-Anspruch sollte da garnichts gekürzt werden

Nein, nur 8 Jahre:

ZitatDa die Vordienstzeit angerechnet wird, sind es anstatt 8 nur rund 6.5 Jahre die ich leisten würde.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

HerrZog

Ne, die Vordienstzeit wird draufgerechnet, nicht angerechnet. Finde aber gerade die Passage in der GAIP nicht.
Dienstjahr: 10

KlausP

Na ja, irgendwie muss er ja auf die Aussage gekommen sein. Wir werden es erfahren.  ;)

Gruß aus Hagenow.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

Auch wenn das grundsätzlich der Fall ist, so muss man immer auf die individuelle Verpflichtungserklärung schauen. Die ist dann ausschlaggebend.
Also, was steht auf der Verpflichtungserklärung drauf? 8 Jahre?
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Helft mit, dass es so bleibt.

milfit

Es stehen 8 Jahre darauf


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Ralf

Mit wie vielen Namen willst du denn hier noch auftauchen?
Entweder einen oder keinen!
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milfit

Dann keinen!

Bin dann mal bei der Konkurrenz!

Ralf

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