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Feldwebel werden mit Vorstrafe

Begonnen von DA, 17. April 2016, 16:53:19

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DA

Hallo Freunde,

eins vorweg: ich habe so ziemlich jeden Beitrag den ich über die Suche gefunden habe gelesen, jedoch nicht die Antwort auf meine Frage bekommen.

Ich würde gerne eine Laufbahn als Feldwebel beginnen (seiteneinstig aufgrund IT-Ausbildung). Jedoch habe ich bei der Bewerbung bemerkt, dass man alle Vorstrafen offenlegen muss, auch diese die nur im BZR stehen.

Ich wurde 2014 wegen Betrug verurteilt und bekam als Urteil 60 Tagessätze. Mir ist bewusst, dass dies der Rechtsberater der Bundeswehr prüfen muss und hier individuell entschieden wird.

Kann vielleicht trotzdem jemand hier (mit vergleichbarer Vorstrafe) eine Antwort geben, wie es bei Ihm/Ihr ablief, also ob eine Ablehnung kam oder es trotzdem geklappt hat.

Ich weiß, dass das nicht 1:1 übertragbar ist und es immer individuell ist, jedoch wäre das schonmal eine grobe Einschätzung wie es bei mir laufen könnte.

Also bitte an alle die mit Vorstrafe bereits sich beworben haben und eine positive/negative Antwort bekommen haben, wäre super wenn ihr mir bei meiner Frage helfen könntet. (Gerne auch als PN)

Liebe Grüße

Papierberg

Ohne Ihnen zu nahe treten zu wollen aber als Soldat sind Sie Amtsträger, u.a. mit besonderer Vermögenbetreuungspflicht. Ich halte es zwar nicht für völlig unmöglich, dass Sie eingestellt werden, weil letztlich die Umstände des Einzelfalls betrachtet werden, aber ich sehe Ihre Chancen nicht als aussichtsreich an.

Jens79

IT Ausbildung - Verurteilter Betrüger - Staatsdiener

Bei der Konstellation wird mir etwas übel. Aber bitte, Sie werden hier eh keine Antwort auf Ihre Frage bekommen, da es vielleicht ähnliche Fälle gibt, aber eben nicht genau so gelagert.

Bewerben Sie sich und gucken was dabei rum kommt.
 

DA

Danke für Ihre Antworten, jedoch hätte ich gerne eine Info, von jemanden der in ähnlicher Situation war/ist, da mir Beurteilungen und Schätzungen nicht weiterhelfen.

@Jens79
Wieso sollte ich auf meine Frage keine Antwort bekommen? Es könnte doch jemanden in ähnlicher Situation geben und dieser könnte mir doch seine Antwort schildern, wie es bei ihm abgelaufen ist.


Tommie

Merke: Ähnlich ist niemals gleich! Es kann ja sein, dass jemand wegen eines Paketes, das verloren gegangen ist, von einem eBay-Käufer des Betruges bezichtigt wurde, andere haben die Gemeinschaft (=Steuerzahler) betrogen! Es wird der Rechtsberater entscheiden und dessen Entscheidung ist für Sie nicht anfechtbar!

DA

Dennoch finde ich es schade, dass ich keine Antwort von jemanden erhalte der in einer ähnlichen Lage war und sich beworben hat. Die Antwortrn von Außenstehenden kann ich in unzähligen anderen Beiträgen lesen, jedoch leider bislang von niemanden der konkret eine Zusage/Absage erhalten hat.


Jens79

Auch wenn es vermutlich sinnlos ist....

Rein theoretisch können jetzt 3 User sagen, das sie trotzdem eingestellt wurden, und 3 User sagen, das sie deswegen nicht eingestellt wurden. Man könnte jetzt denken Ihre Chancen stehen 50:50. Falsch gedacht. Ihre Chancen stehen zwischen 0 - 100 %. Es kommt ganz alleine darauf an, was der zuständige Rechtsberater dazu sagt.

Und deswegen gilt:

ZitatAber bitte, Sie werden hier eh keine Antwort auf Ihre Frage bekommen, da es vielleicht ähnliche Fälle gibt, aber eben nicht genau so gelagert.

ZitatMerke: Ähnlich ist niemals gleich! Es kann ja sein, dass jemand wegen eines Paketes, das verloren gegangen ist, von einem eBay-Käufer des Betruges bezichtigt wurde, andere haben die Gemeinschaft (=Steuerzahler) betrogen! Es wird der Rechtsberater entscheiden und dessen Entscheidung ist für Sie nicht anfechtbar!
 

wolverine

Und wenn hier einfach kein wegen Betruges Verurteilter mitliest oder schlicht nicht antworten möchte, dann ist das eben so. Hier wurde ja noch keiner Ihrer erhofften Beiträge gelöscht.
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Helft mit, dass es so bleiben kann

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