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Trennungsgeld und Reisekostenbeihilfe - Welche Distanz?

Begonnen von København, 18. April 2016, 13:37:39

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København

Ab welcher Distanz zwischen Dienstort und Wohnort wird Trennungsgeld bzw Reisekostenbeihilfe bezahlt und wie werden eben diese berechnet?


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Tommie

Trennungsgeld wird an Berechtigte nach der Trennungsgeldverordnung (TGV) und deren Durchführungsbestimmungen gezahlt. Gerechnet wird ein Vergleich mit der günstigsten Bahnfahrt 2. Klasse bei vorhandener Bahncard 50 und den Kosten von € 0,20 pro Entfernungskilometer nach Routenplaner! Entfernungen von unter 30 km sind Standortbereich und daher nicht relevant bei TG-Empfängern! Dieser Bereich kann bei günstigen Fahrzeiten auf bis zu 50 km ausgedehnt werden.

Beispiel: Sie wohnen 137 km vom Standort weg. Autokosten: 137 x 2 € 0,20 = € 54,80! Günstige Bahnfahrkarte für Hin- und Rückfahrt: € 49,--! Sie erhalten pro Familienheimfahrt, die Ihnen nach TGV zusteht den Betrag von € 49,-- und einmal im Jahr € 255,-- für die fiktive BahnCard 50, die Sie sich auch davon kaufen könnten, wenn Sie mit der Bahn fahren würden!

Tommie

Zitat von: Tommie am 18. April 2016, 13:47:19Entfernungen von unter 30 km sind Standortbereich und daher nicht relevant bei TG-Empfängern! Dieser Bereich kann bei günstigen Fahrzeiten auf bis zu 50 km ausgedehnt werden.

Soll heißen, dass jemand, der im Umkreis von 30 km um den Standort wohnt üblicherweise kein TG-Empfänger wird! Ich habe vom letzten Dienstort 50 km entfernt gewohnt, war TG-Empfänger nach § 6 TGV bei täglicher Rückkehr zum Wohnort, und habe die Jahreskarte für die Deutsche Bahn und den Stadtverkehr am Dienstort bezahlt bekommen!

LwPersFw

Im Anhang eine gute Übersicht zu den wesentlichen Punkten... Stand 01.01.2016

[gelöscht durch Administrator]
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

København

Ich versteh es nicht ganz. Gilt das TG nur bei Versetzung oder auch direkt nach Einstellung ins Dienstverhältnis, wenn der Standort eben 30 oder mehr km entfernt ist?


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Ralf

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Helft mit, dass es so bleibt.

HerrZog

Sie müssen bei Einstellung über eine berücksichtigungsfähige Wohnung verfügen. Für ein Zimmer bei den Eltern gibt's kein Trennungsgeld
Dienstjahr: 10

Papierberg

Bei LwPersFw frage ich mich immer, wo er die ganzen Vorschriften hortet, die hier weiterhelfen.  ;D

Tommie

Diesen "Fall" kann ich auflösen ;) : Er hortet sie am gleichen Platz, an dem ich die "meinen" horte ;D ... im IntranetBw, auf das wir (fast) täglich Zugriff haben und in dem alle notwendigen Dokumente zu finden sind, wenn man weiß, wo man suchen muss! Oft und wenn man an den richtigen Stellen sucht, sind diese auch sehr aktuell ;) !

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