Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Kank auf Stube auf dem Übungsplatz

Begonnen von SkydiverSeedorf, 13. März 2020, 14:21:08

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

SkydiverSeedorf

Grüße euch,

Wir waren vor ein paar Wochen auf dem Truppenübungsplatz. Am vorletzten Tag wurde ich für einen Tag Krank auf Stube geschrieben. Mein Spieß sagte mir, dass ich nur die Regelarbeitszeit bekommen (07:00-17:00 Uhr) und keine Überstunden. Ist das zulässig? In den Vorschriften habe ich leider nichts gefunden.


Grüße

dunstig

Zu meinem Verständnis: Weshalb solltest du Überstunden bekommen? ???
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Andi8111

Hä? Natürlich nur die Regelarbeitszeit... Was für eine Frage...

funker07

Krank auf Stube heißt von allen Dienstverrichtungen befreit, also ganz ähnlich wie krank zuhause, nur dass der Aufenthaltsort festgelegt ist.
Damit ist der Tag im AZE-Tool neutral zu stellen, wie bei Urlaub, KzH,...
Im Intranet im Wiki gibts dazu mehr Informationen.

SkydiverSeedorf

Freilich, aber Waffe war durchgehend am Mann und nach Dienstschluss die Kaserne verlassen war auch nicht drin.

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Andi8111

Zitat von: SkydiverSeedorf am 16. März 2020, 08:52:24
Freilich, aber Waffe war durchgehend am Mann und nach Dienstschluss die Kaserne verlassen war auch nicht drin.

Krank auf STUBE? STUUUUBE!!!!!! Nicht "krank im Dorf".

LwPersFw

Zitat von: SkydiverSeedorf am 16. März 2020, 08:52:24
Freilich, aber Waffe war durchgehend am Mann ...

Waffe am Mann bedeutet nicht = anrechenbare Arbeitszeit

Die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine zur Erfüllung dienstlicher Aufgaben ausgegebenen Waffe samt
Munition einschließlich des Führens dieser Waffe führt mithin eben so wenig zu einem zwingenden Vorliegen von
anrechenbarer Arbeitszeit wie das Tragen anderer Ausrüstungsgegenstände einschließlich der Uniform.

Wer meint das dies nicht korrekt ist ... wendet sich an seine zuständige Ansprechstelle SAZV ... die dies bestätigen wird.

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau