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Bußgeldverfahren wegen Rotlichtverstoß

Begonnen von Fettspeck, 18. Mai 2016, 13:55:08

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Fettspeck

Hallo Kameraden!

Ich mache mir ein bisschen Sorgen.
Im Oktober letzten Jahres hab ich eine rote Ampel überfahren und wurde geblitzt  :-[
Es folgte ein Einspruch auf ein Bußgeld, hab seitdem nichts mehr davon gehört.
Und heute, den 18.5.16, bekomme ich einen Bescheid, dass mein Einspruch nichts nützen wird und es auf einen Bußgeldbescheid hinauslaufen wird.

Meine Eignungsfeststellung für die Laufbahn der Offiziere war vom 29.2.16 bis zum 2.3.16, in der Zeit wusste ich nichts weiter von der ganzen Angelegenheit, es war nichts großartiges, also habe ich das bei Vorstrafen nicht angegeben.

Jetzt läuft es wohl auf ein Bußgeld von 90€ hinaus und eventuell noch ein Aufbauseminar wegen Probezeit  :'(

Jetzt meine Frage: Denkt ihr, dass das Probleme macht? Sollte ich das noch zusätzlich angeben (Text ist vorgeschrieben)? Und wenn ja, an wen? (Bin SanOA) Oder ist das zu lapidar als dass das den Bund stört?

Freue mich auf eure Antworten..
Euer Fettspeck

Paramedic

3 Dinge dazu

1) ein Bußgeld ist keine Vorstrafe.
2) Bußgeld bezahlen und Aufbaukurs machen
3)Viel Erfolg Dr. Cand. Fettspeck
- The easy way is always mined.

Hauptfeldwebel d.R.

justice005

Völlig richtig.

Ordnungswidrigkeiten interessieren niemanden. Es wird nur nach Straftaten bzw. strafrechtlichen Verurteilungen gefragt, und das haben wir ja nicht.


Fettspeck

Alles klar. dann bin ich ja beruhigt  :)

Danke für die schnellen Antworten!

Getulio

Ist da nicht auch nach OWi-Verfahren gefragt? Ich meine mich daran zu erinnern, habe das Formular aber nicht präsent.

Wobei auch ich denke, dass das kein Problem darstellen wird, so oder so, wegen einem Rotlichtverstoß verbaut man niemandem die Karriere.

Getulio

Hab es nachgeschaut, ich war schief gewickelt, da nicht danach gefragt ist, muss es auch nicht angegeben werden.

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