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Verwendungswechsel während ZAW?

Begonnen von Itler12345, 24. Mai 2016, 10:27:59

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Itler12345

Guten Tag Kameraden,

Zur kurzen Info: Bin Uffz (FA), SaZ 13 und Abgehöriger der SKB.

ich befinde mich seit Ca einem Monat auf ZAW zum IT-Systemelektroniker und zweifel langsam dran ob das wirklich das ist was ich möchte! Ich weiß das ich dafür unterschrieben und mich verpflichtet habe doch das es so ist wie es ist, hätte ich echt nicht gedacht.

Mich würde jedoch die Laufbahn im SanDst interessieren mit ZAW zum Notfallsanitäter, ich weiß komplett "andere" Richtung.

Jetzt zu meinen Fragen:

Ist es der Wechsel möglich? Soweit ich weiß ist der RettAss bzw notfallsanitäter auch eine Mangelverwendung, genau wie die IT-Verwendung. Chancen stehen zwischen 0 - 100%, das ist mir bewusst :D  Aber vll hat jemand Erfahrung diesbezüglich gemacht.

Zur zweiten Frage (an die, die sich da auskennen @ulli76 etc)

Ich hab Ausschlüsse im Rettungsdienst was die Tauglichkeit angeht außer in einer Verwendung. Ich kann mir da aus dem Verwendungsausweis leider nicht viel herleiten. Worin bestehen die Unterschiede?

Letztlich muss ich einen Antrag stellen und abwarten was draus wird, mir klar möchte nur wissen obs jemand Erfahrung, zwecks Wechsel während der ZAW, gemacht hat.

Viele Dank schonmal für eure Hilfe!

dunstig

Naja schnellstmöglich einen Antrag stellen und abwarten. Letztendlich ist aber immer der dienstliche Bedarf ausschlaggebend, daher würde ich die Chancen eher bei 0% sehen.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Ralf

Der Platz in der ZAW-Maßnahme ist ja bereits bezahlt und das sind nicht unerhebliche Kosten. Von daher wird man aufgrund des bloßen Wunsches nicht einfach wechseln.
Welche AnfdgSymb sind denn ausgeschlossen im RettDst und welche nicht?
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Itler12345

Zitat von: Ralf am 24. Mai 2016, 12:49:38
Der Platz in der ZAW-Maßnahme ist ja bereits bezahlt und das sind nicht unerhebliche Kosten. Von daher wird man aufgrund des bloßen Wunsches nicht einfach wechseln.
Welche AnfdgSymb sind denn ausgeschlossen im RettDst und welche nicht?


Dessen bin ich mir bewusst deshalb melde ich jetzt zu Wort. Denke mal je früher desto besser bevor der Dienstherr noch mehr Geld investiert.
Laut verwendungsausweis hab ich Ausschlüsse von W202-W205. W201 ist auch noch Rettungsdienst doch weiß ich nicht was damit gemeint ist..

Ralf

Die ZAW-Maßnahme ist eh schon bezahlt. Und damit sparst du auch nichts. Das Argument ist nicht wirklich eins.
Rettungsdienst kannst du vergessen. W201 beinhaltet keine verwendbare Verwendungen. Ist eine Hülse für die allg. Wehrpflicht.
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F_K

Also kurz:

Der Wechsel ist NICHT möglich, weil Du nicht tauglich bist.

Ob Eignung für eine neue ZAW besteht, ist auch nicht getestet - noch wird Dich die SKB in den ZSan wechseln lassen.