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Mietvertrag datiert mit selben Tag wie Dienstantritt =Anrecht auf Trennungsgeld?

Begonnen von Picaro, 20. Mai 2016, 18:22:35

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Picaro

Hallo zusammen,

folgendes Problem: Seit meinem Studium wohne ich zusammen mit meiner Freundin in einer gemeinsamen Wohnung. Der Mietvertrag läuft allerdings über den Vater meiner Freundin und soll jetzt umgeschrieben werden. Mein geplanter Dienstantritt war ursprünglich Januar 2017. Nun habe ich aber bereits eine Stelle am 1.7.2016 erhalten. Nun ist mein Problem, dass der neue Mietvertrag, der dann auf mich und meine Freundin läuft, ebenfalls am 1.7. in kraft tritt. Habe ich damit Anrecht auf Trennungsgeld? Natürlich vorausgesetzt, dass die Wohnung anerkannt wird.


viele Grüße


Gast05011980

Haben Sie ihre Wohnung im Karrierecenter anerkennen lassen?
Und was steht in ihren Dienstantrittsschreiben?

Picaro

hallo da ich noch nicht im Mietvertrag stehe, habe ich die Wohnung auch noch nicht anerkennen lassen. Sobald die Formalien mit meinem Vermieter geregelt sind werde ich sofort ins Karriere Center fahren. (natürlich vor Dienstantritt) Meine Frage bezeiht sich nur darauf, ob es ein Problem ist, wenn Wirkung des neuen Mietvertrages und Dienstantritt das selbe Datum haben.

Gast05011980

Sie müssen vor Eintritt in die Bundeswehr eine auf dem Papier (Mietvertrag) haben.Da es das gleiche Datum ist wie,der Dienstantritt wird es dort schwierig!

Papierberg

Weil vor dem Dienstantritt im Rahmen des Einstellungsverfahrens entschieden wird, wann Sie wo bei wem zu welchem Zeitpunkt erscheinen sollen und ob Ihnen hierfür eine sog. Zusage der Umzugskostenvergütung erteilt wird.
Wurde Ihnen mit dem Dienstantrittschreiben wegen nicht anerkannter Wohnung eine solche Zusage der Umzugskostenvergütung erteilt, wird diese mit dem Dienstantritt wirksam. Sofern Sie nach diesem Zeitpunkt die Wohnung anerkennen lassen, wirkt diese Anerkennung für alle nach diesem Zeitpunkt liegenden Personalmaßnahme, in deren Rahmen wieder über eine Zusage der UKV befunden wird.

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