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Fragen zu meiner Bewerbung als FWD

Begonnen von Schrotti92, 29. Mai 2016, 19:50:34

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Schrotti92

Guten Tag
Ich habe momentan eine Bewerbung für den FWD23 laufen und hätte ein paar Fragen.
Meine Wunschverwendung ist Panzergrenadiere.
Zur Panzergrenadiertruppe finde ich im Internet bezüglich der Ausbildung zum Panzergrenadier nicht viel. Gerne würde ich zum Schützentrupp gehen. Also sollte ich die Verwendung laut Arzt machen können, wer sagt dann ob ich zum Schützentrupp komme? Und wie fordernd ist die Ausbildung? Reicht dort eine gewisse Grundfitness?

Desweiteren bewohne ich eine eigene Wohnung. Da es im FWD ja nicht so viel Wehrsold gibt wollte ich fragen wie das geregelt wird? Hat man als FWD anspruch auf Trennungsgeld?

Ich danke im Vorraus für die Antworten.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf

ZitatDesweiteren bewohne ich eine eigene Wohnung. Da es im FWD ja nicht so viel Wehrsold gibt wollte ich fragen wie das geregelt wird? Hat man als FWD anspruch auf Trennungsgeld?
Nein, aber nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG).
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

KlausP

Zitat... wer sagt dann ob ich zum Schützentrupp komme?  ...

Ihr Vorgesetzter, je nachdem, wo Bedarf besteht und wofür Sie geeignet sind.

Zitat... Desweiteren bewohne ich eine eigene Wohnung. Da es im FWD ja nicht so viel Wehrsold gibt wollte ich fragen wie das geregelt wird? Hat man als FWD anspruch auf Trennungsgeld? ...

Nein, das gibt es für FWDL nicht. sie können einen Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Unterhaltsicherungsgesetz stellen. Wie das jetzt nach neuester Regelung genau abläuft sollten Sie im Karierecenter erfrage, aber vielleicht weiß das hinaus hier auch ein aktueller FWDLer.

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Schrotti92

@KlausP

Danke für die Information. Ist es denn möglich als FWD in einen Schützentrupp zu kommen? Oder ist dafür die Zeit zu knapp?

KlausP

Als FWDL 23 sollte das möglich sein, aber, wie gesagt, der Bedarf vor Ort ist entscheidend.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Papierberg


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