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1g Cannabis Vorbereitungsdienst Bundeswehr gehobener Dienst

Begonnen von heli, 17. Mai 2016, 10:35:08

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heli

Sehr geehrte Leser,
folgendes ich habe die Möglichkeit den gehobenen Dienst (Vorbereitungsdienst,zivil) der BW anzutreten.
Mein Problem ist nun:
Ich wurde 1999 mit 1g Cannabis in NRW von dem damaligen Bundesgrenzschutz gestellt. Das Verfahren wurde Mitte 1999 wegen Gerinfügigkeit eingestellt

Nun steht eine Sicherheitsüberprüfung Ü2 an:
1. Muss/ sollte ich diesen dummen Vorfall angeben
2. Wie stehen meine Chancen grundsätzlich
3.  sollte ich aktiv das Gespräch suchen

Ich bin für jede Auskunft sehr dankbar.
Mfg

Andi

Lies dir die Fragebögen genau durch, die du ausfüllst und beantworte die Fragen buchstabengetreu. Wenn nichts entsprechendes gefragt wirst behältst du das für dich. Und wenn die fragen für die zivilen Laufbahnen denen für militärische entsprechen wird das nicht relevant sein.

Gruß Andi
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heli

Dank dir für die schnelle Antwort und entschuldige meinen späten Dank. Ich habe selbst ein wenig recherchiert und als Rechtslaie brummt jetzt der Kopf. Insbesonder finde ich immer wieder, dass sich der MAD auch an den noch so kleinsten Dro.vergehen ereifert.
Bei der Sicherheitsüberprüfung handelt es sich um eine "erweiterte Sicherheitsüberprüfung"
Gruß

LwPersFw

Wie Andi schon schrieb ... es zählt der Wortlaut des Fragebogens !

Und dort steht:

"Ist zurzeit ein Straf- und/oder Disziplinarverfahren gegen Sie ( ... ) anhängig?"

Trifft dies nicht zu, brauchen Sie auch nichts Anderes angeben. Dies ist Ihr Recht als Staatsbürger.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Andi

Der MAD bewertet bei einer Sicherheitsüberprüfung etwaige Risiken für die militärische Sicherheit innerhalb der Bundeswehr durch die zu überprüfende Person. Eine Nichteignung für eine Laufbahn resultiert in keinem Falle aus dem Ergebnis, kann aber natürlich für die Verwendbarkeit der überprüften Person auf bestimmten Dienstposten Voraussetzung sein. Wenn eine Laufbahnübernahme für eine bestimmte Verwendung vorgesehen ist, die in jedem Fall den positiven Abschluss der SÜ voraussetzt kann es natürlich an der SÜ scheitern, aber das ist wirklich die Ausnahme.

Letztlich ist der Umgang mit dem MAD in solchen Fragen bei Unsicherheit aber ziemlich einfach: Offenbare dich. Der MAD ist kein Verlängerter Arm für die Personalführung, sondern eine Lebensversicherung für alle Angehörigen der Bundeswehr und unser ureigenstes Sicherheitsbedürfnis als Bürger dieses Landes.

Gruß Andi
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alexander2346

Zitat von: heli am 17. Mai 2016, 10:35:08
Sehr geehrte Leser,
folgendes ich habe die Möglichkeit den gehobenen Dienst (Vorbereitungsdienst,zivil) der BW anzutreten.
Mein Problem ist nun:
Ich wurde 1999 mit 1g Cannabis in NRW von dem damaligen Bundesgrenzschutz gestellt. Das Verfahren wurde Mitte 1999 wegen Gerinfügigkeit eingestellt

Nun steht eine Sicherheitsüberprüfung Ü2 an:
1. Muss/ sollte ich diesen dummen Vorfall angeben
2. Wie stehen meine Chancen grundsätzlich
3.  sollte ich aktiv das Gespräch suchen

Ich bin für jede Auskunft sehr dankbar.
Mfg

Da es fallen gelassen worden ist, hast du keine Vorstrafe, keinen BTM Eintrag und bist in keinster Weise belastet.
Käme die Frage auf, "Sind Sie schon einmal aufgrund von Drogen mit dem Gesetz in Konflikt gekommen?"
Würde ich mir gut überlegen es zuzugeben. Weil nachprüfen können Sie es "normalerweise" nicht mehr, nachdem der BTM-Eintrag bei der Kriminalpolizei gelöscht wurde. Und da es so lange her ist, mach dir mal keine Sorgen ;)

Ein Freund von mir ist beim Bund und er hat mal sein Offizier gefragt warum keine Drogentests gemacht werden ( regelmäßig ).
Antwort: " Dann hätten wir bald keine Soldaten mehr".

Also keine Panik. Und viel Glück :)

F_K


A-Bomb

Außerdem halte ich es für ein Gerücht dass ein Großteil der Soldaten illegale Substanzen konsumiert.
Dran, Drauf, Drüber!

Semper Communis

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

alexander2346

Zitat von: KlausP am 27. Mai 2016, 14:20:09
Vielleicht hätte er jemanden fragen sollen der Ahnung von der Materie hat.

Wer hat denn mehr Ahnung als ein Soldat selbst ( oder in dem Fall sein Vorgesetzter ? )Ich denke das ist von Kaserne zu Kaserne unterschiedlich. Ich kenne durchaus Soldaten die am Wochenende auf illegale Substanzen feiern gehen. Ist ja auch nichts abwägiges. Solange sie im Dienst nicht berauscht sind. Immerhin trinken Leute ja auch. Und nur weil es legal ist, ist es nicht weniger gefährlich. Aber wollte jetzt keine Diskussion entfachen zu dem Thema ob und wieviele Soldaten illegale Substanzen konsumieren.

Ein guter Bekannter war 8 Jahre Dauerkiffer und ist nun Polizist im gehobenen Dienst. Es gibt eben die unterschiedlichsten Menschen.


Getulio

Zitat von: alexander2346 am 27. Mai 2016, 14:40:43
Wer hat denn mehr Ahnung als ein Soldat selbst ( oder in dem Fall sein Vorgesetzter ? )

Jedenfalls dieser Vorgesetzte hatte keine Ahnung, oder er hat bewusst Blödsinn erzählt.

Und Sie können daraus mitnehmen, dass es in der Bw reichlich Flurfunk, Latrinenparolen, Dummlall gibt, an dem nicht das Geringste dran ist.

KlausP

Zitat... Ist ja auch nichts abwägiges. Solange sie im Dienst nicht berauscht sind. ...

Hier irren Sie sich gewaltig. Soldaten werden bei Dienstantritt aktenkundig belehrt, dass der Kosum illegaler Drogen im und außer Dienst ein Dienstvergehen darstellt und sie mit disziplinarrechtlichen Konsequenzen bis zur fristlosen Entlassung zu rechnen haben. Und ich habe auch schon Soldaten gehabt, die fristlos wegen übermäßigigen Alkoholkonsums entlassen wurden - in einem Fall ca. 2 Monate vor dem regulären Dienstzeitende unter Verlust sämtlicher Versorgungsansprüche.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

alexander2346

Das finde ich auch gut, dass auch mal gegen Alkoholkonsum vorgegangen wird. Ich denke der Vorgesetzte hatte das eher so gemeint, dass es in jedem Beruf "schwarze Schaafe gibt" und das auch beim Bund. Ich denke nicht er wollte damit sagen das alle Soldaten sich an Substanzen bereichern. War wohl eher eine Übertreibung.


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