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Kündigung - zu welchem Datum?

Begonnen von Lucyskywalker, 30. Mai 2016, 11:50:44

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Lucyskywalker

Hallo allerseits!

Vorab...ich habe die SuFu bereits bemüht, aber leider noch keine passende Antwort auf meine Frage bekommen.

Folgendes Problem: Ich trete ab dem 4.7. meinen FWD an. Das hierfür vorgesehene Formular zur Freistellung bei der Krankenkasse habe ich bereits weggeschickt und auch schon eine Bestätigung bekommen. Allerdings war dort das Datum 1.7. seitens der Bundeswehr vorgegeben.

Meine Frage jetzt: Ich habe bei meinem jetzigen Arbeitgeber gekündigt. (Ich weiß, ich bin theoretisch während des Wehrdienstes freigestellt und könnte anschließend dorthin zurückkehren. Aber das möchte ich definitiv nicht!!! Und ich möchte meinem Arbeitgeber keine Steine in den Weg legen einen Nachfolger zu finden, da es immer einfacher ist, eine Stelle als unbefristet auszuschreiben.) Für wann muss ich dann seitens des Arbeitgebers abgemeldet werden? Ein Dienstverhältnis kommt doch - bitte korrigiert mich - erst am 4.7., also mit Erscheinen am Dienstort zustande....oder liege ich da falsch? Muss ich aufgrund der Krankenkasse 31.06. kündigen und mich bis inklusive 03.07. arbeitslos melden? genau das möchte ich aber tunlichst vermeiden!
Ein Anruf bei der Krankenkasse blieb leider ergebnislos.........

sorry.....ich bin verwirrt

KlausP

Sie müssen Ihren Dienst erst am 04.07. antreten, weil der 01.07. ein Freitag ist, Ihre Dienstzeit rechnet aber ab 01.07.. Das ist der Unterschied zwischen Dienseintrittsdatum (01.07.) und Dienstantrittsdatum (04.07.). Ob Sie aber für die ersten drei Tage dann schon Wehrsold bekommen weiß ich nicht.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Papierberg

Falls es für den TE von Bedeutung sein sollte:
Der Anspruch auf Wehrsold und alle anderen Geld- und Sachbezüge nach dem Wehrsoldgesetz besteht ab dem tag des Dienstantritts bis zum Ende des Wehrdienstes.

justice005

Ich würde sowohl die Arbeitsstelle als auch die Krankenkasse zum 03.07.2016 kündigen. Das ist zwar eigentlich ein blödes Datum für eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses und meistens ist es auch laut Arbeitsvertrag gar nicht möglich. Aber vielleicht spielt dein Chef ja mit. Es wäre einen Versuch wert.

Zwei Dinge sind wichtig:

1. Man sollte keine Lücke in der Rentenversicherung haben (selbst 3 Tage nicht)
2. Man sollte nie ohne Krankenversicherung sein (selbst 3 Tage nicht)


Tommie

Zitat von: justice005 am 31. Mai 2016, 06:02:12Zwei Dinge sind wichtig:

1. Man sollte keine Lücke in der Rentenversicherung haben (selbst 3 Tage nicht)
2. Man sollte nie ohne Krankenversicherung sein (selbst 3 Tage nicht)

Zu 1.) Wenn der Tag des Diensteintritts der 01.07. ist, hat man auch keine Lücke in der Rentenversicherung!
Zu 2.) Die Krankenversicherung hat einen Monat "Überhang", so dass auch hier keine Lücke entstehen kann!


Fazit: Si tacuisses, justice005 ;) !

KlausP

Manche begreifen den Unterschied zwischen Diensteintrittsdatum und Dienstantrittsdatum einfach nicht. Ich schrieb ja nicht umsonst;

Zitat... Sie müssen Ihren Dienst erst am 04.07. antreten, weil der 01.07. ein Freitag ist, Ihre Dienstzeit rechnet aber ab 01.07.. ...

Na ja, was soll's ...  ::)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Lucyskywalker

Vielen lieben Dank für die schnellen Antworten!

Meine Befürchtung, eventuell Fehlzeiten bezüglich der Rentenversicherung zu haben, ist jetzt auf jeden Fall ausgeräumt.

Dann kann ich also beruhigt zum 31.6. kündigen und mein langes WE vorher genießen (da hätte ich nämlich eigentlich arbeiten müssen....)


Ralf

Ich schlage da aber eher den 30.06. vor, nur um auch wirklich sicher zu gehen  ;)
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