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In der Ausbildung eine eigene Wohnung??

Begonnen von Miladin1998, 28. Juni 2016, 10:49:34

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Miladin1998

Guten Morgen,

ich habe mich für die Laufbahn als Feldwebel (Bereich Fluggerätemechatroniker/-elektroniker) bei der Luftwaffe und beim Herr beworben.
Die Ausbildung dauert gute 3 Jahre und ich frage mich, ob ich die 3 Jahre in der Ausbildung in der Kaserne wohn oder ob mir eine Wohnung zur verfügung steht.  Wenn nicht, darf oder kann ich mir dann eine eigene Wohnung zulegen und würde die Bundeswehr ein Teil der Miete zahlen?

Vielen Dank im Vorraus ;)

Ralf

Natürlich kannst du dir eine Wohnung nehmen, du bist ja kein Strafgefangener.
Wenn du auf Lehrgänge kommandiert bist, wird dir eine Stube zur Verfügung gestellt. Wenn du versetzt wirst, kann jedoch muss nicht.

Du bekommst ein Gehalt (und das ist ja für eine Ausbildung auch wirklich nicht zu knapp) und vom dem kannst du auch eine Wohnung oder was auch immer bezahlen.
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Helft mit, dass es so bleibt.

KlausP

Zitat... und würde die Bundeswehr ein Teil der Miete zahlen? ...

Nein, warum sollte sie?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

dominiquesemmler

Heißt man ist nicht gezwungen während der Ga in der Kaserne zu schlafen? Wenn zum Beispiel bei Bekannten schlafen kann?

Gesendet von meinem SM-G800F mit Tapatalk


Pericranium

Zitat von: dominiquesemmler am 29. Juni 2016, 00:22:10
Heißt man ist nicht gezwungen während der Ga in der Kaserne zu schlafen? Wenn zum Beispiel bei Bekannten schlafen kann?

Gesendet von meinem SM-G800F mit Tapatalk

In der Grundausbildung werden Sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in der Kaserne schlafen müssen.

KlausP

Wo Sie schlafen ist egal, zumindest nach der Grundausbildung. Wenn Sie sich danach eine Wohnung nehmen ist das Ihre eigene Angelegenheit. Zuschüsse zur Miete werden Sie von der Bundeswehr in keine, Fall bekommen.
Trennungsgeld steht auf einem anderen Blatt, dafür muss die Wohnung aber schon vor Dienstantritt durch die Bundeswehr als berücksichtigungsfähig anerkannt sein. Dazu gibt es hier im Forum auch schon einen Haufen hilfreiche Beiträge.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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