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Besoldung

Begonnen von Rudi ru, 26. April 2014, 14:25:45

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Rudi ru

Guten Tag Kameraden,

Ich hab da mal eine Frage zu den besoldungen da ich durch das neue Konzept nicht wirklich durchblicke.

Ich bin Wiedereinstellen mit 5 Jahren und 7 Monaten vordienstzeit. Meine Frage kurz und knapp womit kann ich brutto Grundgehalt ca. Rechnen.

Weitere Daten: Dienstgrad: stabsunteroffizier
                       Alter.        : 27
                       Ledig
                       Keine Kinder
                       

Wie wird das ganze den jetzt berechnet? Was bedeuten die neuen erfahrungsstufen?

Ich kenn das noch das nach alter,Dienstzeit,Dienstgrad besoldet wurde.

Ich danke euch für eure antworten

Kameradschaftlicher gruß

Lidius

Besoldungsgruppe A6, Stufe 3.

Zur Stufenberechnung siehe dort: http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bund/stufen.html
Zur Berechnung gesamt siehe dort: http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bund?id=beamte-bund-2013i

Das Gehalt dürfte demnächst noch steigen, die Tarifeinigung des öffentlichen Dienstes ist für die Beamten (und Soldaten) noch nicht umgesetzt.

Moor

Hi,

werden mir meine 9 Monate Wehrpflicht eigentlich für die Erfahrungsstufe angerechnet, wenn ich jetzt bei der Bundeswehr einsteige?

Diesen Text habe ich mir durchgelesen:
http://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/!ut/p/c4/DclBCsMwDAXRs_QC1r673KLtJsj1tyMS5CDJCfT0NbMZePShmfIljUO68kEven_lme-U74LkYZDYjVEDKcP7UYa2dWhZi0A9ftMvmHdrExKs8mbz3GNUKJ378vgDl7w97g!!/

Bei freiwillig wehrdienstleistenden wird die Zeit nicht angerechnet.

thoppi

Also ich lese es so:

Zitatfreiwillig Wehrdienstleistende werden nicht nach der Besoldungstabelle der Bundeswehr besoldet.

und

Zitatkönnen ihnen nun gleichwertige hauptberufliche Tätigkeiten im öffentlichen Dienst und bisherige Wehrdienstzeiten sowie bestimmte berufliche Qualifikationszeiten und förderliche hauptberufliche Zeiten als Erfahrungszeit angerechnet werden.

Demnach werden FWDL natürlich nicht (wie bekannt) nach der Besoldungstabelle besoldet. Jedoch können bisherige Wehrdienstzeiten (also auch der FWDL) als Erfahrungszeit angerechnet werden.

Moor

Es könnte sein, wobei es ja um Wehrpflicht und nicht um FWDL geht.