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Verweigerung der ernennungsurkunde

Begonnen von carstenwilli, 24. Juni 2016, 17:47:16

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carstenwilli

Hallo liebes bwf-Team. .
hab mal ne Frage ^^

Und zwar War ich 2013 als SaZ4 habe aber die aga aus privaten Gründen abgebrochen und möchte nun wieder hin.Habe mich 2015 beworben aber leider eine Absage bekommen. Ich habe damals ein Formular unterzeichnet ,,wehrdienstbescheinigung"
und Grund der Beendigung : Verweigerung der Annahme der Ernennungsurkunde.

Ist das das sogenannte KDV Formular?? Tut mir leid kenne mich da nicht so aus.


Und 2.frage .meine Absage ist das eine Standard Absage sie jeder so bekommt.wo dann drin steht ..
die Bewerbung kann für eine Wiedereinstellung nicht entsprochen werden. Die Eignungsfeststellungsorganisation der Bundeswehr.....

(Wollt jetzt nicht ganzen Text schreiben. ) kann mir jemand helfen?

Die Absage kam 7.9.2015. Kann ich mich also wieder erst 09.2016 bewerben?

Muss ich dann falls die KDV widerrufen ?und wo?

Danke schon mal im voraus ^^

KlausP

Die Verweigerung der Annahme der Ernennungsurkunde hat rein gar nichts mit KDV zu tun. Für KDV gibt es auch keinen Vordruck bei der Bundeswehr. Ob Sie jemals einen schriftlichen Antrag auf Anerkennung als KDV gestellt haben können nur Sie wissen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

carstenwilli

Danke für die schnelle und hilfreiche Antwort ^^

Ich hab kein Formular beantragt oder jegliches.ich habe lediglich die wehrdienstbescheinigung vor Ort in der Kaserne unterschrieben  und dann wurde ich nach Hause geschickt.

Können Sie mir noch zur Absage helfen? Ist das eine Standard Absage?  Und ich habe von der 12 Monatssperre gehört das man sich erst nach 1 Jahr wieder bewerben darf nach einer  Absage.Gilt dann das Datum des Schreibens?also der Absage ?

KlausP

Sie haben mit Sicherheit keine Wehrdienstzeitbescheinigung unterschrieben sondern höchstens das Empfangsbekenntnis der Entlassungsverfuegung.

Zu dem Schreiben des Karrierecenters: Die Bundeswehr kann im Bewerbungsverfahren jederzeit jeden Bewerber auch ohne Angabe von Gründen ablehnen. Wenn in dem Schreiben keine Frist für eine erneute Bewerbung genannt ist, können Sie sich aber auch jederzeit wieder bewerben, müssen aber unter Umständen auch wieder mit einer Ablehnung rechnen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

joeblac

Habe 2012 auch die Annahme der Ernennungsurkunde verweigert und bin nach kurzer Zeit aus dem Dienst eines SAZ 8 ausgeschieden.
Habe mich 2015 erneut beworben, eine Einladung für das Einstellungsverfahren bekommen und wurde für 2016 eingestellt.

Also möglich ist es sicherlich nach einem Ausscheiden wieder in den Dienst zu kommen.
Woran es bei Ihnen liegt, dass sie eine Absage erhalten haben wird hier allerdings niemand beantworten können.

KlausP

Zitat... Habe 2012 auch die Annahme der Ernennungsurkunde verweigert und bin nach kurzer Zeit aus dem Dienst eines SAZ 8 ausgeschieden. ...

Richtig, ein SaZ, der die Annahme der Berufungsurkunde verweigert, ist umgehend zu entlassen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

carstenwilli

Danke joeblac  das wollte ich wissen^^

Naja der Grund warum nur da ich damals in einer 5 Jahres Beziehung  War und liebe halt blind macht.und meine damalige immer gejammert hat ich würde sie alleine lassen...
heute ist alles andees ich bin Single und weiß was ich will im Beruf und Privatleben. So was passiert nicht nochmal.

KlausP

Welche Begründung hat Ihnen denn das Karrierecenter nun geschrieben?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

carstenwilli

Die eignungsfeststellungsorganisation der bw  hat u.a. den Auftrag.qualifizierte Bewerber für die Laufbahn der Mannschaften und der Unteroffiziere  auszuwählen.
diese Auswahl soll gewährleisten, das auf die für eine Einstellung nur begrenzt zur Verfügung stehende Stellen aus der grossen Zahl aller Bewerber möglichst nur sie eingeplant werden, die nach Auswertung aller eingereichten Unterlagen und deren Bewährung im zivilberuf voraussichtlich den an einen zeitsoldaten zu stellenden Anforderungen am besten entsprechen.diese besonderen Anforderungen ergeben sich auch aus der Tatsache, daß länger dienende Soldaten zu vorgesetzten ausgebildet und eingesetzt werden sollen.

Die Ablehnung ihrer Bewerbung stellt kein allgemeines Urteil.sondern bezieht sich ausschließlich auf die Eignung zum Soldaten auf zeit und zum Vorgesetzten nach den Erkenntnissen des gegenwärtigen Zeitpunktes und nicht auf ihre Qualifikation  für andere Berufe.

Das steht da drin...
soll ich am besten im Kc anrufen und mal fragen wann ich mich bewerben kann? Lg

Ralf

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