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Wiedereinstellung nach Beförderungsvervot

Begonnen von JKP1990, 25. Juni 2016, 19:31:25

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JKP1990

Hallo zusammen! Ich habe die Bundeswehr als Hauptgefreiter (SaZ 4) verlassen. Durch ein Verfahren, was allerdings eingestellt wurde, konnte ich nicht befördert werden, bzw. es lag Beförderungsverbot vor. Das habe ich auch nicht mitgeteilt bekommen, ich habe zufällig davon erfahren, als mich ein Hptfw in seinem Zug aufnehmen wollte, der über meinem Vorfall Bescheid wusste, und meinte (nachdem er mit dem S1 darüber sprach), ich könnte weder verlängert noch befördert werden. Von der Uhrsache möchte ich hier nicht reden. Auf jeden Fall wurde ich nicht vorzeitig entlassen, und habe ein recht gutes Dienstzeugnis. Ob ich jetzt zurück zur Bundeswehr will, weiß ich nicht,  aber es wäre schön zu wissen, ob das überhaupt möglich ist. Danke für die Antworten.
MKG

KlausP

Zitat... Durch ein Verfahren, was allerdings eingestellt wurde, konnte ich nicht befördert werden, bzw. es lag Beförderungsverbot vor.  ...

So lange ein (disziplinar)gerichtliches Verfahren nicht rechtskräftig abgeschlossen ist, soll ein Soldat weder ge- noch befördert werden. Ein Beförderungsverbot kjann nur das Truppendienstgericht aussprechen.

Zitat... Ob ich jetzt zurück zur Bundeswehr will, weiß ich nicht,  aber es wäre schön zu wissen, ob das überhaupt möglich ist. ...

Meiner Meinung nach kommt es drauf an, was darüber in Ihren Unterlagen steht. Wurde das Verfahren noch während Ihrer Dienstzeit eingestellt? Weshalb wurde es eingestellt?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

JKP1990

Die Sache war, glaube ich, das meine Vorgesetzten ein Verfahrensfehler gemacht haben. Es hat viel zu lange gedauert, bis sie sich entschieden haben, die Entlassung vorzunehmen. Das Dokument für die Entlassung hatte ich dann (6 Monate nach dem Vorfall) vor mir, und unterschrieben. Aber der Kommandeur hat es wiederum nicht unterschrieben, und 5 Monate später, nach der Übergabe des Battallions hat sich das der neue Kommandeur nochmal angeschaut, und da ich nur noch ein Jahr Dienstzeit vor mir hatte, meinte er, es würde keinen Sinn mehr machen, mich zu entlassen, und sagte dann dass  "das Verfahren hiermit eingestellt ist",  und ich würde keine Strafe oder sonst was zahlen. Er hat mich quasi "entschuldigt". Ich habe auch keine Unterlagen oder sonst was bekommen, wo irgendwie vermerkt ist, dass ich nicht befördert oder verlängert werden kann...Alles was ich habe ist die Wehrdienstbescheinigung (DG Hptgefr) und das Dienstzeugnis.

Andi

Sehr verworren. Aber es klingt so, als wäre niemals ein Disziplinarverfahren abgeschlossen worden. Und da davon auszugehen ist, dass der Tatvorwurf Verfristet ist dürfte die ganze Sache erledigt sein, wobei mindestens noch eine Absehensverfügung erstellt werden muss, wenn du mal als Soldat vernommen wurdest.
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Getulio

Das liest sich alles reichlich wirr, aber an sich hat KlausP alles gesagt, was dazu zu sagen ist: Ein Förderungsverbot besteht bis zum Abschluss eines Disziplinarverfahrens, nach Ihren Schilderungen demnach nach Ihrer Entlassung nicht mehr aller Wahrscheinlichkeit nach.

Ein Beförderungsverbot kann in der Tat nur das TDG verhängen, ein solches Verfahren hätten Sie auch mitbekommen, und die Wahrscheinlichkeit, dass ein solches gegen einen SaZ 4 Mannschafter im letzten Jahr geführt wurde, ist nicht wahnsinnig hoch.

Nach dem, was Sie hier schreiben, würde ich nicht davon ausgehen, dass ein zwingendes Hindernis für eine Wiedereinstellung vorliegt.


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